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Ausgabe ist ein Fachbegriff aus dem Rechnungswesen und dem Steuerrecht, der das Ausgeben von Geld bezeichnet. Entgegen dem umgangssprachlichen Gebrauch gelten hier genaue Definitionen.

Betriebswirtschaftlich

Eine Ausgabe im betriebswirtschaftlichen Sinne vermindert das Geldvermögen des Unternehmens. Ausgaben setzen sich zusammen aus den Auszahlungen, den Abgängen von kurzfristigen Forderungen (einschließlich Wertpapiere) und den Zugängen von kurzfristigen Verbindlichkeiten (einschließlich Rückstellungen). Das Gegenteil einer Ausgabe ist eine Einnahme.

  • Eine Ausgabe muss nicht gleichzeitig eine Auszahlung sein. Die Zuführung zu Rückstellungen etwa vermindert das Geldvermögen, der Zahlungsmittelbestand wird nicht berührt.
  • Eine Ausgabe muss auch keinen Aufwand darstellen. Werden beispielsweise Rohstoffe auf Ziel gekauft, vermindert sich das Geldvermögen durch die entstehende Verbindlichkeit. Die Rohstoffe erhöhen den Bestand, also das Umlaufvermögen. Werteverzehr findet nicht statt.

Siehe auch:

Steuerlich

Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die bei dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, abgeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr ausgegeben.

Siehe auch: Sonderausgabe, Betriebsausgabe, Werbungskosten.

Rechnungswesen | Steuerrecht

 

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