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Der Begriff Oldtimer, Oldie, oder auch Veteran bezeichnet ein Auto oder Motorrad, das älter als 30 Jahre ist. Bei jüngeren Fahrzeugen ab einem Alter von etwa 20 Jahren ist auch der Begriff Youngtimer gebräuchlich. Oldtimer sind zumeist Sammlerstücke. Es muss sich nicht immer um ein gut erhaltenes oder restauriertes Fahrzeug halten, auch unrestaurierte im Originalzustand belassene Autos und Motorräder gehören dazu.

Begriffe


Ähnlich wie das deutsche Wort Handy und andere false friends bedeutete das Wort Oldtimer im Englischen ursprünglich etwas völlig anderes, nämlich alter Mann oder Opa. Für Fahrzeuge vergangener Epochen ist im Englischen vielmehr der Ausdruck veteran (car) gebräuchlich.

Der Begriff Oldtimer ist an sich ein Oberbegriff und als solcher unscharf.

Der Begriff Veteran wird teilweise synonym mit Oldtimer benutzt, teilweise bezeichnet er Fahrzeuge bis zum Baujahr 1918. Der Begriff Klassiker etwa wird für Fahrzeuge bis zum Baujahr 1945 oder aber ab einem Alter von manchmal 30, manchmal auch 40 Jahren benutzt. Fahrzeuge mit einem Alter zwischen 20 und 30 Jahren werden als Youngtimer bezeichnet.

Genaue Begriffsdefinition finden sich aber dazu selten, teilweise tauchen sie im Reglement der FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) und des DMSB (Deutscher Motor Sport Bund e.V.) auf. Mitunter werden die vorgenannten Begriffe von Kfz-Versicherungen zur Unterscheidung von Tarifgruppen benutzt, allerdings uneinheitlich.

Klassifizierung


Die international gebräuchliche Klassifizierung, wie sie etwa von FIA, FIVA und nationalen Automobilclubs wie dem AvD verwendet wird, ist wie folgt eingeteilt:

  • Class A, Ancestor, vom Anbeginn bis 31. Dezember 1904
  • Class B, Veteran, vom 1. Januar 1905 bis 31. Dezember 1918, auch Edwardians (GB) oder Kaiserzeit (D) genannt
  • Class C, Vintage, vom 1. Januar 1919 bis 31. Dezember 1930
  • Class D, Post Vintage, vom 1. Januar 1931 bis 31. Dezember 1945
  • Class E, Post War, vom 1. Januar 1946 bis 31. Dezember 1960
  • Class F, Wirtschaftswunder, vom 1. Januar 1961 bis 31. Dezember 1970
  • Class G, Youngtimer, vom 1. Januar 1971 bis 31. Dezember 1980

Eine Class H existiert derzeit noch nicht, man spricht, wie etwa beim Int. Concours d'Elegance in Schwetzingen von Klassikern der Zukunft - classics of the future.

Veteran


Die heute im allgemeinen Sprachgebrauch nur noch selten benutzte Bezeichnung Veteran wurde bis in die 1960er und 1970er Jahre verwendet. Früher war auch die Bezeichnung Schnauferl verbreitet, diese wird heute jedoch als altbacken zumeist abgelehnt. Der Begriff Schnauferl leitet sich vom Geräusch des Schnüffelventils ab, das bei alten Viertakt-Motoren als Einlassventil verwendet wurde. Das typische Geräusch gab dem im Jahr 1900 gegründeten Allgemeinen Schnauferl-Club ASC seinen Namen, der heute der älteste existierende Oldtimer-Club in Deutschland ist.

In Gesetzestexten spricht man in Österreich von Historischen Fahrzeugen.

Definition Oldtimer


Die in der deutschen Sprache verwendete Bezeichnung Oldtimer ist strenggenommen als Scheinanglizismus zu bezeichnen. Im englischsprachigen Raum bezeichnet old-timer einen älteren Menschen, oder genauer: einen Menschen, der den Werten und Gegebenheiten älterer oder vergangener Zeiten anhängt, und kaum je ein Fahrzeug. Verwendet wird der Begriff auch in der Musik, etwa im Jazz, wo von Oldtime-Sound gesprochen wird. Auf Englisch werden solche Autos vintage cars, classic cars oder antique cars genannt.

