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Ziel der Bankenaufsicht ist es, die Funktionsfähigkeit des Finanzsektors einer Volkswirtschaft sicherzustellen. Bankenaufsicht umfasst sowohl die Beaufsichtigung von Bankgeschäften, als auch sonstiger Finanzdienstleistungen.

Dazu werden Regeln aufgestellt, die bei der Gründung von Banken und beim Betreiben von Bankgeschäften zu beachten sind. Außerdem sind die Finanzinstitute verpflichtet ihre Bücher den Bankenaufsichtsbehörden offenzulegen. Ziel ist, den Gläubigerschutz sicherzustellen sowie Vertrauensverlust vorzubeugen. Die Regeln stellen aber lediglich Rahmenbedingungen dar, damit marktwirtschaftlichen Grundsätzen Genüge geleistet wird.

In Deutschland wird die Bankenaufsicht von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Bundesbank wahrgenommen. Die rechtliche Grundlage dazu ist das Gesetz über das Kreditwesen (KWG). In Österreich ist die Finanzmarktaufsichtsbehörde für die Bankenaufsicht zuständig, die rechtlichen Voraussetzungen dafür schafft das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG).

Aufgabenteilung zwischen BaFin und Bundesbank


Die deutsche Bundesbank übernimmt die laufende und operative Bankenaufsicht (§7 KWG). Dies umfasst
  • die Auswertung regelmäßiger Berichte und Meldungen sowie
  • die Prüfung, ob die Eigenkapitalausstattung und die Risikosteuerung angemessen sind.

Die BaFin übernimmt hingegen hoheitliche Aufgaben und Sonderprüfungen.

Die Bankenaufsicht hat weitreichende Befugnisse im Falle, dass die Einlagen der Gläubiger ernsthaft gefährdet sind oder Konkursgefahr besteht. Gemäß §§ 46 und 46a kann die BaFin unter gegebenen Voraussetzungen in die Geschäftstätigkeit unmittelbar eingreifen, die Annahme von Einlagen untersagen und das Kreditinstitut für den Verkehr mit der Kundschaft schließen.

Geschichte der Bankenaufsicht


Die erste allgemeine Bankenaufsicht erfolgte mit der Schließung der Darmstädter und Nationalbank (Danatbank) infolge der Bankenkrise 1931. Im Jahre 1934 trat das "Reichsgesetz über das Kreditwesen" in Kraft, dem Vorläufer des Kreditwesengesetzes (KWG). Das KWG wurde seit Inkrafttreten 1962 mehrfach novelliert. 1998 ist der Grundsatz 1 auf Marktpreisrisiken ausgedehnt worden.

Herausforderungen der Bankenaufsicht


  • Risikopotenzial entsteht außerhalb des Hoheitsgebiets der BaFin
  • Andere Risiken treten verstärkt auf, insbesondere Marktrisiko
  • Die Gefahr von Systemkrisen nimmt durch Verflechtungen zu
  • Outsourcing
  • Stärkung der qualitativen (on-site) Aufsicht
  • International bestehen unterschiedliche Regelungen.

Bankenaufsicht in den USA


Dual Banking System

  • Regulierung durch Bundesbehörden
  • Regulierung durch Bundesstaaten

Siehe auch: Baseler Ausschuss, Basel I, Basel II

Bankwesen

 

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