A13 Autobahn.jpg bei Chur, Schweiz]] Fahrt autobahn 2.jpg | Building-a autobahn 7.JPG
Eine Autobahn ist eine Fernverkehrsstraße, die ausschließlich dem Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen dient. Sie besteht aus zwei Richtungsfahrbahnen mit (in Deutschland seit einigen Jahrzehnten) jeweils mindestens zwei Fahrstreifen, meist mit zusätzlichem Standstreifen. Beide Fahrbahnen sind durch einen Grünstreifen, in dem oft Schutzplanken aus Stahl oder eine Betonschutzwand errichtet sind, voneinander getrennt.
Im Bundesfernstraßengesetz (Deutschland) sind sie folgendermaßen definiert:
Im Gegensatz zu Kraftfahrstraßen sind Autobahnen stets höhenfrei. Der Übergang von einer Autobahn auf eine andere erfolgt durch Brücken und Unterführungen (Autobahnkreuz) oder Abzweigungen (Autobahndreieck, in Österreich „Knoten“, bzw. Autobahnverzweigung), Übergänge ins nachgeordnete Straßennetz werden (Autobahn-)Anschlussstellen genannt. Je nach Verlauf der Trasse spricht man in manchen Fällen von Ringautobahnen oder Stadtautobahnen. Tunnel und Brücken im Zuge der Autobahnen, sowie die meisten Straßenbrücken über die Autobahnen sind Teile der Autobahnen.
An den meisten Autobahnen sind Autobahnraststätten und Autobahnparkplätze angeordnet, die den Ver- und Entsorgungsbedürfnissen des Fernverkehrs und der Tatsache, dass auf Autobahnen das Halten und Parken nicht erlaubt ist, Rechnung tragen. Diese Anlagen sind Teile der Autobahnen.
Die reinen Baukosten in durchschnittlich schwierigem Gelände betragen in Deutschland je nach Quelle sechs bis zwölf Millionen Euro pro Kilometer. Jedoch belaufen sich die Gesamtkosten für den Bau eines Kilometers Autobahn laut Report aus München * zu 26,3 Millionen Euro pro Kilometer (11,8 Millionen €/km für Baukosten, 9,5 Millionen €/km für Bürokratie und 5 Millionen €/km für Gutachten).
Jede Autobahn hat mehrere Bedarfsumleitungen.
siehe auch Hauptartikel zum Autobahnnetz speziell in Deutschland, Österreich, Schweiz, Kroatien
Zeichen 410.png In den meisten europäischen Ländern bilden Autobahnen eine eigene Straßengattung, in einigen Ländern (zum Beispiel Schweden) werden sie zu den anderen Fernstraßen (zum Beispiel Europastraßen) gezählt. Inzwischen existieren in allen europäischen Staaten – außer Malta, Island und den Zwergstaaten – Autobahnabschnitte.
Sind die Autobahnen in Deutschland seit den 1970er Jahren üblicherweise durchgehend mindestens 4-streifig (2 Fahrstreifen pro Fahrtrichtung), so gibt es in anderen europäischen Ländern immer noch zweistreifige Autobahnen ohne Überholmöglichkeit. In der Türkei sind alle Autobahnen mindestens sechsstreifig.
Die Bezeichnung „Autobahn“ wurde erstmals von Robert Otzen im Jahr 1929 geprägt. Otzen war Vorsitzender des Autobahnprojekts HaFraBa (Autobahnprojekt Hamburg–Frankfurt am Main–Basel). Bis dahin sprach man von „Nur-Autostraße“. Die erste Autobahn der Welt war die AVUS, die 1921 eröffnet wurde. Die erste längere Autobahn der Welt wurde 1923 in Italien eröffnet (Mailand–Como).
Der Begriff „Autobahn“ taucht zum ersten mal 1932 auf. Eine Fachzeitschrift zur HaFraBa hatte sich damals in Analogie zur Eisenbahn in „Autobahn“ umbenannt.
Mit dem Begriff Autobahn war aber noch kein bestimmter Standard verbunden. Dieser entstand in Deutschland erst mit dem Bau der Reichsautobahnen. Die erste Autobahn in Deutschland, die zwei Städte verband, wurde 1932 zwischen Köln und Bonn eröffnet; die kreuzungsfreie Strecke war 20 km lang. Heute trägt sie die Bezeichnung A 555. Allerdings wurde erst am 23. September 1933 mit dem groß angelegten Ausbau der Reichsautobahnen begonnen, als Teil der Arbeitsbeschaffung von Adolf Hitler, entgegen der weit verbreiteten Meinung dienten sie aber nicht der Kriegsvorbereitung. Die Planung dieser Autobahnen hatte jedoch schon lange vor Hitlers Machtergreifung begonnen, weshalb es nicht den Tatsachen entspricht, dass die Autobahnen vor allem seinen Bemühungen zu verdanken sind. Ironischerweise wurde der Bau von Autobahnen von der NSDAP vor der Machtergreifung im Reichstag verhindert. Zeichen 430.png | Roadworks Germany A9.jpg, Deutschland]] Die Verantwortung für den Bau oblag dem Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen Dr. Fritz Todt, dem Landschaftsarchitekten Prof. Alwin Seifert und dem Architekten Prof. Paul Bonatz.