Auch gesetzlich sind Definitionen notwendig: die Versicherungsanforderungen alter Motorfahrzeuge unterscheiden sich von denen im Alltag verwendeter Kfz, für welche die allgemeinen Services und TÜV/Plaketten-Überprüfungen ausreichen sollten, und ebenso entwickelt sich die Technik stets weiter (Sicherheit, Verbrauch, Abgas u.ä.). Einer entsprechenden Nachrüstung von Oldtimern stehen - von Fall zu Fall unterschiedlich - grundsätzlich zwei Arten von Hürden entgegen: Nostalgie bzw. Originalitätsanspruch sowie Grenzen der Machbarkeit (abgesehen von Kosten). Andere Wirkungen und Risiken machen andere Regeln nötig, u.a. bezüglich der jährlich zulässigen Gesamtstrecke.

Deutschland


Als Oldtimer gelten in Deutschland per 1.1.2007 (Verschiebung auf 1.März möglich) generell mindestens 30 Jahre alte Kfz: laut §2 Nr. 22 der vom Bundesrat beschlossenen Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV). Ab dann läuft die rechtliche Anerkennung der Youngtimer aus.

VW-Typ 2 Feuerwehr.jpg-Bus Typ 2, Feuerwehr]]

Youngtimer: 07-Wechselkennzeichen

Ist (noch) für mindestens 20 Jahre alte Sammler-Fahrzeuge möglich, zu erkennen an der roten 07er-Nummer (ORT-07123) ähnlich dem roten 06er Händler-Kennzeichen (ORT-06123). Auf dieses spezielle Wechselkennzeichen können mehrere Fahrzeuge eingetragen werden; das größte bzw. teuerst zu versteuernde jeweilige Fahrzeug bestimmt für alle Fahrzeuge die zu zahlenden Kfz-Steuern, dem Umstand Rechnung tragend, dass ein Mensch nicht zeitgleich zwei Fahrzeuge bewegen kann. Mit Beginn 2007 verlieren alle Fahrzeuge mit befristetem 07er-Kennzeichen, die jünger als 30 Jahre sind, per behördlicher Verordnung die Möglichkeit, diese Wechselkennzeichen weiter zu benutzen. Weiter gültig bleiben bereits unbefristet bewilligte 07er-Schilder für Youngtimer.

Die Definition dazu in der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO: Gestattet sind Probefahrten, Prüfungsfahrten durch Kfz-Sachverständige, Überführungsfahrten, Fahrten zur Wartung und Reparatur sowie An- und Abfahrten zu sowie die Teilnahme selbst an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen.

Das Kennzeichenpaar wird jeweils von einem Fahrzeug zum nächsten Fahrzeug mitgenommen und gewechselt, zum selben Zeitpunkt darf nur jeweils eines im Verkehr sein. Nicht statthaft ist der normale Alltags-Gebrauch von Fahrzeugen mit 07er Wechsel-Kennzeichen. In vielen Städten und Kreisen ist es schwierig zu erhalten, was mit Bedenken wegen Missbrauchs gerechtfertigt wird. Jüngst aber (2004) sehen sich immer mehr Oldie-Liebhaber bei Ämtern grundsätzlich abgewiesen, wenn das Fahrzeug nicht bereits mindestens 30 Jahre alt ist oder zumindest einen gewissen Seltenheitswert hat.

Voraussetzungen für den Erwerb dieses Kennzeichens:

  1. Der Youngtimer sollte nach der Intention des Gesetzgebers 20, darf im Ausnahmefall (Raritätenstatus mit Gutachten) jünger oder muss in seltenen Einzelfällen bei sehr hohen Stückzahlen der Baureihe auch älter als 20 Jahre sein.
  2. Das Fahrzeug muss vorübergehend stillgelegt sein (und entfällt deshalb auch nach zwölf Monaten automatisch in den nachfolgenden Statistiken des KBA Flensburg). Diese Stilllegung ist obligatorisch, um eine verdeckte Doppelanmeldung zu verhindern.
  3. In den einigen bekannten Erteilungsfällen musste (ungesetzlicherweise) ein ganzjährig angemeldetes Alltagsfahrzeug nachgewiesen werden. Bei Betrieb mit Saisonkennzeichen müssen sich zwei oder mehr Alltagsfahrzeuge in ihren Zulassungsintervallen auf zwölf Monate ergänzen.
  4. Einzelne Zulassungsstellen interpretieren die Funktion dieses Wechselkennzeichen zur Einstiegshürde um und machen das Vorhandensein mindestens zweier Oldies zur Bedingung (ebenfalls ungesetzlich). Auf der anderen Seite der Hürde ist klar, dass mit 07er-Schildern bis zu zehn, auf Sonderantrag beim zuständigen Regierungspräsidenten auch bis zu 20 Oldies im Wechsel bewegt werden dürfen.
  5. Das Kennzeichen selbst, nicht aber das/die einzelne/n Fahrzeug/e, bedarf eines speziellen Versicherungsschutzes für Old- oder Youngtimer (viele Versicherungen wollen Fotos von allen Seiten des Fahrzeugs, die einen sammlungswürdigen Zustand oder zumindest eine Seltenheit des Fahrzeuges belegen).

