Als Baha'i (auch Baha'i-Religion, Bahaitum oder Bahaismus) bezeichnet sich eine aus dem Babismus hervorgegangene Religion mit weltweiter Verbreitung, die von manchen Religionswissenschaftlern aufgrund ihres universellen Geltungsanspruches, ihrer Heiligen Schriften und ihrer Institutionen als neuzeitliche Weltreligion betrachtet wird (lediglich die geringe Gläubigenzahl spricht dagegen). Oft wird sie die „vierte Abrahamitische Religion“ genannt. Das Wort „Baha'i“ bezieht sich auf den Religionsstifter Baha'u'llah (arab. „Herrlichkeit Gottes“, mit bürgerlichem Namen: Mirza Husayn Ali Nuri) und bezeichnet dessen Anhänger. 009-434.jpg | Bahaitemple terraced gardens.jpg
Haus-der-Andacht-Europa.jpg in Hofheim am Taunus (Stadtteil Langenhain)]] 2002 lebten laut Encyclopædia Britannica 7,4 Millionen Baha'i in fast allen Ländern der Erde. Der Baha'i-Glaube ist nach diesen Angaben in mehr Ländern verbreitet als der Islam, was jedoch eher an der Fähigkeit der Baha'i liegt, auch kleine Zahlen von Gläubigen zu organisieren und offiziell zu machen. Baha'i-eigene Statistiken zählen nur offiziell registrierte Mitglieder und kommen so – je nach Schätzung – auf rund fünf bis sechseinhalb Millionen weltweit, andere Enzyklopädien geben auch weniger an. Nach Angaben des Baha'i Office of Public Information aus dem Jahr 2004 stammen die Baha'i aus mehr als 2100 ethnischen Gruppen und leben – vom Ursprungsland Iran abgesehen – vor allem in Indien, Schwarzafrika und Südamerika. Die größte Baha'i-Gemeinde der westlichen Industriestaaten ist jene der USA, in Europa lebt nur eine fünfstellige Zahl. In Bezug auf die Bevölkerungszahl sind die Baha'i-Gemeinden meist sehr klein, fast überall liegen sie unter einem Promille. In einigen Inselstaaten wie Kiribati und in Bolivien erreichen sie mehrere Prozent.
In Deutschland leben seit 1905 Baha'i. Momentan sind es rund 5000 in ca. 900 Orten Deutschlands. Ihr Gemeindezentrum mit dem ersten „Europäischen Haus der Andacht“ befindet sich in Hofheim am Taunus. Dort werden im Baha'i-Verlag deutsche Übersetzungen der Baha'i-Schriften herausgegeben. Insgesamt wurden sie in mehr als 800 Sprachen übersetzt. Durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (sog. Baha'i-Beschluss) erlangte die Gemeinschaft in der deutschen Rechtswissenschaft einige Bekanntheit. In Österreich leben momentan etwa 1100, in der Schweiz 1000 Baha'i.
The Earth seen from Apollo 17.jpg Zentrales Thema der Botschaft Baha'u'llahs ist der Gedanke der Einheit, der sich auf drei Ebenen manifestiert: in der Einheit Gottes, in der mystischen Einheit der Religionen und in der Einheit des Menschengeschlechtes. Theologischer Angelpunkt der Baha'i-Lehre ist das neue heilsgeschichtliche Paradigma der „fortschreitenden Gottesoffenbarung“: Gott offenbart sich der Menschheit nicht einmalig, sondern progressiv, zyklisch wiederkehrend. Da die Menschheit sich ständig fortentwickelt und sich demnach zwangsläufig die Umstände und die Fassungskraft der Menschen ändern, muss die Religion eine Erneuerung erfahren, um der Situation entsprechend göttliche Führung leisten zu können. Dies geschieht, indem Gott der Menschheit in bestimmten Zeiträumen göttliche Erzieher schickt. Folglich sind die großen Religionen (wie Judentum, Christentum, Islam u. a.) nicht bloße Wahrheitsteilhaben, sondern göttliche Stiftungen. Ihre heiligen Bücher sind Zeugnisse der Wahrheit und stammen aus derselben Quelle. Dem Glauben der Baha'i nach ist Baha'u'llah der Jüngste dieser göttlichen Erzieher, aber nicht der Letzte. Baha'u'llah stellt für die Gläubigen die Wiederkunft Christi dar, sowie den erwarteten Messiach der Juden. Die Baha'i glauben, dass mit Baha'u'llah alle ersehnten Propheten ihr Wiederkommen wahrgemacht haben. Diese Wiederkehr ist jedoch keine körperliche, vielmehr verstehen die Baha'i unter Wiederkehr das erneute Erscheinen der gleichen göttlichen Eigenschaften dieser Erzieher.