| Zeichen 330.svg | AutobahnCH.svg |
In den meisten europäischen Ländern gilt auf Autobahnen ein Tempolimit zwischen 110 und 130 km/h, sowie eine bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit zwischen 45 und 80 km/h für Fahrzeuge, die die Autobahn benutzen möchten. Einzig in Deutschland gilt kein grundsätzliches Tempolimit auf Autobahnen; dies bedeutet, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen ausdrücklich durch Beschilderung zu kennzeichnen sind. Im übrigen ist die Geschwindigkeit dem Verkehrsfluss und den Straßenverhältnissen (beispielsweise Schnee oder Nebel) anzupassen und kann auch niedriger liegen.
Nicht nur aufgrund der Mindestgeschwindigkeit ist das Halten, Wenden, Rückwärtsfahren auf der Autobahn generell verboten, sowie das Auf- und Abfahren an nicht gekennzeichneten Stellen. Ausnahmen zum Halteverbot bilden die Autobahnparkplätze und Autobahnraststätten.
| Getötete pro 1 Mrd. Fz·km1 | ||||||
| Jahr 2003 | andere | Autobahn | Autobahn | Maximales | ||
| Land | Autobahn | Straßen | AADT | (Verkehr%) | Tempolimit im Jahr 2003 (km/h) | |
| Dänemark | 3,0 | 11,9 | 29 454 | 25 % | 130 | |
| Finnland | 1,4 | 8,3 | 22 780 | 10 % | 120 | |
| Frankreich | 4,0 | 12,8 | 31 979 | 21 % | 130 | |
| Deutschland | 3,8 | 12,4 | 48 710 | 31 % | Richtgeschwindigkeit 130 | |
| Irland | 7,4 | 11,0 | 26 730 | 4 % | 120 | |
| Japan | 4,0 | 11,9 | 26 152 | 9 % | 100 | |
| Niederlande | 2,1 | 11,7 | 66 734 | 41 % | 120 | |
| Österreich | 5,9 | 13,4 | 30 077 | 23 % | 130 | |
| Slowakei | 8,1 | 18,7 | 15 643 | 19 % | 130 | |
| Schweden | 2,5 | 9,9 | 24 183 | 21 % | 110 (120 auf E6 im Jahr 2005) | |
| Schweiz | 2,8 | 11,8 | 43 641 | 33 % | 120 | |
| Tschechien | 9,9 | 34,3 | 25 714 | 11 % | 130 | |
| Vereinigtes Königreich | 2,0 | 9,3 | 85 536 | 23 % | 110 | |
| USA | 5,2 | 10,7 | 39 634 | 24 % | 120 |
1Grundlage für die Verkehrstotenzahlen ist der 30-Tage-Erfassungszeitraum. Die angegebenen Zahlen sind nur unter Berücksichtigung der für die Länder maßgebenden Erfassungsmethoden vergleichbar, so das Korrekturfaktoren benutzt werden. Der Zeitraum zwischen Unfall und Tod der Person ist sehr wichtig, da er maßgeblich dafür ist, ob sie in der Statistik erfasst wird oder nicht. Diese Zeiträume variieren von Land zu Land.
In vielen Ländern muss man für die Autobahnbenutzung eine Benutzungsgebühr bezahlen. Dies kann zeitabhängig in Form einer Vignette wie in der Schweiz oder in Österreich oder streckenabhängig durch Bezahlen an Mautposten wie in Italien, Frankreich, Spanien, Portugal und manchen Gebirgsstrecken in Österreich geschehen.
In Österreich gilt für LKW seit dem 1. Januar 2004 eine Maut, die über mitzuführende GO-Boxen und ein entlang der Autobahn installiertes Infrarot-System abgerechnet wird. Um eine Mautflucht zu verhindern werden laufend Fahrverbote für LKW auf parallel verlaufenden Straßen verhängt.
In Deutschland gilt erst seit dem 1. Januar 2005 eine LKW-Maut, die entweder an Automaten über dort anzugebene Fahrt-Routen im voraus oder über eingebaute Maut-Geräte (On-Bord-Units: OBU, OBU2) satellitengestützt automatisiert erhoben wird. Da versucht wurde, diese Maut über Bundesstraßen zu umgehen, werden seit dem 1. Januar 2006 sukzessive auch Ausweichstrecken z.B. über parallel laufende Bundesstraßen mautpflichtig. Die Erhebung erfolgt über Toll Collect.
Weiterhin sind einige Verkehrsprojekte privat realisiert worden, die zwar nicht direkt im Autobahnnetz liegen, aber daran anschließen: Der Warnowtunnel in der Verlängerung der A 19 in Rostock und der Herrentunnel an der A 226 in Lübeck. Dort wird Maut erhoben und anhand dieser Projekte wird überlegt, eine Maut für einige Neubau-Strecken einzuführen. Dieses erwägt z. Zt. (2005) der Senat von Hamburg für die geplante Hafenquerspange, einer Autobahn, die durch den Hafen verlaufend die Autobahnen A 1 und A 7 verbinden soll.
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