Der Begriff Ausland bezeichnet aus der Sicht der sprechenden Person diejenigen Staaten und abhängigen Gebiete, entweder einzeln oder auch in ihrer Gesamtheit, deren Staatsangehörigkeit die Person nicht besitzt. Inland hingegen bezeichnet den Staat, in dem er sich befindet bzw. auf den er sich bezieht.
Obwohl die Begriffe Inland und Ausland immer relativ in Bezug auf den eigenen Standpunkt definiert sind, spielen sie eine wichtige Rolle im politischen Diskurs. Sozialpsychologisch gesehen, entspricht Inland dem „Wir“, d.h. der eigenen Gruppenidentität (siehe In-Group), während „Ausland“ die „Anderen“ sind (siehe Out-group).
Aus zollrechtlicher Sicht bezieht sich das Ausland auf Gebiete die nicht zum Zollgebiet des eigenen Landes (bzw. bei Deutschland und Österreich der EU) gehören. Das Zollgebiet unterscheidet sich bei den EU Ländern und bei der Schweiz vom Staatsgebiet (Büsingen, Samnaun, Ceuta, Melilla, Vatikan).
Inland im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Gebiets von Büsingen, der Insel Helgoland, der Freizonen des Kontrolltyps I nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Zollverwaltungsgesetzes (Freihäfen), der Gewässer und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie sowie der deutschen Schiffe und der deutschen Luftfahrzeuge in Gebieten, die zu keinem Zollgebiet gehören. Ausland im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet, das danach nicht Inland ist.
Zum Inland im Sinne des Einkommensteuergesetzes gehört auch der der Bundesrepublik Deutschland zustehende Anteil am Festlandsockel, soweit dort Naturschätze des Meeresgrundes und des Meeresuntergrundes erforscht oder ausgebeutet werden.