Baha'u'llahs offenbarte Gebote und Gesetze sollen die Grundlage für eine funktionierende Gesellschaft bilden und dazu führen, „dass dem Körper dieser Welt eine lebendige Seele geschenkt wird und dieses zarte Kind, die Menschheit, zur Stufe der Reife gelangt“.
Die Baha'i besitzen in den zahllosen Originalschriften Baha'u'llahs eine eigene zentrale Offenbarungsquelle. Dabei nimmt der Kitab-i-Aqdas, das „Heiligste Buch“, eine herausragende Stellung ein. Es stellt für die Baha'i die Charta einer künftigen Weltkultur dar, die zu errichten Baha'u'llah gekommen ist.
Im Zusammenhang mit dem im Schrifttum häufig betonten Einheitsgedanken wird auch von einer Baha'i-Weltordnung gesprochen. Manche Baha'i erwarten eine Weltregierung nach den Regeln der Baha'i, meist wird der Einheitsbegriff der Baha'i jedoch im Sinne von Solidarität, Gerechtigkeit und dem Überwinden von kulturellen und territorialen Grenzen interpretiert. In diesem Sinne wird von Baha'u'llah die Bildung einer globalen Staaten-Föderation mit unabhängigen, geistig-moralischen Grundsätzen verpflichteten Institutionen zum Überwinden der globalen Probleme als unverzichtbar angesehen.
Begangen werden neun Feiertage im Jahr, die für alle offen stehen und mit Lesungen aus den Heiligen Schriften, Musik und kulinarischen Köstlichkeiten gefeiert werden.
Die Gemeinde selbst trifft sich alle 19 Tage zu ihrem Monatsfest, das auch „Neunzehntagefest“ genannt wird. Der Baha'i-Kalender teilt das Jahr in 19 mal 19 Tage ein. Jeder Monatsbeginn wird mit Gebeten, Gedankenaustausch und geselligem Beisammensein gefeiert. Mancherorts gibt es auch öffentliche Friedensandachten, die teils auch gemeinsam mit den Anhängern anderer Religionsgemeinschaften gestaltet werden. Bei „Gebeten der Weltreligionen“ rezitieren und singen die Repräsentanten der Religionen nacheinander Gebete ihrer heiligen Schriften in der jeweiligen Tradition. Als verbindendes Element dient die Musik.
Darüber hinaus gibt es verschiedene Angebote, sich mit den geistigen Aspekten des Baha'i-Glaubens zu befassen: meditative Abende mit Lesungen aus den heiligen Schriften, Kurse zur praktischen Konfliktlösung oder über das Menschenbild der Baha'i.
Das menschliche Leben wird in den Schriften Baha'u'llahs als ein mystischer Weg der Seele beschrieben, der mit der Zeugung im Mutterleib beginnt, jedoch mit dem körperlichen Tod noch lange nicht beendet ist. Der Mensch ist mit einem freien Willen ausgestattet, trägt die Verantwortung für sein Tun und hat die Konsequenzen selbst zu tragen. Er ist fähig zum Guten wie zum Bösen und bedarf der Erziehung, um die in ihm angelegten „Gaben und Fähigkeiten“ zu entwickeln. Jeder Baha'i sollte täglich selbst in den heiligen Schriften lesen und „darüber meditieren“. Es gibt keinen Klerus, der zwischen Gott und dem Gläubigen vermitteln müsste. Richtschnur für das tägliche Handeln eines jeden Baha'i ist das durch Baha'u'llah geoffenbarte „Wort Gottes“. Im März gibt es eine jährliche Fastenzeit, die einen Baha'i-Monat (19 Tage) dauert und der eigenen Reflexion sowie dem Gebet gewidmet ist. Der Baha'i-Glaube verfügt über eine Vielzahl authentischer Gebete aus der Feder des Religionsstifters Baha'u'llah, die von den Gläubigen gerne verwendet werden, weil sie in Worte fassen, was sich „Gott in Seiner Liebe für den Menschen wünscht“.
