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Die Ausführungsplanung auch Werkplanung ist ein Teil der Bauplanung.

Im Rahmen der Ausführungsplanung wird die vorangegangene Entwurfsplanung bzw. Genehmigungsplanung soweit durchgearbeitet, dass das Bauvorhaben realisiert werden kann. Es findet ein meist intensiver Austausch mit den Handwerkern statt um Detailpunkte zu lösen. Schwerpunkt der Ausführungsplanung ist die Erstellung von Werkpläne, in meist größerem Maßstab (1:50 bis 1:5). Ziel der Ausführungsplanung ist ein Plansatz mit der Bezeichnung "Index a", was heisst: "frei für Baustelle". Jede Änderung in den Plänen hat einen neuen Index zur Folge.

Die Ausführungspläne enthalten die Angaben, die erforderlich sind zur Erstellung oder zum Umbau des Bauwerks bzw. des Bauteils, zum Beispiel Maße, Materialien, Beschaffenheiten, Toleranzen, Verarbeitung, etc. Sie sind die "Bauanleitung" für ein Gebäude.

In der deutschen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure gilt die Ausführungsplanung als Leistungsphase 5.

Die Ausführungsplanung ist Voraussetzung für die Massenermittlung und dient damit der Vorbereitung der Vergabe.

Bauplanung | Privates Baurecht

 

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