Der Titel Ban * oder Banus (ung. „Bán“) wurde in zahlreichen Ländern Mittel- und Südosteuropas zwischen dem 7. Jahrhundert und dem 20. Jahrhundert gebraucht und ist entweder awarischen oder illyrischen Ursprungs. Das Territorium, über das ein Ban herrschte, wurde „Banschaft“ oder „Banat“ (ung. „bánság“, kroat. und serb. „banovina“) genannt. Die bedeutendsten Banschaften (oder auch Banate) waren die von Dalmatien, Kroatien, Slawonien, Bosnien, Machow und Szörény.
Später in der ungarischen Reichsgeschichte wurde dieser Titel zu einem Erzamt. Der Titel Ban bezeichnete die Provinzverwalter Kroatiens, Slawoniens und mehrerer östlicher Grenzmarken Ungarns in der Walachei (heute Rumänien). Diese Provinzen bezeichnete man als „Banate“, die kroatischen Gebiete auch als „Banschaften“. Die Adelsbezeichnung Ban entspricht ungefähr dem deutschen Titel Markgraf.
Der Ban von Kroatien war unter den Erz-, Kron- und Reichsbeamten des Königreichs Ungarn der Dritte. Bei der Krönungsfeier trug er den Reichsapfel. Ehemals hatte er die Pflicht, die Grenzen von Ungarn zu beschützen und in Friedenszeiten dem Volke Recht zu sprechen. In der Folge geriet dieses wichtige Amt in Verfall. Obschon es im 17. und 18. Jahrhundert mit bedeutenden Rechten wieder hergestellt wurde, wurde sein Wirkungskreis teils durch die eingeführte Grenzverfassung, teils durch andere Veränderungen weit beschränkt.
Die seit der Schlacht bei Mohács (1526) weiter vordringende türkische Macht verschlang allmählich alle Banschaften bis auf das vereinigte Dalmatien und Kroatien-Slawonien, das einen Ban behielt. Aber auch dessen Macht war sehr beschränkt, da einen Teil die Türken, den andern die kaiserlichen Militärkommandanten innehatten. Die 1746 bei Errichtung der Militärgrenze vorgenommene Trennung der Zivil- und Militärangelegenheiten, welch letztere dem Wiener Hofkriegsrat zugewiesen wurden, beschränkte den Ban noch mehr; dagegen erhielt er die Verwaltung des von Maria Theresia aus den ungarischen Komitaten Pozsega (kroat. Požega), Verőce (kroat. Virovitica) und Syrmien (kroat./serb. Srijem) gebildeten Slawonien.
Durch die oktroyierte österreichische Reichsverfassung vom 4. März 1849, welche Kroatien, Slawonien und Dalmatien zu einem eignen Kronland umschuf, wurde der Ban unabhängig von Ungarn und selbständiger Statthalter in seinem Bezirk mit derselben Machtbefugnis wie die Statthalter der übrigen Kronländer, jedoch mit Beibehaltung des alten Namens Ban. Er wurde in dieser Zeit vom österreichischen Kaiser ernannt.
Mit dem Ungarisch-Kroatischen Ausgleich 1867 wurde der Ban von Kroatien und Slawonien wieder ein der ungarischen Regierung untergeordneter und von dieser ernannter Statthalter.
siehe auch Liste der Bane von Kroatien
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