Von zentraler Bedeutung ist auch die Nächstenliebe, die von Abdu'l Baha bei einer Ansprache 1913 in Stuttgart als „erstes Gebot“ der Religion bezeichnet wurde. Religion, die zu Zwietracht führt, verfehle ihren Zweck. In diesem Fall sei es besser ohne sie zu leben.
Der Kultus wurde von Baha'u'llah auf ein Minimum beschränkt und lässt viel individuellen Gestaltungsfreiraum. Hierin zeigt sich auch der universelle Charakter dieser Religion, der Inkulturation ermöglicht und begrüßt.
Baha'i sind zur Monogamie verpflichtet und haben vor der Heirat die Zustimmung der Eltern einzuholen.
Alkohol und Drogen sind verboten, ebenso wie Askese, Mönchtum, Beichte, Feuerbestattung, Glücksspiel und Bettelei.
Die Gläubigen haben die Gesetze ihres jeweiligen Landes zu respektieren und zu befolgen. Parteipolitischen Aktivitäten enthalten sich die Baha'i. Engagement in Jugendgruppen, Friedensbewegungen, interreligiösen Initiativen und Umweltschutzbewegungen außerhalb der Baha'i-Gemeinde, sofern parteipolitisch neutral, wird ausdrücklich gefördert.
Die Anwendung von Gewalt ist untersagt und religiöser Fanatismus wird geächtet.
Die Gemeindeordnung basiert auf dem Prinzip der Beratung und der freien und geheimen Wahl. Einen Klerus gibt es nicht. Entscheidungsträger sind beratende Gremien (Geistige Räte) mit jeweils neun (meist ehrenamtlichen) Mitgliedern, die lokal, auf Bundesebene und international gewählt werden.
Das Beratungsprinzip gilt den Baha'i als Ideal, das sie in der Arbeit ihrer Institutionen anstreben. Sie verstehen es als Modell, das auch in anderen Bereichen angewandt werden kann. Das Beratungsprinzip soll sicherstellen, dass die Erfahrung und das Wissen aller für die gemeinsame Willensbildung nutzbar wird. Freie und uneingeschränkte Meinungsäußerung sind dabei unerlässlich. „Erst wenn die Meinungen aufeinanderprallen“, so Abdu'l Baha, „kann der Funke der Wahrheit sprühen“. Bei Entscheidungen wird nicht publiziert, welches Mitglied wie gestimmt hat. Parteibildung und Lobbyarbeit sollen durch lösungsorientierte Arbeit ersetzt werden. Voraussetzung für diese Form der Entscheidungsfindung ist, dass alle Ratsmitglieder als gleichberechtigt betrachtet werden. Meinungsbeiträge für eine Beratung werden nicht als persönliches „Eigentum“ betrachtet, sondern werden in dem Moment, in welchem sie in die Diskussion eingebracht werden, zum Gemeingut, über das alle gemeinsam befinden. Entscheidungsgrundlage ist die Heilige Schrift, die durch den Rat – je nach Beratungsgegenstand – stets neu anzuwenden ist. Jede Beratung im Geistigen Rat wird mit Gebeten begonnen.
Die Gemeinde finanziert sich durch freiwillige Spenden ihrer Mitglieder. Spenden von außerhalb der Gemeinde werden nicht angenommen. Die Aufgabe der Geistigen Räte besteht nicht nur in der Leitung der Gemeinde, sondern darüber hinaus auch in ihrem Beitrag zum gesellschaftlichen Leben – beispielsweise durch Projekte zur Gewaltprävention an Schulen oder in der interreligiösen Begegnung.
Die örtlichen Geistigen Räte werden einmal im Jahr durch die ganze Gemeinde gewählt. Jedes Land ist in bestimmte Wahleinheiten eingeteilt, wo Delegierte gewählt werden, die ihrerseits bei einer jährlichen Tagung die Geistigen Räte auf Bundesebene wählen. Der internationale Rat, das Haus der Gerechtigkeit in Haifa, besteht aus neun männlichen Mitgliedern. Diese werden alle fünf Jahre durch die Mitglieder der nationalen Räte aus der Gesamtheit aller erwachsenen Gläubigen gewählt.
Die Arbeit der Räte wird unterstützt von Beraterinnen und Beratern, die selbst keine Entscheidungsträger sind und vom Haus der Gerechtigkeit ernannt werden.
