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2005-09-29, Stralsund, Logo Deutsche Rentenversicherung am Gebäude der Deutschen Rentenversicherung Bund.jpg Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland (allgemeine Rentenversicherung und knappschaftliche Rentenversicherung) werden von Regionalträgern und Bundesträgern wahrgenommen, die unter dem gemeinsamen Namen Deutsche Rentenversicherung firmieren. Der Name der Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung besteht aus der Bezeichnung "Deutsche Rentenversicherung" und einem Zusatz für ihre jeweilige regionale Zuständigkeit. Bundesträger sind die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Die Deutsche Rentenversicherung Bund nimmt auch die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben und die gemeinsamen Angelegenheiten der Träger der Rentenversicherung wahr.

Die Träger der RV werden wie die übrigen Träger der Sozialversicherung, mit Ausnahme der gesetzlichen Unfallversicherung und der Ersatzkassen, im Verhältnis 50:50 durch Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten selbstverwaltet (bei der Knappschaft ist das Verhältnis disparitätisch 2/3 Arbeitnehmer zu 1/3 Arbeitgeber) und stehen unter staatlicher Rechtsaufsicht.

Geschichte


Die gesetzliche Rentenversicherung wurde in Deutschland von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), den 22 Landesversicherungsanstalten (LVA), der Bundesknappschaft, der Seekasse und der Bahnversicherungsanstalt gebildet.

Spitzenverband der Rentenkassen war der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR), der auch das Rechenzentrum in Würzburg betrieb.

Die BfA war für die Durchführung der Versicherung für Angestellte, die LVAen für die Arbeiter, die Bundesknappschaft für bergbaulich Beschäftigte, die Bahnversicherungsanstalt für Beschäftigte der Bahn und die Seekasse für Seeleute zuständig.

Sowohl Bahnversicherungsanstalt als auch Seekasse führten neben der Arbeiter- auch die Rentenversicherung der Angestellten im Auftrag der BfA durch. Letztere ist Teil der sogenannten See-Sozialversicherung. Die Veranlagung der selbständigen Künstler und Publizisten, für deren Leistungen die BfA zuständig war, erfolgte bei der Künstlersozialkasse als besondere Abteilung der Unfallkasse des Bundes in Wilhelmshaven.

Im Zuge der Reform wurden am 1. Oktober 2005 VDR und BfA zur Deutschen Rentenversicherung Bund zusammengelegt und die Anzahl der Landesversicherungsanstalten deutlich reduziert. Die Bundesknappschaft, die Seekasse sowie die Bahnversicherungsanstalt wurden in einem eigenständigen und gemeinsamen Bundesträger, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, zusammengefasst. Die Trennung zwischen Arbeiter- und Angestellten-Rentenversicherung wurde aufgehoben. Bei der Erstzuteilung einer Versicherungsnummer wird die Zuordnung nach dem Zufallsprinzip (sofern nicht die Sonderzuständigkeit der DRV Knappschaft-Bahn-See gegeben ist)vorgenommen. Mittelfristig sollen die Versicherten im Verhältnis 55 % Regionalträger, 40 % DRV Bund, 5 % DRV Knappschaft-Bahn-See aufgeteilt sein. Die einzelnen Träger bleiben rechtlich selbständig.

Organisation


Die Deutsche Rentenversicherung hat 18 rechtlich selbständige Versicherungsträger. Diese sind entweder in einer bestimmten Region (Regionalträger) oder regionenübergreifend/bundesweit (Bundesträger) zuständig.

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See hat außerdem noch weitere Zweige:

  • Unter der Bezeichnung Knappschaft ist sie Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung der im Bergbau Beschäftigten.
  • Als Trägerin der Minijob-Zentrale ist sie für die Versicherung der geringfügig Beschäftigten (Minijobs) zuständig.

Auskunfts- und Beratungsstellen


Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sind Zweigstellen der jeweiligen Rentenversicherungsträger. Sie dienen dem Servicegedanken und als Anlaufstelle für Probleme, Hilfestellungen und Auskünfte, die Rentenversicherung betreffend. Die Auskunfts- und Beratungsstellen arbeiten kostenlos und neutral. Versicherte und interessierte Personen erhalten hier Hilfe bei der Antragstellung, beim Ausfüllen der oft umfangreichen Formulare (zum Beispiel für die Kontenklärung oder Rentenanträge) sowie Beratung zu allen Belangen der Rentenversicherung und wegweisend zur Altersvorsorge und Grundsicherung.

Seit einiger Zeit können Anträge in den Auskunfts- und Beratungsstellen online aufgenommen werden. Für den Antragsteller entfällt so ein Großteil der Arbeit und das Ausfüllen der Formulare. In der Regel sind vom Versicherten lediglich die Daten zu prüfen (Versicherungsverlauf), entsprechende Unterlagen im Original mitzubringen und gegebenenfalls Vorbereitungsbögen (die wesentlich einfacher ausfallen) auszufüllen. Die Mitarbeiter der Auskunfts- und Beratungsstellen nehmen dann mit Onlineanbindung die Anträge am PC auf. Die benötigten Unterlagen werden kopiert und können hier bestätigt werden. Der Versicherte bekommt eine ausgefüllte Zweitschrift der Anträge (soweit gewünscht) sowie eine Empfangsbestätigung über die eingereichten Anträge und Unterlagen.

Weiterhin werden regelmäßig Informationsveranstaltungen und Vorträge sowie Seminare, ebenfalls kostenlos, angeboten.

Des Weiteren werden in den Auskunfts- und Beratungsstellen zusätzlich besondere Sprechtage zu festen Themengebieten abgehalten. Beispiele sind die so genannten "Internationalen Sprechtage" zu Rentenversicherungsfragen mit Auslandsberührung (zum Beispiel Beschäftigung in mehreren Staaten) sowie die "Tage der kurzen Wege" (Beratungstage an denen sich mehrere Institutionen zum Beispiel Finanzamt, Krankenkassen und Zusatzversorgungskassen beteiligen) oder Altersvorsorgetage.

Für ein Beratungsgespräch wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen. Aus Gründen des Datenschutz ist die Vorlage des Personalausweis oder eines anderen Lichtbilddokumentes (z. B. Reisepass) immer erforderlich.

Fusionen


Haushalt der Deutschen Rentenversicherung Bund


Der Haushalt für das Jahr 2006 umfasst 148,82 Milliarden Euro.

Einnahmen in Milliarden Euro:

  • 109,94 Rentenbeiträge
  • 38,13 Zuschüsse und Erstattungen des Bundes und der Versorgungsdienststellen
  • 0,44 Sonstige Einnahmen
  • 0,23 Erstattungen der Rentenleistungen
  • 0,08 Vermögenserträge

Ausgaben in Milliarden Euro:

  • 125,95 Rentenzahlungen und sonstige Rentenleistungen
  • 8,02 Krankenversicherung der Rentner
  • 3,98 Überführte Leistungen aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen
  • 3,24 Überschuss der Erträge
  • 2,90 Finanzausgleich
  • 2,18 Leistungen zur Rehabilitation (Reha)
  • 1,73 Verwaltungs- und Verfahrenskosten
  • 0,72 Sonstige Ausgaben
  • 0,10 Investitionshaushalt

Weblinks


Rentenversicherung | Versicherungsunternehmen

 

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