Der Ausbildungsfreibetrag wird gewährt, wenn ein volljähriges Kind, für das den Eltern Kindergeld zusteht, das auswärtig untergebracht ist, sich in Berufsausbildung befindet. Der Freibetrag beträgt für das volle Kalenderjahr 924,-€, auf die Monate aufgeteilt, in denen die Voraussetzungen (oben) vorgelegen haben. Außerdem vermindert sich der Betrag um die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes, wenn diese 1.848,-€ im Jahr übersteigen.
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"Ausbildungsfreibetrag".
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