Bürgerentscheide sind, wie Einwohneranträge und Bürgerbegehren, Instrumente der direkten Demokratie in Deutschland auf kommunaler Ebene. Mit ihnen können die Bürger in einer kommunalen Gebietskörperschaft (Gemeinde, Landkreis, Bezirk) über Fragen des eigenen Wirkungskreises entscheiden. Der Bürgerentscheid steht einem Gemeinde- bzw. Kreistags- oder Bezirkstagsbeschluss gleich.
In den Städten und Gemeinden sowie in den Kreisen der meisten deutschen Bundesländer kann in wichtigen Angelegenheiten ein Bürgerentscheid stattfinden. Dieser kann entweder von ‚unten‘ als Bürgerbegehren eingeleitet werden, also durch Sammlung einer Mindestzahl von Unterschriften Wahlberechtigter (meist 10 %), oder von ‚oben‘ als Ratsbegehren, durch eine qualifizierte Parlamentsmehrheit, meist eine Zweidrittelmehrheit. Nach einem erfolgreichen Bürgerbegehren, kann das zuständige Gremium z. B. der Gemeinderat dem Begehren zustimmen, dann kommt es nicht zum Bürgerentscheid.
In der Abstimmung entscheidet meist nicht allein die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (Mehrheitsprinzip), sondern es wird gefordert, dass diese zugleich einen Mindestanteil der Abstimmungsberechtigten darstellt (Zustimmungsquorum). Dies wird häufig als erforderlich für die Wahrung eines Mindeststandards demokratischer Repräsentanz angesehen, stellt aber vor allem in größeren Städten ein Problem dar.
Wahlrecht, Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid, Volksbefragung, Bürgerbegehren
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