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Allgemeines


Bürgerentscheide sind, wie Einwohneranträge und Bürgerbegehren, Instrumente der direkten Demokratie in Deutschland auf kommunaler Ebene. Mit ihnen können die Bürger in einer kommunalen Gebietskörperschaft (Gemeinde, Landkreis, Bezirk) über Fragen des eigenen Wirkungskreises entscheiden. Der Bürgerentscheid steht einem Gemeinde- bzw. Kreistags- oder Bezirkstagsbeschluss gleich.

In den Städten und Gemeinden sowie in den Kreisen der meisten deutschen Bundesländer kann in wichtigen Angelegenheiten ein Bürgerentscheid stattfinden. Dieser kann entweder von ‚unten‘ als Bürgerbegehren eingeleitet werden, also durch Sammlung einer Mindestzahl von Unterschriften Wahlberechtigter (meist 10 %), oder von ‚oben‘ als Ratsbegehren, durch eine qualifizierte Parlamentsmehrheit, meist eine Zweidrittelmehrheit. Nach einem erfolgreichen Bürgerbegehren, kann das zuständige Gremium z. B. der Gemeinderat dem Begehren zustimmen, dann kommt es nicht zum Bürgerentscheid.

In der Abstimmung entscheidet meist nicht allein die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (Mehrheitsprinzip), sondern es wird gefordert, dass diese zugleich einen Mindestanteil der Abstimmungsberechtigten darstellt (Zustimmungsquorum). Dies wird häufig als erforderlich für die Wahrung eines Mindeststandards demokratischer Repräsentanz angesehen, stellt aber vor allem in größeren Städten ein Problem dar.

Praxis


In Nordrhein-Westfalen

Im bevölkerungsreichsten Bundesland gibt es seit 2004 die Möglichkeit eines Freiwilligen Ratsbürgerentscheids innerhalb der Kommunen. Am 11. Juni 2006 kam diese Variante erstmals in Detmold (Einkaufszentrum Lustgarten) zum Einsatz, eine Woche später am 18. Juni in Hamm (Projekt Lippesee). In NRW laufen diese Ratsbürgerentscheide nach denselben Vorgängen ab, die auch für Kommunalwahlen gelten. Das Mindestalter zur Teilnahme an einem Bürgerentscheid beträgt 16 Jahre und man muss seit mindestens zwei Wochen in der Kommune wohnen, jedoch kann diese Bedingung durch den Stadtrat verändert werden. Briefwahl ist möglich.

In Bayern

Da Bayern die bürgerfreundlichsten Regelungen für Bürgerentscheide hat, finden dort auch mit Abstand die meisten Bürgerentscheide in Deutschland statt.

Literatur


  • Hofmann/Muth/Theisen, Kommunalrecht in NRW, 12. Auflage, Witten 2004 (576 Seiten, 22,- €) ISBN 393387047X, Verlag Bernhardt-Witten (Bestellungen Tel. 02302/71713 oder mail@bernhardt-witten de), dort zu Bürgerbegehren Seiten 162-190
  • Paust, Andreas: Direkte Demokratie in der Kommune. Zur Theorie und Empirie von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (Beiträge zur Demokratieentwicklung von unten Nr. 14) Verlag Stiftung Mitarbeit, Bonn 1999, 307 Seiten (ISBN 3-928053-65-5), € 8,-
  • Paust, Andreas: "Arbeitshilfe Bürgerbegehren und Bürgerentscheid", Verlag Stiftung Mitarbeit, 2. überarbeitete Auflage, Bonn 2005 (ISBN 3-928053-74-4), € 5,-
  • Krutisch, Dominic / Broch, Uwe "Anforderungen an den Kostendeckungsvorschlag im Rahmen eines Bürgerbegehrens gegen gemeindliche Privatisierungsvorhaben", in: Kommunalwirtschaft 2004, S. 435 – 440

Siehe auch


Wahlrecht, Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid, Volksbefragung, Bürgerbegehren

Weblinks


Demokratie | Direkte Demokratie | Kommunalpolitik

 

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