Austrofaschismus csp.jpg Austrofaschismus ist eine Bezeichnung für das ab 1933 in Österreich etablierte Herrschaftssystem, entwickelt und getragen von Engelbert Dollfuß, bzw. nach dessen Ermordung 1934 maßgeblich von Kurt Schuschnigg. Sammelbewegung und Einheitspartei war von 1933 bis 1938 die Vaterländische Front, zu der sich die Christlichsoziale Partei, die Heimwehr und der Landbund zusammenschlossen. Am 11. März 1938 wurde der österreichische Ständestaat durch die Nationalsozialisten beseitigt und damit der Austrofaschismus durch den Nationalsozialismus abgelöst.
Als 1932 nach den Wahlen in Wien klar wurde, dass die aus Christlichsozialen, Landbund und Heimwehren bestehende Regierung bei den nächsten Nationalratswahlen ihre ohnehin knappe Mehrheit verlieren würde, setzten sich zunehmend Bestrebungen zur Errichtung eines faschistischen Regimes durch. Außenpolitisch wurde dieses Vorhaben insbesondere von Benito Mussolini unterstützt. Den Anlass zur totalen Machtübernahme bot am 4. März 1933 die in der austrofaschistischen Propaganda als „Selbstausschaltung des Parlaments“ bezeichnete Geschäftsordnungskrise im Österreichischen Nationalrat.
In der Folge regierte das Dollfuß-Regime auf Basis des noch aus der Monarchie stammenden Kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetzes. Dieses Gesetz war 1917 während des ersten Weltkriegs beschlossen worden, um die Versorgung der Bevölkerung durch Notverordnungen sicherstellen zu können. Auf Basis dieses Notverordnungsrechts schuf Engelbert Dollfuß 15 Jahre nach Beendigung des Weltkriegs einen autoritären Führerstaat.
Am 7. März 1933 erließ der Ministerrat ein Versammlungs- und Aufmarschverbot und führte die Zensur für österreichische Zeitungen wieder ein. Der letzte Versuch der Opposition, die Geschäfte des Nationalrats am 15. März 1933 wieder aufzunehmen, wurde mit Polizeigewalt vereitelt. Als sich sozialdemokratische und großdeutsche Abgeordnete vor dem Parlament einfanden, schickte die Regierung 200 Kriminalbeamte in das Hohe Haus, welche die Abgeordneten am Betreten des Sitzungssaals hinderten.
Am 31. März 1933 löste die Regierung den Republikanischen Schutzbund auf. Am 10. April 1933 wurde die zwangsweise Teilnahme an religiösen Übungen durch Aufhebung des so genannten Glöckel-Erlass wieder eingeführt. Der Urheber des Erlasses, der ehemalige sozialdemokratische Unterrichtsminister Otto Glöckel, wurde 1934 in Folge der Februarrevolte, an der er nicht persönlich beteiligt war, in seinem Büro im Palais Epstein verhaftet und in das Anhaltelager Wöllersdorf gebracht. Glöckel kehrte aus der Haft als gebrochener Mann zurück und verstarb am 23. Juli 1935 in Wien.
Am 10. Mai 1933 verordnete die Regierung die Aussetzung aller Wahlen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene. Am 26. Mai wurde die Kommunistische Partei Österreichs aufgelöst, am 19. Juni die NSDAP und einen Tag später - auf Wunsch der katholischen Kirche - der Freidenkerbund.
Als am 12. Februar 1934 ein Linzer Parteiheim der Sozialdemokraten von der Polizei durchsucht werden sollte, kam es zum Februaraufstand, der auch als Österreichischer Bürgerkrieg in die Geschichte eingehen sollte. Nach der militärischen Niederschlagung des sozialdemokratischen Aufstandes durch das Österreichische Bundesheer und die Heimwehr wurde die Sozialdemokratische Partei verboten.
In einer letzten Nationalratssitzung wurde am 30. April 1934 von den Abgeordneten der Vaterländischen Front ein Gesetz beschlossen, das die Regierung mit allen Befugnissen ausstattete, die zuvor Nationalrat und Bundesrat oblagen. Die Mandate der Sozialdemokraten wurden vor Zusammentreten des „Rumpfparlaments“ für erloschen erklärt.
Im September 1933 ließ die Regierung mehrere Anhaltelager zur Internierung politischer Gegnerinnen und Gegner einrichten. Neben Sozialdemokraten, Sozialisten, Kommunisten und Anarchisten wurden dort nach dem Juliputsch 1934 auch Nationalsozialisten eingesperrt.