Die Zulassungsstelle (Stand: Januar 2006) berechnet 96 Euro Gebühr + 28 Euro für die Kennzeichen + 180 Euro pauschale Jahressteuer + 220 Euro pauschale Versicherung.

Oldtimer H-Autokennzeichen

In Deutschland genießen Besitzer von Oldtimern für ihre Fahrzeuge steuerliche Vergünstigungen, zu erkennen am H am Ende des Kfz-Kennzeichens (Formalbeispiel ORT-DE 1234 H), wobei das H für historisch steht. Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein. Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 1969 gebaut bzw. erstzugelassen wurden, sind zudem von der Abgasuntersuchung befreit. Auch die Versicherungskosten sind oftmals niedriger, soweit das Angemeldetsein eines weiteren "normalen" Alltags-Fahrzeugs daraufhin deutet, dass der Oldie nur zum Vergnügen unterhalten wird. Das H-Kennzeichen wird erst nach einer technischen Untersuchung zugeteilt, in der der originale bzw. zeitgenössische und gut erhaltene Zustand des Fahrzeugs bestätigt wird. Bei veränderten Fahrzeugen (Leistungssteigerung, Fahrwerksumbauten) oder erkennbar alltäglich abgerittenen Altfahrzeugen legen sich die technischen Prüfer oftmals quer und verweigern den H-Status. Der Vorteil dieses Status liegt in einer pauschalen Kfz-Steuer (2005: 191,73 Euro im Jahr), die nicht vom Hubraum des Motors und dem Vorhandensein eines Katalysators abhängt. Nach Angaben des Kraftfahrtbundesamtes waren zum Stichtag 1. Januar 2005 deutschlandweit knapp 1,5 Millionen Fahrzeuge mit H-Kennzeichen ausgestattet.

Österreich


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Historisch ist laut Verkehrsminister-Erlass zur 26. Kraftfahrzeugsgesetz-Novelle ein erhaltungswürdiges, nicht zur ständigen Verwendung bestimmtes Fahrzeug in akzeptablem Erhaltungszustand

a) mit Baujahr 1955 oder davor, oder

b) das älter als 25 Jahre und in die vom Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr approbierte Liste der historischen Fahrzeuge eingetragen ist. Sie enthält etwa keine Massenmodelle mit großer Verbreitung auf dem Markt, auch wenn sie schon über 25 Jahre alt sind (KFG-Erstfassung 1967, 26. Novelle 2005, Erlass 2006).

Spielraum: in Zweifelsfällen entscheidet der Minister, zur Entscheidungshilfe gibt ein ehrenamtlicher ExpertInnenbeirat Empfehlungen: generell, etwa für die oben erwähnte Fahrzeugliste (der Firma Eurotax), sowie zu Einzelanträgen, wie für nicht aufgelistete Modelle oder besondere Ausstattung. Erhaltungswürdig ist Originalität: dazu müssen sich die Hauptbaugruppen im Originalzustand befinden. Zubehör oder Ersatzteile dürfen bis 10 Jahre nach Erzeugung des Kfz im Handel angeboten worden und müssen handelsüblich oder werksnahe sein, dürfen den Originaleindruck nicht beeinträchtigen und sind nachweispflichtig (Literatur, Prospekte, Fotos o.ä.). Ein innerhalb dieser Grenzen veränderter Grundcharakter des Fahrzeugs und seiner technischen Konstruktionsmerkmale führt entsprechend dem Baujahr des betreffenden Teils zu einer Neueinstufung (bezüglich entsprechend jüngerer, also strengerer einzuhaltender Bedingungen: Sicherheit, Abgas usw.).