Die entscheidungsbefugten Räte werden allesamt demokratisch gewählt. Um die Autonomie des Wählers zu gewährleisten, sind Kandidatenaufstellungen und Wahlkampagnen untersagt. Die Grundlegung dieser Gemeindeordnung erfolgte bereits durch den Religionsstifter Baha'u'llah. Präzisiert wurde sie später durch Abdu'l Baha und Shoghi Effendi.
In der Ursprungsgeschichte der Baha'i-Religion stehen zwei Hauptfiguren im Vordergrund: Mirza Ali-Muhammad (1819-1850), genannt „Bab“ (arab. „das Tor“), und Mirza Husayn Ali (1817-1892), genannt „Baha'u'llah“ (arab. „Herrlichkeit Gottes“).
In der Nähe von Akko verstarb Baha'u'llah, wo er bestattet wurde und sich heute das geistige Zentrum der Baha'i-Gemeinde befindet.
Um einer unangebrachten Bilderverehrung vorzubeugen und aus Respekt vor der Person des Religionsstifters, ist den Baha'i die Verbreitung von Darstellungen Baha'u'llahs nicht gestattet. Jeder Baha'i kann während einer neuntägigen Pilgerreise für eine kurze Zeit einen Blick auf ein Bild Baha'u'llahs werfen.
Seine Nachfolge ging auf dessen ältesten Sohn Abdu'l Baha (1844-1921), über. Baha'u'llah bestimmte ihn zum Führer des Glaubens und bevollmächtigten Ausleger seiner Schriften. Diese Bestimmung gilt als Bund zwischen Baha'u'llah und seinen Jüngern. Ein jüngerer Sohn stellte den Anspruch von Abdu'l Baha in Frage, worauf dieser ihn und seine Anhänger als "Bundesbrecher" exkommunizierte. Der Ausdruck "Bundesbrecher" wurde in der Folge auf jede Opposition gegen ein Oberhaupt des Baha'i Glaubens angewandt.
Abdu'l Baha folgte 1921 sein Enkel Shoghi Effendi (1897-1957), der als „Hüter der Sache Gottes“ die Geschicke der Gemeinschaft leitete. Nachdem Shoghi Effendi keine männlichen Nachkommen hatte, gibt es keinen bevollmächtigten Ausleger mehr.
Seit 1963 hat die Führung der internationalen Baha'i-Gemeinde eine Körperschaft inne. Dieses aus neun Männern bestehende Gremium, genannt das Universale Haus der Gerechtigkeit, hat seinen Sitz in Haifa (Israel). Hier befindet sich daher auch das administrative Baha'i-Weltzentrum.
Außerdem hat die Baha'i International Community 1992 in New York das „Büro für die Förderung der Frauen“ eingerichtet. Dieses hat die Aufgabe, die Stellung der Frau weltweit zu fördern und zu verbessern.
Unabhängig davon führt die weltweite Baha'i-Gemeinde mehr als 1700 soziale und wirtschaftliche Entwicklungsprojekte durch, die insbesondere Baha'i-Prinzipien in die Tat umsetzen sollen. 348 Schulen werden auf allen Kontinenten von Baha'i geführt.
Als Baha'i definiert man jeden, der sich „zum Glauben erklärt“, d.h. eine Erklärung unterschreibt, in der steht, dass er/sie „Baha'u'llah als Manifestation Gottes für dieses Zeitalter“ anerkennt. Jugendliche, obgleich von einer Baha'i-Familie, die diese Erklärung nicht unterschreiben, bleiben von Wahlen, Nationaltagungen, Ämtern und Pilgerfahrten ausgeschlossen.
Als Baha'i gilt jeder, der sich zur Baha'i-Religion bekannt hat und mindestens 15 Jahre alt ist. In Baha'i-Familien findet die Erklärung in der Regel zum 15. Geburtstag statt – sofern sich der Jugendliche für den Glauben an Baha'u'llah entscheidet – und obliegt dem Nationalen Geistigen Rat der Baha'i in Deutschland. Der Jugendliche unterschreibt und schickt seine Erklärungskarte dem Nationalen Geistigen Rat. Dieser prüft die Erklärung und schickt ein Willkommensschreiben und eine offiziellen Bestätigung, dass man von nun an zur Baha'i-Gemeinde gehört. Meistens folgen Geschenke, z.B. Bücher. Die Erklärung wird nicht gefeiert wie eine Konfirmation oder eine Bar Mizwa, aber natürlich obliegt es der Baha'i Familie zum „Geburtstagsfest“ andere einzuladen und die Erklärung zu feiern.