Am 11. November 1933 führte die Regierung Dollfuß die 1919 abgeschaffte Todesstrafe für Mord, Brandstiftung und “öffentliche Gewalttätigkeit durch boshafte Beschädigung fremden Eigentums“ wieder ein. Nach den Ereignissen des Februar 1934 wurde die Todesstrafe zudem auf das Delikt „Aufruhr“ erweitert. In standrechtlichen Prozessen hatten drei Richter drei Tage lang Zeit einen Angeklagten entweder freizusprechen oder zum Tod durch den Strang zu verurteilen. Dauerte der Prozess länger als drei Tage, war nicht mehr das Standgericht, sondern ein ordentliches Schwurgericht zuständig, das die Todesstrafe nicht mehr verhängen konnte. Die Bundesregierung sicherte sich die Möglichkeit dem Bundespräsidenten Begnadigungen vorschlagen zu können und bewahrte auf diesem Weg mehrmals Personen, die den Christlichsozialen politisch nahe standen, vor der Todesstrafe. Als erstes Todesopfer der Standgerichte ging der geistig behinderte Peter Strauß in die Geschichte ein. Prominente politische Opfer der standrechtlichen Todesstrafe während des Austrofaschismus waren unter Anderem Josef Ahrer, Anton Bulgari, Johann Hoys, Karl Münichreiter, Alois Rauchenberger, Josef Stanek, Emil Swoboda, Koloman Wallisch und Georg Weissel.
Auch auf Hochschulebene erließ die Bundesregierung 1933 mehrere Gesetze. Zunächst wurde die Zahl der Hochschullehrer und Assistenten vermindert, womit insbesondere regimekritische Lehrende auf legalistischem Wege ihrer Ämter enthoben werden konnten. Mit einem weiteren Gesetz wurden Disziplinarverfahren, die bisher der jeweils betroffenen Universität oblagen, der Kontrolle des Bundesministerium unterstellt, was sich ebenfalls zum Nachteil kritischer Mitarbeiter der Universitäten auswirkte. Akademische Funktionäre konnten von nun an ausschließlich Personen werden, die Mitglied der Vaterländischen Front waren. “Jede freiwerdende Lehrkanzel muss, wenn der entsprechende Mann vorhanden ist, mit einem Hochschullehrer von vaterlandstreuer und womöglich auch noch besonders christlicher Gesinnung besetzt werden“Hans Prentner, in: Grundfragen der Hochschulpolitik, Krasser 1936, S. 48, ließ Unterrichtsminister Hans Pernter nach Beschluss der neuen Hochschulgesetze verlautbaren.
Zur ideologischen Schulung der Studierenden führte die Regierung Pflichtvorlesungen zu den „ideellen und Geschichtlichen Grundlagen des österreichischen Staates und zur weltanschaulichen und staatsbürgerlichen Erziehung“ ein und errichtete verpflichtende militärisch geführte Hochschullager. Im Gesetzestext, der die Einführung militärischer Hochschullager regelte, heißt es: “Jedes Hochschullager soll einen militärischen und einen pädagogischen Leiter, also Offiziere und Erziehungsleiter, erhalten, wobei ersteren das militärische Kommando und die vormilitärische Schulung, letzteren das Vortragswesen und die Freizeitgestaltung obliegt.“ Ein solches Hochschullager umfasste jeweils etwa 100 Studierende.
1932 waren im Jahresdurchschnitt 468 000 Menschen in Österreich arbeitslos. Im Jahr 1933 stieg die Zahl der Arbeitslosen auf 557 000 Menschen an, was einem Prozentsatz von 25,9 entspricht. Die Situation wurde dadurch verschlimmert, dass immer mehr Arbeitslose als ausgesteuert galten. Sie verloren jeglichen Anspruch auf staatliche Unterstützung. In den folgenden Jahren (1933 bis 1937) sank der staatliche Sozialausgabenindex von 100 auf 79,42.
Ziel der Christlichsozialen und der Heimwehr war die „Abschaffung des Klassenkampfes“. Zu diesem Zweck wurden zwangsweise Standesverbände aus Arbeitern und Unternehmern eingerichtet, so genannte Kooperationen, die die gewerkschaftliche Organisation der Arbeiterinnen und Arbeiter unterminieren und ablösen sollten. Die soziale Verantwortung wurde vom Staat auf „ständische“ Untereinheiten delegiert.
