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Die Bahnpolizei ist eine besondere Polizeibehörde, welche für das Gebiet der Eisenbahn zuständig für die Sicherheit der Reisenden und der Bahnanlagen ist.

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Deutschland


Westdeutschland - Deutsche Bundesbahn

In Westdeutschland war die Bahnpolizei Teil der Deutschen Bundesbahn. Das Recht der Bahnpolizei ergab sich aus der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung und aus der Strafprozessordnung. Sie war nur auf Bahngelände zuständig, außer bei Gefahr im Verzug oder bei der Verfolgung einer Person, die auf dem Bahngelände auf frischer Tat angetroffen wurde. In diesen Fällen musste die allgemeine Polizei sofort verständigt werden. Außerdem durfte die Bahnpolizei sog. bahnpolizeiliche Verfügungen treffen, die von der Bedeutung mit den Polizeiverordnungen in etwa übereinstimmten.

Bahnpolizeibeamte waren neben den hauptamtlichen Beamten der Bahnpolizei auch die Betriebsbeamten und die entsprechenden Personen nach Landesrecht, die im Dienst nicht-bundeseigener Bahnen standen.

Bahnpolizeibehörden waren die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn, die Bundesbahndirektionen, die Ämter des Betriebsdienstes der Bundesbahn und nichtbundeseigene Eisenbahndienststellen die von den Ländern hierzu bestimmt wurden. Die Bahnpolizei der Bundesbahn untergliederte sich weiter in Bahnpolizeiwachen und -posten. Außerdem war der Fahndungsdienst der Deutschen Bundesbahn als Kriminalpolizei bei der Hauptverwaltung eingerichtet.

Am 1. April 1992 wurde die Bahnpolizei aufgelöst und in den Bundesgrenzschutz (heute: Bundespolizei) überführt. Die Beamten der Bahnpolizei wechselten größtenteils zum Bundesgrenzschutz.

Die Aufgabe der Bahnpolizei ist heute im Bundespolizeigesetz § 3 und nicht mehr in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung geregelt und gilt auch nur für bundeseigene Eisenbahnen. Auf dem Gebiet der nicht-bundeseigenen Eisenbahnen ist die zuständige Landespolizei verantwortlich.

Gebiet der Deutschen Reichsbahn (Ostdeutschland einschließlich aller Berliner Sektoren)

Bei der Deutschen Reichsbahn in Ostdeutschland war die Transportpolizei für die bahnpolizeilichen Aufgaben verantwortlich. Sie war Teil der Volkspolizei und hatte in erster Linie die Aufgabe, Gefahren von der Bahn abzuwehren, die die militärische Nutzung verhindern können. Daneben waren Zugbegleitkommandos auch für die Kontrolle der Fahrgäste zuständig. Aufgrund des Einigungsvertrages wurde das Dienstgebiet der Bahnpolizei (siehe oben) nicht auf die Reichsbahn ausgeweitet, sondern der Bundesgrenzschutz (jetzt Bundespolizei) ist seit 3. Oktober 1990 für bahnpolizeiliche Aufgaben auf Reichsbahngelände zuständig.

Neuregelung ab 1. April 1992

Die Aufgaben der Bahnpolizei oblagen dem Bundesgrenzschutz in den neuen Bundesländern aufgrund des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 bereits seit dem 3. Oktober 1990.

Die Polizeiaufgaben der hauptamtlichen Bahnpolizei sowie des Fahndungsdienstes in den übrigen Bundesländern wurden dem Bundesgrenzschutz (jetzt Bundespolizei) durch § 2 a des "Gesetzes zur Übertragung der Aufgaben der Bahnpolizei und der Luftsicherheit auf den Bundesgrenzschutz" vom 23. Januar 1992 übertragen (sog. "Aufgabenübertragungsgesetz"). Es ist am 1. April 1992 in Kraft getreten (Regelung in § 3 Bundespolizeigesetz. Danach hat die "Bundespolizei die Aufgabe, auf dem Gebiet der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren, die

  1. den Benutzern, den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder
  2. beim Betrieb der Bahn entstehen oder
  3. von den Bahnanlagen ausgehen."
Dazu gehören auch Maßnahmen der Strafverfolgung und der Bearbeitung von bestimmten Vergehenstatbeständen.

Insgesamt erstreckt sich die Zuständigkeit auf ein ca. 36.000 Kilometer langes Streckennetz mit ca. 7.530 Bahnhöfen und Haltepunkten.

Vielfach werden seit etwa 2000 Überwachungsaufgaben von örtlichen Eisenbahndienststellen in Deutschland auch an private Sicherheitsdienste übertragen, vor allem im Personennahverkehr, wie z.B. durch die S-Bahn-Wache von Hamburg und die U-Bahn-Wache München. Diese Firmen haben jedoch nicht die Befugnisse der Bundespolizei und auch nicht die der ehemaligen Bahnpolizei. Sie dürfen also nicht in den Betrieb eingreifen sondern sind alleine für die Durchsetzung des Hausrechtes im Auftrag des Besitzern (Deutsche Bahn AG bzw. lokales Eisenbahnunternehmen) zuständig. Für alle weiteregehenden Maßnahmen benötigen sie dir Mithilfe der Bundespolizei oder einer Landespolizei oder der nach landes- oder bundesrecht zuständigen Überwachungsbehörde.

Schweiz


Eine eigentliche Bahnpolizei wurde erst in den letzten 5 Jahren aufgebaut. Zuvor war jeder Bedienstete der Bahnen bahnpolizeilich vereidigt und übte diese Funktion nebenbei aus.

Als die Nahverkehrszüge immer mehr unbegleitet verkehrten und Übergriffe auf die Reisenden und Sachbeschädigungen sich häuften, rekrutierte man im Raum Zürich zuerst betriebseigene Leute, bildete sie zu Bahnpolizisten (Bapo) aus und diese begleiteten S-Bahn Zürich-Züge.

Im Jahr 2002 fusionierte die von den SBB auf die Beine gestellte Bahnpolizei mit der Securitas und unter dem Namen SECURITRANS bietet diese Gesellschaft einen umfassenden Sicherheits-, Gebäude- und Baustellenschutz an.

Die Auszubildenden besuchen die Polizeischule in Neuchâtel und ein Netz von Bahnpolizeistützpunkten und einer Einsatzzentrale wurde aufgebaut.

Weblinks


Polizei (Deutschland) | Polizei (Schweiz) | Schienenverkehr (Deutschland) Schienenverkehr (Schweiz) | Polizeilicher Verband | Deutsche Bundesbahn

 

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