Für Personen, die nicht aus Baha'i-Familien stammen, gilt das Gleiche. Nach gründlichem Abwägen wird die Erklärungskarte unterschrieben eingesandt. Auch eine spontane Beitritts-Erklärung ist möglich, denn Baha'i verlangen nicht, dass man vorher einen Unterricht besucht hat. Besuch von offenen Ferienkursen, Baha'i-Kinderklassen, Studiengruppen am Wochenende usw. wird zur persönlichen geistigen Entwicklung empfohlen.
Die Baha'i haben nie eine Übertrittsprozedur gehabt wie z.B. das Judentum es bei der Gijur-Konversion hat. Es bleibt dem Einzelnen überlassen, wann man genug weiß, um der Religion beizutreten. Wer sich für die Konversion entscheidet, kann sich entweder direkt an die örtliche Gemeinde wenden oder auch an die nationale Instanz.
Gründe für einen Austritt sind persönlichere Art, z.B. Rücksichtnahme gegenüber der anderen Religionszugehörigkeit eines potentiellen Ehepartners, mangelnde Überzeugung der Gottesgesandheit Baha'u'llahs, Zweifel an der Existenz Gottes nach Schicksalsschlägen, Nichtakzeptanz der ethischen Grundprinzipien der Baha'i.
Vom Austritt zu unterscheiden ist der Ausschluss im Falle des Bundesbruches (siehe an anderer Stelle) und der ebenfalls vom Nationalen Geistigen Rat verhängte Verlust der administrativen Rechte (d.h. der Teilnahme am administrativen Teil des 19-Tage-Festes, Baha'i-Wahlen usw.) für Baha'i, die sich nicht an die administrativen Gesetze halten (Verzicht auf die schlichte Zeremonie bei der Hochzeit, Annahme parteipolitischer Ämter, Gestaltung des Privatlebens in einer dem öffentlichen Ansehen des Glaubens schadenden Weise). Normalerweise wird aber in all diesen Fällen versucht, den Entzug der administrativen Gesetze zu vermeiden. Natürlich kann der Entzug der administrativen Rechte bei der betroffenen Person auch zur Entscheidung zu einem Austritt führen.
Aus der Perspektive anderer abrahamitischer Religionen kann ein Baha'i als Ungläuber, jüdisch Goy, gelten. Aus Sicht des Kitab-i-Aqdas darf ein Baha'i zwar einen Atheisten oder Andersgläubigen heiraten, aber andersherum ist dies nicht immer der Fall. Es gibt Interpretationen des Koran oder der fünf Bücher Mose, nach welchen ein Moslem oder Jude keinen Baha'i-Anhänger heiraten darf bzw. die Konversion zur eigenen Religion voraussetzt. In den Augen vieler Muslime und Juden bedeutet dies für den Baha'i Austritt, weil sonst die Ehe nach der Halacha und nach islamischen Recht ungültig sei.
Um das Jahr 1980 herum, in den Anfängen der iranisch-islamischen Revolution, haben einige Baha'i unter massivem Druck der iranischen Regierung ihrem Glauben abgeschworen (siehe auch unten). Die Regierung gewährte den Baha'i lediglich dann ein Studium oder einen Job, wenn sie zum Islam übertraten. Diejenigen, die Baha'i blieben, durften weder studieren noch ein öffentliches Amt bekleiden, viele verarmten, wurden inhaftiert oder sogar hingerichtet.
Das Leben als Baha'i obliegt einer Entscheidung und tritt nicht durch Geburt ein, obwohl Kinder von Baha'i-Eltern bis zu ihrem 15. Lebensjahr als Baha'i an allen Veranstaltungen teilnehmen können.
Im Gegensatz zu anderen neuen religiösen Bewegungen ist die Baha'i-Religion kaum in Kontroversen verwickelt. Die Baha'i nehmen gegenüber Andersdenkenden und Ehemaligen einen toleranten Standpunkt ein; es ist kein Problem auszutreten und den Kontakt abzubrechen.
Ihr Glaube kennt keine Bekehrung. Der Beitritt muss aus eigener Überzeugung geschehen. Gewaltsame Bekehrung oder Werbung an der Haustür wird strikt abgelehnt und als unwürdig empfunden. Es wird jedoch von jedem Baha'i erwartet, dass er seinen Glauben bei Bedarf weitergeben kann und „lehrt“, damit der Glaube verbreitet wird. Das „Lehren“ des Glaubens kann auch in Kursen geschult werden.
