Unter Initial Public Offering, kurz IPO oder Börsengang (früher auch Going Public genannt), versteht man die erstmalige Emission von Unternehmensanteilen (Aktien) auf dem organisierten Kapitalmarkt. Hierbei kann es sich sowohl um alte, das heißt schon unabhängig von diesem Anlass bestehende (sogenannte Sekundäraktien), als auch um neue Aktien (sog. Primäraktien) handeln. Im Fall der Sekundäraktien fließt der Nettoerlös den verkaufenden Aktionären zu, im Fall der Primäraktien dem Emittenten. Häufig wird auch ein Mix beider Titelkategorien offeriert. Die Abwicklung des Börsengangs wird in der Regel von einer Bank vorgenommen.
In der Folge lässt die Bank eine Due Diligence durchführen, die in der Regel in eine Legal Due Diligence und eine Financial Due Diligence aufgeteilt wird, um einerseits die rechtlichen, andererseits die wirtschaftlichen und organisatorischen Gegebenheiten des Unternehmens auf Risiken und Potentiale zu untersuchen. Die als Legal Opinion (auch Disclosure Letter) (Legal Due Diligence) und Comfort Letter (Financial Due Diligence) bezeichneten Prüfungsberichte sind in der Regel nicht öffentlich, bestimmen aber gemeinsam mit dem Businessplan wesentlich die Gestaltung der Equity Story, dem Argumentationskonzept, mit dem der Börsengang erfolgreich vermarktet werden soll. Dieses Konzept ist wiederum Grundlage für den sogenannten Börsenprospekt, in dem der Börsengang beworben wird. Bei der ausgewählten Börse wird die Zulassung für das gewünschte Börsensegment beantragt.
Durch ihre Analysten lassen die Konsortialbanken nun Research-Reports erstellen, die Marktstellung und Marktpotential des Unternehmens beschreiben. Nun beginnt das Bookbuilding-Verfahren. Unter Vorstellung der Equity Story und der Research Reports versuchen die Banken zunächst in der sogenannten Pre-Marketing-Phase institutionelle Anleger für die Abnahme von Aktien aus dem Emissionsvolumen zu interessieren. In der nun folgenden Bookbuilding-Phase werden diese Bemühungen, meist gemeinsam mit den Vorstandsmitgliedern des Unternehmens, dessen Aktien emittiert werden sollen, in sogenannten Road-Shows intensiviert und das Interesse möglicher Abnehmer ausgewertet. Als Ergebnis wird von den Banken dann die sogenannte Bookbuilding-Spanne verkündet, also die Bandbreite, innerhalb derer man den Aktienkurs nach Emission erwartet. Alternativ kann auch ein sogenannter Festpreis bestimmt werden. Daraufhin werden die Aktien in der Zeichnungsphase öffentlich zur Zeichnung angeboten, wobei sich die interessierten Abnehmer verpflichtend dahingehend festlegen, wieviele Aktien sie erwerben wollen. Ist das Interesse größer als die Anzahl der angebotenen Aktien, so spricht man von einer Überzeichnung. In diesem Fall legen die Konsortialbanken fest, ob aus dem sogenannten Greenshoe, einem Reservepool, noch weitere Aktien ausgeben werden und legen die Zuteilung fest, mit der bestimmt wird, welcher Interessent mit welcher Zuteilungsquote der gezeichnete Aktien bedacht wird. Nach der Zuteilung wird die Aktie erstmals an der Börse gehandelt, und zum ersten Mal ein Börsenkurs, die sogenannte Erstnotiz festgestellt. In der Folge übernimmt eine damit beauftragte Bank, oft der ursprüngliche Konsortialführer, die Aufgabe des Designated Sponsors, womit sie sich verpflichtet, die Aktie immer handelbar zu halten. Häufig übernimmt der Designated Sponsor auch für einen bestimmten Zeitraum (z.B. einen Monat ab Erstnotiz) die Kurspflege der Aktie, wofür er auf den Greenshoe als Verfügungsmasse zurückgreifen kann. Finden in diesem Zusammenhang andauernd Aktienrückkäufe zur Kurspflege statt, so kann der Greenshoe im Ergebnis geringer ausfallen, als beim Börsengang ursprünglich geplant. Da die Vornahme von Geschäften, die geeignet sind, ein künstliches Preisniveau herbeizuführen nach § 20a Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz eigentlich verboten sind, handelt es sich bei dieser Art der Kurspflege, sofern sie im Börsenprospekt angekündigt wird, um einen der Ausnahmetatbestände des § 20a Abs. 2 WpHG.
Das Gegenteil eines IPO ist das Going Private oder Delisting.
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