Die Bürgergemeinde ist eine schweizerische Besonderheit. Darunter versteht man eine Personalkörperschaft des öffentlichen Rechts. Ihr gehören unabhängig vom aktuellen Wohnort ausschliesslich Personen an, die den Status des Bürgers und damit das Heimatrecht in der (Bürger-)Gemeinde besitzen. Die Bürgergemeinden sind zu unterscheiden von der Einwohnergemeinde (auch Politische Gemeinde genannt) und den Kirchgemeinden, die auf demselben Territorium bestehen können. Mit der Zunahme der Mobilität seit der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts verliert die Bürgergemeinde (und damit das Gemeindebürgerrecht) immer mehr an Bedeutung.
"Man ist nicht Schweizer und kann es auch nicht werden!" Was hier plakativ tönt bedeutet eben, dass jeder Schweizer seinen Bürgerort hat. Dieser Bürgerort (oder auch Heimatort) führt ein Heimatregister welches bestätigt, dass jemand Bürger einer bestimmten Gemeinde ist. Wer in der Schweiz Bürger einer Gemeinde ist, ist gleichzeitig auch Bürger des Kantons, in dem die Gemeinde liegt und damit auch automatisch Schweizer Staatsangehöriger. Man kann demzufolge auch nicht Schweizer Bürger werden, ohne Bürger eines Bürgerorts zu sein.
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"Bürgergemeinde".
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