Gebrauch (...) Historische Kraftwagen dürfen nur an 120 Tagen pro Jahr verwendet werden, historische Krafträder nur an 60 Tagen pro Jahr. Über diese Verwendung sind fahrtenbuchartige Aufzeichnungen zu führen und der Behörde auf Verlangen vorzulegen. Nachweis ist möglich 1) über einen speziellen Versicherungsvertrag sowie Hinterlegung der Kennzeichen bei der Behörde (kostengünstigste Methode), 2) über Fahrtenschreiber oder Kontrollgerät, 3) über ein bei einem Veteranenclub registriertes Fahrtenbuch. (Das ist stets mitzuführen; ausführlicher Eintrag vorab, genaue Daten unmittelbar nach der Fahrt; Organisationen: 4 Veteranenclubs sowie die 2 größten Autofahrerclubs.)

Weiters u.a. zu beachten: EU-konforme Lärmgrenze von 89 dB(A), sofern kein strengeres Kriterium gilt, und Begutachtung alle zwei Jahre.

Schweiz


In der Schweiz gelten Automobile je nach Kanton ab 25 oder 30 Jahren als Veteranen. Unter einer steuerlich begünstigten Veteranenzulassung können je nach Kanton bis zu fünf oder zehn Fahrzeuge eingelöst sein, der Fahrer darf jedoch nicht mehr als 3.000 km pro Jahr mit einem solchen Fahrzeug zurücklegen. Veteranenfahrzeuge, die diese Bedingungen erfüllen, müssen nur alle 6 Jahre im Verkehrsprüfzentrum (Strassenverkehrsamt) zur Fahrzeugkontrolle (ansonsten alle 2 Jahre). Fahrer von Veteranen sind nur dann dazu verpflichtet, Sicherheitsgurte anzulegen, wenn ihre Fahrzeuge nach Mai 1972 (Einführung der Gurtpflicht) in Verkehr gesetzt wurden. Sind jedoch Gurte montiert, müssen diese auch angelegt werden.

Zustandsnoten


Zur Klassifizierung von Oldtimern wird nachfolgendes Notensystem benutzt. Zur Verwendung der Tendenzen (+ oder -) siehe unter "Anmerkungen".

  • Note 1
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Der Zustand nach gerade vollendeter fotodokumentierter Komplettrestaurierung durch einen Fachmann für genau den restaurierten Typ, der hierfür mit hohem Aufwand exzellente Arbeit geleistet haben muss.

(Auf Englisch oftmals "Body Off Restoration" genannt: die Karosse ist vom Fahrwerk hierzu getrennt gewesen, alle Achsen herausgenommen worden. Letztlich ist jede Verschraubung usw. gelöst gewesen und jedes Einzelteil inspiziert und überholt worden.)

Der Wagen ist wie neu oder sogar besser. Dazu gehören auch "Matching Numbers", d.h. der Nachweis, dass ein bestimmtes Fahrzeug mit genau dem Motor und dem Getriebe vom Band lief, mit dem er jetzt angeboten wird. Soweit nachvollziehbar gilt dies auch für alle übrigen Teile (etwa beim Porsche 356 oder Aston Martin lässt sich eine solche Aussage für weitere Teile treffen). Außerdem müssen sowohl die Lackfarbe als auch die Farbe der Innenausstattung der Originalfarbe entsprechen.

"Note Eins" ist ein äußerst seltener Zustand, gewiss weitaus weniger häufig reell bewertet, als man ihn angepriesen liest. Die Faustformel ist: nur einer von vier angebotenen verdient die "Eins". Häufiger Fehler falschbehaupteter "Einser" ist das Hinzufügen von Chrom, wo original keiner war. Einzige Abweichung, die zugelassen ist: das frühere Cadmieren; es wird heute aus Umweltschutzgründen nicht mehr ausgeführt.

  • Note 2
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Zustand, wie ihn ein komplett restaurierter Wagen nach ca. 3 Jahren pfleglichem Gebrauch hat. Zulässig sind Gebrauchsspuren in Form von ausgebesserten Steinschlägen, Putzspuren im Lack, Spuren an der Pedalerie. Auch den Zustand zwei erreicht man nach einer aufwendigen Restaurierung, wobei an die Ausführungsqualität und die Originaltreue hohe Anforderungen zu stellen sind. Verbesserungen, z.B. ein Getriebe aus einem anderen Modell oder oder etwa ein anderer Vergaser bei VW-Boxermotoren sind grundsätzlich zulässig, müssen aber unbedingt rückbaubar sein. Auf keinen Fall darf ein "Zustand 2"-Wagen Rost aufweisen, gleich in welchem Umfang oder ob er noch unsichtbar ist. Ein "Zustand 2"-Wagen hat eine frische Hauptuntersuchung.

