Die Bahnpolizei ist eine besondere Polizeibehörde, welche für das Gebiet der Eisenbahn zuständig für die Sicherheit der Reisenden und der Bahnanlagen ist.
Bahnpolizeibeamte waren neben den hauptamtlichen Beamten der Bahnpolizei auch die Betriebsbeamten und die entsprechenden Personen nach Landesrecht, die im Dienst nicht-bundeseigener Bahnen standen.
Bahnpolizeibehörden waren die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn, die Bundesbahndirektionen, die Ämter des Betriebsdienstes der Bundesbahn und nichtbundeseigene Eisenbahndienststellen die von den Ländern hierzu bestimmt wurden. Die Bahnpolizei der Bundesbahn untergliederte sich weiter in Bahnpolizeiwachen und -posten. Außerdem war der Fahndungsdienst der Deutschen Bundesbahn als Kriminalpolizei bei der Hauptverwaltung eingerichtet.
Am 1. April 1992 wurde die Bahnpolizei aufgelöst und in den Bundesgrenzschutz (heute: Bundespolizei) überführt. Die Beamten der Bahnpolizei wechselten größtenteils zum Bundesgrenzschutz.
Die Aufgabe der Bahnpolizei ist heute im Bundespolizeigesetz § 3 und nicht mehr in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung geregelt und gilt auch nur für bundeseigene Eisenbahnen. Auf dem Gebiet der nicht-bundeseigenen Eisenbahnen ist die zuständige Landespolizei verantwortlich.
Die Polizeiaufgaben der hauptamtlichen Bahnpolizei sowie des Fahndungsdienstes in den übrigen Bundesländern wurden dem Bundesgrenzschutz (jetzt Bundespolizei) durch § 2 a des "Gesetzes zur Übertragung der Aufgaben der Bahnpolizei und der Luftsicherheit auf den Bundesgrenzschutz" vom 23. Januar 1992 übertragen (sog. "Aufgabenübertragungsgesetz"). Es ist am 1. April 1992 in Kraft getreten (Regelung in § 3 Bundespolizeigesetz. Danach hat die "Bundespolizei die Aufgabe, auf dem Gebiet der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren, die
Insgesamt erstreckt sich die Zuständigkeit auf ein ca. 36.000 Kilometer langes Streckennetz mit ca. 7.530 Bahnhöfen und Haltepunkten.
Vielfach werden seit etwa 2000 Überwachungsaufgaben von örtlichen Eisenbahndienststellen in Deutschland auch an private Sicherheitsdienste übertragen, vor allem im Personennahverkehr, wie z.B. durch die S-Bahn-Wache von Hamburg und die U-Bahn-Wache München. Diese Firmen haben jedoch nicht die Befugnisse der Bundespolizei und auch nicht die der ehemaligen Bahnpolizei. Sie dürfen also nicht in den Betrieb eingreifen sondern sind alleine für die Durchsetzung des Hausrechtes im Auftrag des Besitzern (Deutsche Bahn AG bzw. lokales Eisenbahnunternehmen) zuständig. Für alle weiteregehenden Maßnahmen benötigen sie dir Mithilfe der Bundespolizei oder einer Landespolizei oder der nach landes- oder bundesrecht zuständigen Überwachungsbehörde.
Als die Nahverkehrszüge immer mehr unbegleitet verkehrten und Übergriffe auf die Reisenden und Sachbeschädigungen sich häuften, rekrutierte man im Raum Zürich zuerst betriebseigene Leute, bildete sie zu Bahnpolizisten (Bapo) aus und diese begleiteten S-Bahn Zürich-Züge.
Im Jahr 2002 fusionierte die von den SBB auf die Beine gestellte Bahnpolizei mit der Securitas und unter dem Namen SECURITRANS bietet diese Gesellschaft einen umfassenden Sicherheits-, Gebäude- und Baustellenschutz an.
Die Auszubildenden besuchen die Polizeischule in Neuchâtel und ein Netz von Bahnpolizeistützpunkten und einer Einsatzzentrale wurde aufgebaut.
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