Dahingegen wurde dem Gewerbesektor die Schutzfunktion des Staates im großen Ausmaß zuteil. 1933 führte die Regierung eine Gewerbesperre ein, 1934 folgte das Untersagungsgesetz, das in den folgenden Jahren mehrmals verschärft wurde. Diese Politik stellte eine radikale Abkehr von der seit Jahrzehnten gültigen liberalen Gewerbeordnung dar, die 1935 in die Wiedereinführung des Zunftwesen gipfelte. “Mit dem Beharren auf orthodoxe Muster wurde für die Wirtschaftspolitik im Österreichischen Ständestaat eine Zwangslage geschaffen, die die inneren Widersprüche auf allen Ebenen überhand nehmen ließ“, resümiert der Wirtschaftswissenschaftler Gerhard Senft die austrofaschistische Wirtschaftspolitik.
Großen Einfluss auf die austrofaschistische Kulturpolitik hatten Ernst Kreneks Streitschriften. Er wandte sich darin besonders gegen einen vermeintlichen „Kulturbolschewismus“, der als besondere Ausformung des Unheils über Österreich hereinzubrechen drohe. Er betrachtete insbesondere moderne Kunstzweige als kommunistisch unterwandert und bildete damit ein Fundament für die kulturelle Rückwärtsgewandtheit der austrofaschistischen Regimes. Der Autor Robert Musil kommentierte die austrofaschistische Kulturpolitik 1934 mit den berühmten Worten „Es ist nicht der böse Geist, sondern die böse Geisteslosigkeit der österreichischen Kulturpolitik“zit. nach Der Blick in den Spiegel des Februar 34 in Neuhäuser, 2004, S. 12.
Der Wiener Kardinal Innitzer begrüßte die Ausschaltung des Parlaments am 12. März 1933 als „Anbruch einer neuen Zeit“, die mit dem Zeitalter der Gegenreformation verglich. Den von Taras Borodajkewycz organisierte Katholikentag im Oktober 1933 stellte er unter das Motto „Numquam retrorsum“ („Niemals zurück“).
Am 10. Mai 1933 unterzeichnete Justizminister Kurt Schuschnigg das Konkordat, am 16. August erschwerte die Regierung den Austritt aus der katholischen Kirche. Von nun an mussten alle Menschen die gewillt waren der katholischen Kirche den Rücken zu kehren, eine Prüfung ihres “Geistes- und Gemütszustand“ über sich ergehen lassen. Die für den Austritt zuständigen Bezirkshauptmannschaften konnten dieses Verfahren beliebig lange hinausziehen.
Nicht zuletzt deshalb bekam das austrofaschistische Regime auch aus dem Vatikan offizielle Unterstützung. Papst Pius XI erteilte bereits am 28. Oktober 1933 seinen Segen den „vornehmen Männern, die Österreich in dieser Zeit, in diesen Tagen regieren, die Österreich so gut, so entschieden, so christlich regieren“zit. nach Wolfgang Huber Die Gegenreformation 1933/34 in Neuhäuser, 2004, S. 47 und sogar noch während der Februarkämpfe 1934 erhielt Dollfuß den apostolischen Segen des Papstes.
Dollfuß selbst war stark an einer katholischen Renaissance interessiert. Schon während der Trabrennplatzrede am 11. September 1933 kündigte er einen „sozialen, christlichen deutschen Staat Österreich auf ständischer Grundlage, unter starker autoritärer Führung“ als seine Zielvorstellung an. Aber auch auf Seiten der Kirche war das Interesse an einem klerikalfaschistischen Österreich beträchtlich. So beteiligten sich kirchliche Würdenträger in Ebensee und Steyr an der Säuberung von Arbeiterbüchereien. In Steyr wurden die Bestände von 4000 auf 900 Bücher reduziert, von denen weitere 200 gesperrt wurden. Betroffen war neben explizit linker Literatur auch Schriften jüdischer Autorinnen und Autoren. In kirchlichen Berichten zu diesen Ereignissen heißt es: “Vier Kisten mit Büchern wurden der Polizei zum Vernichten übergeben. Es handelte sich um die rein sozialistischen, erotischen und glaubensfeindliche Bücher. Die ärgsten erotischen und kirchenfeindlichen Bücher wurden in zerrissenem Zustand der Polizei übergeben“.
Der Österreichische Cartellverband (ÖCV) nahm während der Zeit des Austrofaschismus eine intellektuelle Trägerfunktion des Regimes wahr. Nicht zuletzt aus diesem Grund fiel der gesellschaftliche Aufstieg des Verbands zeitlich mit der Ausschaltung der parlamentarischen Demokratie und der Etablierung des austrofaschistischen Systems zusammen.
