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Als B-Teilnehmer (engl. called party) bezeichnet man bei einer Wählverbindung denjenigen Teilnehmer, der vom A-Teilnehmer angewählt wurde. Der B-Teilnehmer kann den Verbindungswunsch entweder annehmen und damit die Verbindung aufbauen oder ablehnen.

Bei einigen Diensten innerhalb eines öffentlichen Telefonnetzes (zum Beispiel bei einem R-Gespräch) muss ausnahmsweise der B-Teilnehmer die Kosten der Verbindung tragen.

Nachrichtentechnik | Vermittlungstechnik

Called party

 

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