  • Note 3
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Zustand, wie ihn ein total restaurierter Wagen nach ca. 10 Jahren pfleglichem Gebrauch hat. Der augenfälligste Unterschied zur Note 2 besteht in der Tatsache, dass Fahrzeuge im Zustand 3 Rost aufweisen dürfen. Dieser darf jedoch auf keinen Fall an tragenden Teilen sein. Der Motor sollte in Typ und Leistung (nicht im Baujahr) dem Motor des Originalfahrzeugs entsprechen. Ist das nicht der Fall, kann dies als Indiz für einen Zustand 4 gelten, nicht aber als Beweis. Der "Zustand 3"-Wagen ist sofort gebrauchstauglich und verkehrssicher, und die Hauptuntersuchung sollte in frühestens einem Jahr fällig sein.

  • Note 4
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Ein "Zustand 4"-Wagen ist nicht sofort gebrauchstüchtig, aber rollfähig. Der Motor muss drehen. Es müssen alle Teile für eine Restauration vorhanden sein. Die Hauptuntersuchung ist abgelaufen. Für den Wert eines solchen Wagens ist entscheidend, ob sich der Wagen "auf dem Weg der Besserung" oder auf dem "absteigenden Ast" befindet. Zur erstgenannten Kategorie gehört ein Fahrzeug, dessen Restaurierung bereits nennenswert begonnen hat. Letzterer Gruppe gehören Fahrzeuge an, die über die Jahre stetig abgenutzt wurden und auf diesem Weg in den Zustand 4 geraten sind.

  • Note 5
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Fahrzeuge im Zustand 5 sind mit gerade noch vertretbarem Aufwand restaurierbar. In der Regel werden diese Fahrzeuge als so genannte Teileträger gehandelt (bzw. mit der Angabe "zum Ausschlachten"). Hier hängt der Wert des Wagens maßgeblich von zwei Faktoren ab, nämlich zum einen der Verfügbarkeit von Ersatzteilen und zum anderen dem Maß der Schäden an der Bodengruppe oder an der Karosserie. Fahrzeuge im Zustand 5 sind mehr wert, wenn die Versorgung mit Teilen noch gut ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Hersteller eine gute Ersatzteileversorgung auch für Oldtimer hat, oder wenn eine Szene aus Liebhabern und Händlern eine funktionierende Ersatzteilversorgung sicherstellt, wie z.B. bei vielen englischen Fahrzeugen. Auf ähnlich hohem Niveau befindet sich allerdings auch die Ersatzteilversorgung durch Porsche und Mercedes-Benz für ihre alten Modelle. Im Allgemeinen hat dies allerdings dann auch einen der Qualität der Ersatzteilversung entsprechenden Preis zur folge

Der Schrottwert stellt dabei keine Sockel-Linie für den Wert dar, da es oftmals ideelle Gründe gibt, ein Fahrzeug zu erhalten und nicht der (teilweise ökonomischeren) Metallverwertung zuzuführen. Es kann dadurch die paradoxe Situation entstehen, dass ein Produkt durch Aufwenden von Arbeit weniger wert geworden ist.

  • Sondernote "Unrestauriertes Original"
Seit einiger Zeit setzt sich die Ansicht immer mehr durch, dass ein Fahrzeug, das über "Patina" verfügt, und dessen Erscheinung gleichsam von einer anderen Zeit berichtet, einen höheren Wert genießen soll. Ein Wagen, der Zeitzeuge ist und eine Geschichte erzählen kann, wird dann als "unrestauriertes Original" bezeichnet. Obwohl, schon der Abnutzung wegen, nach den vorgenannten Kriterien allenfalls eine Note von 3 oder 4 in Betracht kommt, erreichen solche Fahrzeuge oft den Wert eines Wagens mit Zustand 2. Dies ist insbesondere bei Fahrzeugen der Fall, die es zu einer gewissen Berühmtheit gebracht haben, z.B. durch Fernsehauftritte, Rennsiege oder Rekordfahrten.

