Ziel der Bankenaufsicht ist es, die Funktionsfähigkeit des Finanzsektors einer Volkswirtschaft sicherzustellen. Bankenaufsicht umfasst sowohl die Beaufsichtigung von Bankgeschäften, als auch sonstiger Finanzdienstleistungen.
Dazu werden Regeln aufgestellt, die bei der Gründung von Banken und beim Betreiben von Bankgeschäften zu beachten sind. Außerdem sind die Finanzinstitute verpflichtet ihre Bücher den Bankenaufsichtsbehörden offenzulegen. Ziel ist, den Gläubigerschutz sicherzustellen sowie Vertrauensverlust vorzubeugen. Die Regeln stellen aber lediglich Rahmenbedingungen dar, damit marktwirtschaftlichen Grundsätzen Genüge geleistet wird.
In Deutschland wird die Bankenaufsicht von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Bundesbank wahrgenommen. Die rechtliche Grundlage dazu ist das Gesetz über das Kreditwesen (KWG). In Österreich ist die Finanzmarktaufsichtsbehörde für die Bankenaufsicht zuständig, die rechtlichen Voraussetzungen dafür schafft das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG).
Die BaFin übernimmt hingegen hoheitliche Aufgaben und Sonderprüfungen.
Die Bankenaufsicht hat weitreichende Befugnisse im Falle, dass die Einlagen der Gläubiger ernsthaft gefährdet sind oder Konkursgefahr besteht. Gemäß §§ 46 und 46a kann die BaFin unter gegebenen Voraussetzungen in die Geschäftstätigkeit unmittelbar eingreifen, die Annahme von Einlagen untersagen und das Kreditinstitut für den Verkehr mit der Kundschaft schließen.
Dual Banking System
Siehe auch: Baseler Ausschuss, Basel I, Basel II
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