article

Als eine Autonomie (von (alt)griechisch αυτονομία, (αὐτονομία) autonomía = sich selbst Gesetze gebend, selbständig) bezeichnet man je nach Fachbereich oder Zusammenhang "Selbständigkeit", "Unabhängigkeit", "Selbstverwaltung" oder "Entscheidungsfreiheit". Max Webers Definition lautet wie folgt: ''Autonomie bedeutet, daß nicht, wie bei Heteronomie, die Ordnung des Verbands durch Außenstehende gesatzt wird, sondern durch Verbandsgenossen kraft dieser ihrer Qualität (gleichviel wie sie im übrigen erfolgt). '' (Wirtschaft und Gesellschaft, Teil 1, Kap. 1, § 12)

Besondere Bedeutung hat die Autonomie in der Privat- und Tarifautonomie. Autonomie besteht in der Regel im Rahmen eines Systems.

Volle Autonomie


Staaten oder Gebiete werden als autonom angesehen, wenn sie sich außenpolitisch von anderen Staaten vertreten lassen, nach innen aber selbständig sind. Dies sind oft Gebiete innerhalb von Staaten, in denen starke Minderheiten leben:

Teilautonomie


Bestimmte Verwaltungseinheiten eines zentralistisch regierten Staates haben gewisse Kompetenzbereiche, in denen sie frei über ihre Belange entscheiden dürfen. Beispiel: Die französische Region Elsass hat eine Teilautonomie im ansonsten zentralisierten Bildungswesen (Ausmaß und Gestaltung des Deutschunterrichts, Ausmaß der Benutzung der deutschen Sprache im Unterricht).

Sonderfall Italien

Italien wird, ähnlich wie Frankreich, zentral regiert. Nur für die Inseln und die von Minderheiten bewohnten Grenzregionen (Friaul-Julisch Venetien, Aostatal und Trentino-Südtirol verfügen über eine von einem Sonderstatut (ein Gesetz in Verfassungsrang) geregelte Autonomie, die de facto eine Teilautonomie ist. In Italien werden diese Regionen aber als autonome Regionen bezeichnet. Der Staat Italien hat in den letzten Jahren einige seiner Kompetenzen an die Regionen übertragen (Devolution).

Eingeschränkte Autonomie


Eine Verwaltungseinheit eines Staates, z. B. Bundesstaat, kann in bestimmten Kompetenzbereichen vollständig unabhängig über seine eigenen Belange entscheiden. Beispiel: Die Kantone der Schweiz haben Entscheidungsfreiheit in allen Bereichen, die nicht ausdrücklich an die Eidgenossenschaft delegiert wurden (Bildungswesen, innere Sicherheit, Sozialwesen, Gesundheitswesen), und solange die Entscheidungen nicht der Bundesverfassung widersprechen.

Autonomie als Protest


Der Begriff „Autonomie“ zur Kennzeichnung einer politischen oder kulturellen Protesthaltung kam in den 70er Jahren zunächst in Italien auf. Gemeint war, den herrschenden Werten und Regeln in Form einer „zweiten Gesellschaft“ entgegenzutreten, und diese gegen die Mehrheitsgesellschaft durchzusetzen. Konflikte mit dem staatlichen Gewaltmonopol, die sich aus diesem Konzept ergaben, führten zur Militarisierung von Teilen der Protestbewegung, die in Deutschland seit den frühen 80er Jahren als „Autonome“ bekannt wurden.

Siehe auch


Politische Geographie | Herrschaftssoziologie

Autonomie | Autonomi | Aŭtonomio | אוטונומיה | Autonomija | Autonomie | Autonomi | Autonomia | Autonomia | Автономия | Autonómia | Autonomi | Muhtariyet | Автономія

 

This article is licensed under the GNU Free Documentation License. It uses material from the "Autonomie".

Home Pageartsbusinesscomputersgameshealthhospitalshomekids & teensnewsphysiciansrecreationreferenceregionalscienceshoppingsocietysportsworld