Bürgerpflicht ist eine Beschreibung für Pflichten, die sich aus der Staatsbürgereigenschaft (Staatsangehörigkeit zu einem bestimmten Staat) ergeben. Geregelt sind bürgerliche Pflichten in zahlreichen Gesetzen. Bekannt ist z. B. die Pflicht zur Ableistung des Wehrdienstes (bzw. Zivildienstes), die sich aus Artikel 12 Grundgesetz herleitet.
Staatsbürgerliche Ehrenämter, die meist nur mit einer in der Regel steuerfreien Aufwandsentschädigung verbunden sind, nicht aber einer Bezahlung für den Zeitaufwand, sind z. B.:
Staatsbürgerliche Pflichten stellen ein Gegengewicht zu staatsbürgerlichen Rechten (z. B. dem Wahlrecht sowie der Fürsorgepflicht des Staates für seine Bürger (auch im Ausland) dar.
Siehe auch unter Ehrenamt.
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"Bürgerpflicht".
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