Zwischen 1933 und 1938 waren fast alle öffentlichen Ämter von größerer Bedeutung mit ÖCV-Mitgliedern besetzt. Engelbert Dollfuß wurde Zeit seines Lebens in der offiziellen Sprachregelung des ÖCV als „Führer“ gesehen und auch so bezeichnet. Im Gegenzug sorgte Dollfuß dafür, dass junge Akademiker, die dem ÖCV angehörten, schnell zu Spitzenpositionen in Politik und Verwaltung vordringen konnten. Des Weiteren wurde dem Regierungschef ein Mitspracherecht bei der Besetzung von Ämtern innerhalb des ÖCV eingeräumt.
Dem Historiker Stephan Neuhäuser zu Folge „unterstützten mindestens 37 % aller studierenden Mitglieder des ÖCV in verschiedenen Wehrformationen Bundesheer und Heimwehr während der Februarereignisse 1934 (…) In Graz beteiligten sich 70 % der aktiven ÖCVer auf Seiten der Regierungstruppen und Heimwehren, in Leoben 45 %, in Wien 33 % und in Innsbruck 29 %. Die größten Kontingente stellten Babenberg Graz (40), Carolina Graz (40), Austria Wien (53), Austria Innsbruck (49), Norica Wien (64) und Rudolfina Wien (54)“Das Aufgebot des ÖCV in den Februarunruhen im Mitteilungsblatt 5/1934 S. 12. Nach dem Februar übernahm die dem ÖCV nahe stehende Akademikerhilfe die zuvor sozialistischen Akademikerheime in der Säulengasse 18 sowie der Billrothstraße 9 in Wien.
Der Anteil von ÖCVern in verschiedenen Gremien des austrofaschistischen Staates war enorm hoch. Im Bundesrat lag er bei 90 Prozent. Mit Otto Kemptner wurde ein Bundesbruder von Engelbert Dollfuß mit dem Aufbau der Vaterländischen Front beauftragt. Für Mitglieder des ÖCV bestand ab 1933 Beitrittspflicht.
Der Einfluss des ÖCV auf die österreichische Regierungspolitik war offensichtlich. In der Regierung Dollfuß I gehörten sechs von zehn Ministern dem Verband an, nach drei Regierungsumbildungen waren es schließlich acht von zehn. Die Regierung Dollfuß II bestand ausschließlich aus Mitgliedern des ÖCV, in der Regierung Dollfuß III waren immerhin noch sechs von 13 Ministern Korporierte. Ähnlich verhielt es sich in den Regierungen Schuschnigg, in denen der ÖCV jeweils etwa die Hälfte der Ministerposten besetzen konnte. Auch als 1936 Nationalsozialisten in die Regierung aufgenommen wurden, waren immer noch vier Minister aus dem ÖCV Teil des Kabinetts und sogar noch in der nationalsozialistischen Marionettenregierung unter Arthur Seyß-Inquart fanden sich mit Wilhelm Wolf und Oswald Menghin zwei ÖCVer.
Nach der Absetzung des sozialdemokratischen Wiener Bürgermeisters in Folge des Februars 1934 wurde mit Richard Schmitz ein Mitglied des Cartellverbandes neuer Bürgermeister. Bereits 1933 kamen die Landeshauptleute des Burgenlands, Niederösterreichs, Oberösterreichs, Tirols, Salzburgs, der Steiermark und Vorarlbergs aus dem ÖCV.
“Einer der besten des CV, unser verewigter Kanzler Dr. Dollfuß“, hieß es im Juni 1935 im Mitteilungsblatt des ÖCV – und noch 1937 konnte man dort lesen: “Die Dollfußstraße ist keine andere als die traditionelle CV-Straße.“
Besonders in der öffentlichen Verwaltung setzte ab 1933 eine massive Diskriminierung jüdischer Beamter ein. 1935 befanden sich unter den 160 700 öffentlichen Bediensteten in Österreich gerade noch 682 Jüdinnen und Juden. Zuvor waren viele unter dem Vorwand, sie würden der sozialdemokratischen oder der kommunistischen Partei nahe stehen, aus ihren Posten entlassen worden. Die Historikerin Sylvia Maderegger schreibt dazu: “Vier Fünftel der entlassenen Juden – erklärte die Zeitschrift ‚Der jüdische Weg’ – hatten mit Politik nichts zu tun und wurden nur entlassen, weil sie Juden waren“ Sylvia Maderegger: Die Juden im Österreichischen Ständestaat 1934 - 1938.