Diese Frage wird in den Clubs oftmals kontrovers diskutiert, weil sich von einem behauptet wertvollen, unrestaurierten Wagen die Besitzer von Wagen, die aufwendig mit hohen Kosten und viel Zeiteinsatz restauriert wurden, provoziert fühlen: wie könne es sein, dass ein Auto mit schlechter, alt gewordener Lackierung wertvoller sei als ein neu lackierter Wagen? Das Argument ist: einen neuen Lack kann man beliebig jederzeit kaufen, nicht jedoch den originalen, zeitlich passenden Neulack zum Produktionszeitpunkt: der ist unersetzlich.

Anmerkungen

  • Die Zustandsnoten, die ein Verkäufer angibt, entsprechen in ihrer übergroßen Mehrzahl nicht dem tatsächlichen Zustand. Insbesondere bleibt festzustellen, dass die "Tendenzen" (z.B. 2 minus) in Zustandsangaben oft eine Erfindung des Verkäufers sind und benutzt werden, um den Ausgangspunkt für Verhandlungen festzulegen, also eine Diskussion, dass ein Fahrzeug im behaupteten Zustand "Zwei minus" in Wahrheit nur im Zustand drei oder vier ist, gar nicht erst zulassen zu wollen. Innerhalb der Zustandsnoten gibt es dann Preisspannen, die nach oben oder unten ausgenutzt werden können.

  • Die Note 1 wird in aller Regel nicht offen gehandelt, wenn, dann selten nur unter Insidern und Clubmitgliedern, da die Kosten, die erforderlich sind, um einen Wagen auf Zustand Eins zu halten oder ihn gar wieder in Zustand Eins zu versetzen, extrem hoch sind. Ein Einser-Besitzer wird in aller Regel sein Auto lebenslang nicht mehr hergeben wollen, Erbfälle sind daher der Regelfall für einen Besitzerwechsel.

  • Obwohl einige Definitionen der Zustandsnote 2 mit denen des bundesdeutschen "H-Kennzeichens" übereinstimmen, ist die Bewertung keineswegs deckungsgleich. Tatsächlich gibt es mehr Übereinstimmungen mit der Note 3: das frisch erhaltene H-Kennzeichen sichert einigermaßen einen Zustand 3 ab, ist jedoch durchaus kein Nachweis, ein Fahrzeug befinde sich im Zustand 2. Dies wird oftmals zwar der Fall sein, jedoch oftmals auch nicht, weil nicht alle Details original sind. Fehlkäufe angeblicher Zustand-Zwei-Fahrzeuge sind letztlich oft die teuersten Käufe, wenn sich dann herausstellt, dass etliche Merkmale zur Originalität nicht gegeben sind. Daher ist immer eine kundige Begleitung beim Kauf anzuraten, wenn eigene Kompetenz beim Käufer fehlt. Experten sind in den Markenclubs zu finden, oftmals mit höherem speziellen Wissensstand als die mit breiter Basis arbeitenden Kraftfahrzeug-Sachverständigen und Gutachter.

  • Zustände können sich nur auf ein Fahrzeug im Ganzen beziehen (also nicht "im wesentlichen Zustand 2" oder "Karosserie Zustand 3").

  • Der Wert eines Oldtimers ist von vielen wertbildenden Faktoren abhängig. Die Wiederaufbau-Kosten sind dabei regelmäßig höher als der Markt-Wert. Aus diesem Grund gibt es etwa für "Zustand 1"-Autos keinen signifikanten Markt. Als Faustformel für den Wert eines Oldtimers gilt die "3-zu-1-Regel", die besagt, dass man für drei Euro, die man in den Wagen investiert, bei einem Verkauf nur einen zurückerhält. Zudem bleibt der Wert der eigenen Arbeitskraft unberücksichtigt.

Veteranentreffen


Rund um den Globus finden an Wochenenden zwischen Frühling und spätem Sommer Veteranentreffen statt. Bei diesen Ereignissen, die oftmals von einschlägigen Clubs organisiert werden, können die Besitzer, die ja meist erheblichen Aufwand für die Ersatzteilbeschaffung und Restaurierungsarbeit hineingesteckt haben, ihre Oldies oder Oldtimer dem Publikum vorführen. Auch die Fahrzeughersteller entdeckten in den vergangenen Jahren den Werbewert der älteren Fahrzeuge ihrer Produktion, bauten Fahrzeug-Museen auf und unterstützen (zumeist) die Marken-Clubs.

Siehe auch


Automobil | vintage car | Oldtimer

 

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