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Ein Bürgermeister ist das Oberhaupt einer Stadt oder Gemeinde. Er wird je nach Land direkt von den Bürgern oder vom Stadt-/Gemeinderat gewählt.

In vielen Regionen und Kommunen wurde in früherer Zeit für die Funktion des Bürgermeisters der Begriff Schulze, Schultes, oder Schultheiß (in Städten gelegentlich auch Stadtschultheiß) verwendet. Mitunter hatten die Städte in früheren Jahrhunderten zeitgleich mehrere Bürgermeister, deren Sprecher sich wortführender Bürgermeister nannte. Als Bürgermeister, die oftmals zugleich das Richteramt bekleideten, wurden jahrhundertelang ausschließlich Volljuristen gewählt.

In Württemberg um 1750 war ein Schultheiß der Ortsvorsteher, den man heute Bürgermeister nennt. Der damalige Bürgermeister hatte die Funktion des heutigen Gemeindepflegers.

Deutschland


In den meisten größeren, vor allem in kreisfreien Städten gibt es in Deutschland einen Oberbürgermeister oder eine Oberbürgermeisterin sowie einen oder mehrere Beigeordnete, die dann gelegentlich die Amtsbezeichnung Bürgermeister tragen.

In den Stadtstaaten hat der Regierende Bürgermeister (Land Berlin), der Erste Bürgermeister (Freie und Hansestadt Hamburg) und Bürgermeister und Präsident des Senats (Freie Hansestadt Bremen) die Funktionen des Ministerpräsidenten eines Bundeslandes. In Berlin führt der Stellvertreter des Regierenden Bürgermeisters den Titel Bürgermeister. Der Lübecker Bürgermeister ist von seinem Rang einem Oberbürgermeister vergleichbar, in anderen schleswig-holsteinischen Städten vergleichbarer und kleinerer Größe gibt es diesen Titel auch, in Lübeck wird er aber aus historischen Gründen weiter nur "Bürgermeister" genannt.

In Rheinland-Pfalz wird das Oberhaupt einer Ortsgemeinde als Ortsbürgermeister bezeichnet. Bis zu einer bestimmten Einwohnerzahl üben die Ortsbürgermeister ihr Amt ehrenamtlich aus. Mehrere (verbandsangehörige) Gemeinden bilden eine Verbandsgemeinde. Deren Oberhaupt ist der (hauptamtliche) Bürgermeister. Verbandsfreie aber kreisangehörige Gemeinden sind in der Regel Städte. Das Oberhaupt einer solchen Stadt heißt in Rheinland-Pfalz Stadtbürgermeister und ist (aufgrund der größeren Einwohnerzahl) in der Regel hauptamtlich tätig.

Aufgaben

Der (hauptamtliche) Bürgermeister hat entsprechend der jeweiligen Gemeindeordnung unterschiedliche Aufgaben:

  • Er ist der Vorsitzende des Stadtrats und der Stadtverwaltung (In Schleswig-Holstein nur der Stadtverwaltung)
  • Er bereitet die Beschlüsse der politischen Gremien vor
  • Er ist für die Umsetzung der Beschlüsse verantwortlich
  • Er ist der gesetzliche Vertreter der Gemeinde
  • Er ist der Dienstvorgesetzte der Mitarbeiter der Gemeinde
  • Er ist für die sachgerechte Erledigung der Weisungsaufgaben verantwortlich

Österreich


Der Bürgermeister wird je nach Bundesland größtenteils direkt gewählt, in einigen Bundesländern (Niederösterreich, Steiermark und Wien) von den Mitgliedern des Gemeinderates. In Wien wird der Bürgermeister, der zugleich auch Landeshauptmann des Bundeslandes Wien ist, nicht direkt, sondern vom Gemeinderat (der gleichzeitig auch Landtag ist) gewählt.

Wenn der Bürgermeister nicht direkt gewählt wird, stellt meistens die Mehrheitspartei (nicht verpflichtend) den Bürgermeister. Dies ist aber von den jeweiligen Mehrheitsverhältnissen abhängig.

Der Bürgermeister ist das ausführende Organ der Gemeinderatsbeschlüsse. Außerdem führt er Bundes- und Landesweisungen aus. Die Gemeindebediensteten sind ihm unterstellt. Er vertritt eine Gemeinde auch nach außen. In Bauangelegenheiten ist er die erste Instanz. In Statutarstädten führt er ebenso die Agenden des Bezirkshauptmannes aus.

In jeder Gemeinde gibt es als Vertretung einen, zwei oder drei Vizebürgermeister, je nach Wahlergebnis und der Gemeindegröße.

Schweiz


In der Schweiz gibt es die Bezeichnung Bürgermeister nicht. Die analoge Bezeichnung ist je nach Ort Stadtpräsident, Stadtammann, Gemeindepräsident, Syndic, Ammann oder Gemeindeammann.

Südtirol


Der Bürgermeister wird in Südtirol direkt gewählt. Es gibt einen Unterschied zwischen den Gemeinden mit mehr und weniger als 15.000 Einwohnern: In den Zentren mit weniger als 15.000 Einwohnern wird der Bürgermeister zwischen allen Gemeinderatskandidaten gewählt, in den größeren Städten wird ein dafür bestimmter Bürgermeisterkandidat einer Liste oder Koalition gewählt.

In Südtirol wird der vorgesehene Stellvertreter des Bürgermeisters Vizebürgermeister genannt und er wird vom Bürgermeister gewählt. In Orten mit mehr als 13.000 Einwohnern und in Zentren, wo das von der Gemeindesatzung vorgesehen ist, soll der Vizebürgermeister der anderen Sprachgruppe im Vergleich zum Bürgermeister angehören.

Der Bürgermeister ist der Chef der Stadtregierung, die als Stadtrat bezeichnet wird. In der Landeshauptstadt Bozen ist er in derselben Zeit auch Bezirksvorsitzender, der einem österreichischen Bezirkshauptmann entspricht.

International


Es gibt in nahezu allen Nationen ein gewählten Hauptvertreter der ortsansässigen Bürgerschaft, die eigentlichen Aufgaben und Wahlverfahren sind dabei jedoch sehr verschieden.

Angloamerikanisch

In der englisch-sprachigen Welt gibt es eine direkte Übersetzung von Bürgermeister als "Burgomaster", jedoch wird das heutige Amt in der Regel als "Mayor" ins Englische übersetzt, da es den heute üblichen Hauptvertreter der Bürgerschaft dort bezeichnet. - Mit der gleichen Wurzel wie Major war der englische Mayor ursprünglich der feudale Bezirksverwalter, die Bürgerschaft von London errang jedoch irgendwann das Recht, den Mayor selbst zu wählen. Dieses Recht verbreitete sich, und im heutigen Sprachgebrauch meint Mayor jeweils den Vorsitzenden des Gemeinderats (chief magistrate). In der Regel wird dieser indirekt vom Gemeinderat gewählt. - Der Titel "Mayor" ist auch die übliche Bezeichnung in den USA, dort wird jedoch häufig die Stadtvertretung geteilt: bei der Stadtvorsteherregierung (council-manager government) gibt es die Ämter des Ratsvorsitzenden und des Verwaltungsdirektors, wobei die Stadtvertretung hauptsächlich in den Händen des letzteren Stadtvorstehers liegt, der nicht dem Stadtrat angehört, aber von diesem ernannt wird. Die Bezeichnung Mayor / Bürgermeister gilt hier dem Ratsvorsitzenden.

Kommunalverwaltung | Bürgermeister

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