Wer nach Meinung der Baha'i-Führung den Bund Gottes, wie er in den Heiligen Schriften der Baha'i niedergelegt ist, bricht, wird als Bundesbrecher bezeichnet. Den Bund bricht, wer nachhaltig bestrebt ist, die Gemeinde zu terrorisieren oder zu spalten, oder wer in den Augen der Baha'i unzulässige Kritik übt. Wenn jemand zum Bundesbrecher erklärt wurde, wird er exkommuniziert und die Baha'i brechen jeden Kontakt zu ihm ab. Auch die engsten Verwandten müssen dann den Kontakt abbrechen, wenn sie Baha'i bleiben wollen.
Eine Regel der Baha'i in den Vereinigten Staaten, die intellektuelle Baha'i als interne Zensur und somit als problematisch ansehen, ist, dass dort alle schriftlichen Arbeiten über den Baha'i-Glauben, auch akademischer Art, vor der Publikation einer internen Überprüfung durch den Nationalen Geistigen Rat unterzogen werden müssen. So musste das in den achtziger Jahren von einer Gruppe von Intellektuellen in Los Angeles publizierte populäre Magazin Dialogue nach zwei Jahren sein Erscheinen einstellen, da den Autoren vom Nationalen Geistigen Rat öffentlich mangelnder Respekt gegenüber den Institutionen vorgeworfen wurde (obwohl jeder Artikel vor der Publikation die interne Revision passiert hatte).
Die Verfolgungsgeschichte der Baha'i in Persien geht zurück bis auf das Jahr 1844, das Jahr 1 des Baha'i-Kalenders. Schon in den ersten Jahren ihres Bestehens wurden 20000 Gläubige ermordet. Unter Reza Schah Pahlavi und Mohammad Reza Pahlavi wurden systematisch Gesetze erlassen, die den Baha'i ihre bürgerlichen Rechte entzogen. Ihnen wurde die Rente gestrichen, sie wurden aus dem Staatsdienst und aus dem Militär entlassen, ihre Literatur wurde verboten, ihre Häuser enteignet, ihre Schulen geschlossen, ihre Zentren beschlagnahmt, Versammlungen verboten, und immer wieder fanden Pogrome gegen sie statt, wie zum Beispiel 1955, als der Schah den Mullahs die Funkanstalten der Regierung für Hetzsendungen gegen die Baha'i zur Verfügung stellte.
Nach der islamischen Revolution wurde der Terror noch weiter verschärft. Bis 1981 wurden alle Andachtsstätten der Baha'i zerstört, entweiht oder zweckentfremdet, ihre Friedhöfe und Krankenhäuser wurden durch den Mob und durch die iranische Regierung zerstört.
Seit Mitte 1981 wurde den Baha'i bis heute die Aufnahme in höheren Bildungseinrichtungen, in manchen Orten auch in Schulen, verweigert, Studenten und Lehrkräfte entlassen, Angestellte im öffentlichen Dienst ohne Sozialversicherung und Rente aus dem Dienst geworfen, Gehälter und Ausbildungskosten mussten unter Androhung von Gefängnis zurückgezahlt werden. Baha'i-Eigentum wurde enteignet, Geschäftsverkehr mit Baha'i-Angehörigen verboten, Läden und Geschäfte geschlossen, Geschäfts- und Privatkonten gesperrt und somit die Existensgrundlage zerstört.
Immer wieder kam es zu Pogromen, Geschäfte, Büros und Fabriken wurden geplündert, Vieh abgeschlachtet, die Ernte gestohlen. Wohnhäuser wurden überfallen und in Brand gesteckt, die Bewohner vergewaltigt, massakriert, lebendig verbrannt oder gewaltsam gezwungen zum Islam zu konvertieren.
Seit der Revolution wurden Tausende Baha'i verhaftet, grausam gefoltert, Hunderte allein aufgrund ihrer religiösen Überzeugung hingerichtet. Die Anzahl der inhaftierten Baha'i nimmt derzeit unter Mahmūd Ahmadī-Nežād wieder zu. Erst kürzlich ist wieder ein Baha'i unter ungeklärten Umständen in einem iranischen Gefängnis gestorben.
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