Als Austrittspupille bezeichnet man das bildseitige Bild der Aperturblende eines optischen Systems. Sie ist der Eintrittspupille konjugiert.
Als Austrittspupille wird bei Teleskopen und Ferngläsern der Durchmesser des Lichtstrahls bezeichnet der das Okular verlässt. Generell gilt: Je höher die Vergrößerung des Instrumentes desto kleiner Austrittspupille am Okular. Die Größe der AP kann leicht grob ermittelt werden, wenn man im Abstand von etwa 30cm auf das Okular des Instrumentes blickt. Die AP zeigt sich dann als helles Lichtscheibchen im Okular.
Bei der AP eines Instrumentes ist zu beachten, daß sich die Pupille eines jungen, gesunden Auges maximal auf etwa 7mm erweitert, und andererseits auf der Netzhaut Austrittspupillen kleiner 1mm kaum noch einen Wahrnehmungsgewinn bringen. 0,5 mm stellen hier die absolute Grenze dar, die jedoch nur bei gutem Auge und sehr gutem Instrument noch nutzbar sind.
Die Austrittspupille begrenzt somit zum Auge hin sowohl die minimale als auch die maximal nutzbare Vergrößerung eines optischen Instrumentes.
Die Austrittspupille eines gegebenen Okulars wird bei Teleskopen und Ferngläsern vom Öffnungsverhältnis (Brennweite/Objektivöffnung) des Instrumentes bestimmt.
Den Durchmesser der Austrittspupille (in mm) liefert der Quotient aus Objektivöffnung (in mm) und der Vergrößerung. Die Lichtstärke eines optischen Instruments wird als Quadrat dieses Wertes festgelegt. Beispiel: Ein Fernglas 8x40 (8-fache Vergrößerung und 40mm Objektivdurchmesser) hat eine Lichtstärke von 25 ( (40 : 8) zum Quadrat ).
Siehe auch: Blende (Optik), Eintrittspupille
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