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Bürgerfunk ist im weiteren Sinne gebräuchlich als begriffliche Verkürzung von Bürgerrundfunk und als Synonym für Bürgermedien.

Im engeren Sinne entstammt der Begriff dem nordrhein-westfälischen Medienrecht der frühen 1990er-Jahre und bezeichnet selbstorganisierte Gruppen, die weitgehend ehrenamtlich arbeiten und Hörfunksendungen bzw. Hörfunkbeiträge produzieren, die in besonderen Sendefenstern der (45) kommerziellen Lokalradios in Nordrhein-Westfalen ausgestrahlt werden. Die Chefredakteure der Lokalsender können Sendungen/Beiträge auch ablehnen. Kennzeichnend für dieses Modell ist also neben der fehlenden „Frequenzhoheit“ die im Vergleich zu Offenen Kanälen nur bedingte Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Produzenten. Die Produktionsinfrastruktur wird von 150 anerkannten, das heißt von der zuständigen Medienanstalt geförderten Radiowerkstätten bestimmt.

Die Anzahl der landesweit aktiven Bürgerfunker wird auf 18.000 geschätzt. Sie sind in rund 2.700 Bürgerfunkgruppen organisiert. Täglich produzieren sie fast 50 Stunden Programm.

Das Zwei-Säulen-Modell


In NRW steht der lokale Rundfunk auf zwei Säulen, daher wird es ganz offiziell Zwei-Säulen-Modell genannt. Auf der einen Seite gibt es eine Veranstaltergemeinschaft (VG), die in der Regel als Verein organisiert wird. Ihr gehören Angehörige gesellschaftlich relevater Gruppen an (z.B. aus den Kirchen, der Politik, Sportverbänden, Medienunternehmen, Sozialverbänden u.a.m.). Sie verwalten de facto die Sendefrequenz und geben diese an eine Betriebsgesellschaft (BG) weiter. Dies sind in der Regel lokale Medienunternehmen - wie im Ruhrgebiet die Westdeutsche Allgemeine Zeitung, deren "Radiotochter" den Namen Westfunk trägt. Da es in jedem Kreis bzw. jeder kreisfreien Stadt nur ein lokales, kommerzielles Radio nach diesem Gesetz geben darf (das über Antenne sendet, davon ausgenommen sind reine Kabel- oder Satellitensender), hat die damals regierende SPD-Landesregierung Anfang der 90er Jahre die Gefahr gesehen, dass ein Meinungsmonopol entstehen könnte. Es würden also nur Nachrichten verbreitet, die der jeweiligen BG genehm sind. Um dies zu verhindern, wurde der Bürgerfunk ins Leben gerufen. Jeder Sender ist somit verpflichtet, unabhängigen, nicht-kommerziellen Radiomachern ein bis zwei Stunden Sendezeit am Tag zur Verfügung zu stellen. Somit ist der Bürgerfunk ein Kind dieses Zwei-Säulen-Modells, denn statt Offene Kanäle zu fördern, erhielten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Radiosendungen zu produzieren, die im Programm des privaten Lokalsenders ausgestrahlt werden.

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Hörfunk

 

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