Ausscheidordnungen sind nach dem Rechnungszins die wichtigsten Rechnungsgrundlagen der privaten Lebens- und Rentenversicherung. Sie beschreiben den durch Tod oder Invalidität verursachten Schrumpfungsprozeß einer Personengruppe.
In einer Sterbetafel werden getrennt nach Geschlecht meist folgende Werte für die Alter x=1 bis 100 (oder einem anderen Endalter) aufgeführt:
Wird die Tafel zur Kalkulation von Beiträgen oder Deckungsrückstellungen eines Tarifs verwendet, so werden Sterbewahrscheinlichkeiten verwendet, die gegenüber den "realistischen" Werten mit Sicherheitszu- bzw. -abschlägen versehen sind.
Die für zur Kalkulation privater Altersrenten verwendeten Sterbetafeln (Rententafeln) berücksichtigen die steigende Lebenserwartung. Die anzusetztende Sterbewahrscheinlichkeit hängt damit nicht nur vom Alter x sondern auch vom Geburtsjahrgang ab. Teilweise wird die damit entstehende zweidimensionale Tafel mit einer Altersverschiebung zu einer eindimensionalen Tafel vereinfacht.
Zur Berechnung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten werden Invalidentafeln verwendet. Es werden Wahrscheinlichkeiten für Invalidisierung, Reaktiverung und Sterblichkeit angesetzt.
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"Ausscheideordnung".
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