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Unter Ausflaggung ist in der Schifffahrt der Wechsel der Nationalflagge zu verstehen, ohne dass sich die Eigentumsverhältnisse am Schiff ändern.

Voraussetzung für diese Maßnahme ist der Wechsel in das Schiffsregister eines anderen Staates, zumeist in einen Staat mit sogenannter „Billigflagge“ mit dem Ziel, Kosten zu sparen.

Ursächlich für die Ausflaggung sind z.B. für deutsche Schiffe,

  • die (nationale) Schiffsbesetzungsordnung, die einen Standard für Zahl und Qualifikation der Besatzungsmitglieder setzt und damit soziale Leistungen sichert,
  • die Bindung an das Lohntarifsystem der deutschen Gewerkschaften, Vorschriften, die Länder wie Griechenland, die Inselstaaten Mittelamerikas und viele Staaten Südasiens nicht kennen und deren Seeleute zu kostengünstigeren Bedingungen beschäftigt werden können.

Die Schiffsführung wird in der Regel Schiffsoffizieren und -ingenieuren übertragen, die dem Eigentümer (Reeder) bekannt sind.

In Deutschland ist das Führen der Nationalflagge im Flaggenrechtsgesetz geregelt. Der Ort des Registers bestimmt den Heimathafen.

Die Internationale Transportarbeiter-Föderation (ITF) führt eine Liste der Länder mit Billigflagge. Nach ihren Angaben fuhr die Mehrzahl der in Havarien verwickelten Schiffe 2001 unter Billigflagge. Daneben setzt sich die ITF für die unter einer Billigflagge fahrenden Besatzungen ein und versucht Tarifverträge auszuhandeln.

Auch Binnenländer führen Schiffsregister. So fahren Seeschiffe unter Schweizer, bolivianischer Flagge sowie anderer Binnenländer. Zweigstellen der Reedereien in Ländern mit Billigflagge werden gelegentlich mit Briefkastengesellschaften verglichen.

Das Ausflaggen hat im Landstrassen-Güterverkehr bereits Schule gemacht. Deutsche Speditionen lassen ihre Fahrzeuge im Ausland zu, z.B. auf Zypern. Vorreiter war die Spedition Kobernuss.

Weblinks


Seerecht | Berufsschifffahrt | Güterverkehr

Flag of convenience | Pavillon de complaisance | Bandiera di comodo | Tania bandera | Bekvämlighetsflagg

 

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