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Als Ausgabe letzter Hand wird in der Literaturwissenschaft die letzte, vom Autor selbst redigierte und überwachte Ausgabe seiner Werke bezeichnet. Die Ausgabe letzter Hand führt damit die Texte in ihrer vom Autor gewünschten Endgültigkeit auf oder auf dem Stand, wo der Autor an einer weiteren Bearbeitung gehindert wurde (Tod oder Krankheit).

Der Begriff fand ausgehend von Christoph Martin Wielands „Ausgabe von der letzten Hand“ (1794-1802/11) sowie Goethes „Vollständiger Ausgabe letzter Hand“ (1827-1830) Eingang in die Editionswissenschaft.

Editionsphilologie

 

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