Die Bundesländerversicherung – heute Uniqa –, die dem Regime sehr nahe stand, bezeichnete sich in Inserattexten als „rein arische Anstalt“Inserattext im Mitteilungsblatt des ÖCV 16, 17/1938, jeweils letzte Seite. Oftmals wurden auch Sozialdemokraten mit Juden gleichgesetzt. Beispielsweise im Februar 1934, als sozialdemokratische Funktionäre unter Parolen wie “Judengesindel, wir werden es euch schon zeigen!“ in die Gefängnisse getrieben wurden.
Dennoch unterschied sich der Antisemitismus während des Austrofaschismus in seiner Intensität deutlich vom Vernichtungsantisemitismus der Nationalsozialisten. Auch wenn das Regime eine starke strukturelle Diskriminierung von Jüdinnen und Juden im öffentlichen Leben verfolgte, kam es nur selten zu offenen Gewaltakten. Ein Beispiel für gewalttätige antisemitische Ausschreitungen während des Austrofaschismus ist ein Überfall, der von Seiten des ÖCV 1935 auf eine jüdische Studentenverbindung an der Universität Wien verübt wurde. (Mitteilungsblatt 9/1935 des ÖCV).
Am 12. Februar 1938 kam es schließlich zum Berchtesgadener Abkommen. Seyß-Inquart wurde Innen- und Sicherheitsminister in der Schuschnigg-Regierung. Für den 13. März wurde eine Volksabstimmung über den Anschluss Österreichs ans Deutsche Reich angesetzt, die jedoch erst im April 1938 unter anderen Vorzeichen stattfand. Der Austrofaschismus wurde bereits am 11. März 1938 – zwei Tage vor der geplanten Volksabstimmung - durch den Nationalsozialismus ohne Einsatz von Waffengewalt abgelöst. Auf dem Heldenplatz in Wien bejubelten hunderttausende Österreicherinnen und Österreicher Adolf Hitler, der dort den Anschluss an das Deutsche Reich proklamierte.
Bis heute wird der Austrofaschismus von ÖVP-nahen Historikern wie Gottfried-Karl Kindermann als Bollwerk gegen den Nationalsozialismus dargestellt, obwohl diese These bereits seit Jahrzehnten als fragwürdig gilt und intensive Kooperationen zwischen austrofaschistischen und nationalsozialistischen Politikern – besonders in der Endphase des Regimes – nachgewiesen werden konnten. Oftmals Gegenstand politischer Debatten ist die Tatsache, dass ein Bild des austrofaschistischen Bundeskanzlers Engelbert Dollfuß im Parlamentsclub der Österreichischen Volkspartei hängt. Auch der nach wie vor der ÖVP nahe stehende Österreichische Cartellverband legt jährlich Kränze am Grab von Engelbert Dollfuß nieder. Bis heute ist Dollfuß Ehrenmitglied in 16 ÖCV-Verbindungen, sein Nachfolger Kurt Schuschnigg bringt es auf neun Ehrenmitgliedschaften.
In den letzten Jahren wird jedoch auch in der politischen Debatte der Umgang konservativer Kreise mit der austrofaschistischen Vergangenheit zunehmend kritisiert. Ein Gedenkgottesdienst, den die ÖVP im Juli 2004 anlässlich des 70. Todestages von Engelbert Dollfuß veranstaltete, löste abermals eine breite politische Debatte aus, in deren Folge der Umgang der Partei mit ihrer eigenen Vergangenheit größtenteils verurteilt wurde. Dennoch gibt es bis heute keine allgemeine Sprachregelung unter den politischen Parteien, wenn es um die Jahre des Austrofaschismus geht. Während Dollfuß von manchen immer noch als „Heldenkanzler“ und „Märtyrer“ gesehen wird, bezeichnen ihn andere als „Diktator“, „Arbeitermörder“ und „Faschist“.
Von anderen Historikern wird der radikale Antiparlamentarismus sowie die gewaltsame Niederschlagung und Unterdrückung der Arbeiterbewegung ins Zentrum gestellt. Historiker wie Jill Lewis gehen davon aus, „dass die von den Christlich-Sozialen betriebene Zerstörung der demokratischen Institutionen auf das Auslöschen der Sozialdemokratie und nicht, wie apologetisch behauptet, auf den Schutz Österreichs vor dem Faschismus zielte“.
Seine Bezugnahme auf die katholische Soziallehre macht den Austrofaschismus zu einer spezifischen Form des Klerikalfaschismus. Ideologisch vergleichbar ist der Austrofaschismus mit der im italienischen Faschismus und auch im Nationalsozialismus existierenden „Traditionalistische Schule“, die etwa in Italien von Julius Evola und im Deutschen Reich von Carl Schmitt vertreten wurden. Sehr deutliche Anklänge gibt es an den Franquismus in Spanien und den Estado Novo in Portugal.
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