Eine Bankvollmacht ist eine Vollmacht, die Kunden von Kreditinstituten Personen ihres Vertrauens erteilen können, damit diese Bankgeschäfte im Namen des Kunden vornehmen.
Es wird unterschieden in
Die Bankvollmacht ist typischerweise auf einem Vordruck der Bank vorzunehmen. Formlose Vollmachten werden von Banken meist nicht oder nur in Ausnahmesituationen akzeptiert.
Das Bestellen einer Kredit- oder Maestro-Karte (ec-Karte) für Dritte steht einer Vollmacht gleich.
Die Vollmacht ist durch schriftliche Erklärung der Bank gegenüber jederzeit widerufbar.
Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Todesfall. Ist ein Erlöschen mit dem Tode gewünscht, so ist eine entsprechende Ergänzung vorzunehmen.
Häufig verwendet wird auch die Vollmacht nur für den Todesfall. Diese ermöglicht dem Bevollmächtigten Bankgeschäfte z.B. zur Abwicklung des Erbes.
Eigentümer des Kontos ist nach dem Tod der(die) Erbe(n). Die Bankvollmacht ist kein Testament und berührt die Rechte der Erben daher nicht (z.B.: Urteil BayObLG vom 19.04.2000). Die Erben können die Vollmacht jederzeit widerrufen.
Der Umfang der Bankvollmacht wird durch die Bankformulare meist eingeschränkt. Nicht möglich sind meist:
Bankenüblich ist eine Beschränkung durch den Kunden auf
Bei Vollmachten mit gemeinschaftlicher Verfügung wird oft zwischen "A-Vollmachten" und "B-Vollmachten" unterschieden. Während A-Bevollmächtigte mit jedem beliebigen anderen Bevollmächtigen verfügen können, kann der B-Bevollmächtigte die nur mit einem A-Bevollmächtigte tun.
Das Bundesjustizministerium (BMJ) empfiehlt bei Vorsorgevollmachten, stets die Bankvollmacht separat zu erklären.
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