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Augsburger-Reichstag.jpg verliest vor Karl V. die Confessio Augustana]]

Die Confessio Augustana (CA, oder das Augsburger Bekenntnis/Konfession) ist ein grundlegendes Bekenntnis der protestantischen Reichsstände zu ihrem Glauben. Die Confessio Augustana wurde auf dem Reichstag zu Augsburg 1530 Kaiser Karl V. dargelegt. Sie gehört auch heute noch zu den verbindlichen Bekenntnisschriften der lutherischen Kirchen.

Geschichte


Mit Luthers 95 Thesen begann 1517 die Reformation in Deutschland, die sich trotz des Wormser Ediktes in Windeseile ausbreitete. Immer mehr Reichsstände bekannten sich zum Protestantismus. Der Streit um den Rechten Glauben drohte das Reich zu spalten und so versuchte Kaiser Karl V. die Glaubenseinheit des Reiches zu retten.

Die Einladung zum Reichstag zu Augsburg hörte sich sehr versöhnlich an, und die Protestanten hatten die Hoffnung, nun doch eine gütliche Einigung zu erreichen. Auf dem Reichstag zu Speyer 1529 war das Wormser Edikt erneut bestätigt worden und so stand die Reformation auf rechtlich unsicherem Boden. Dies sollte sich nun eventuell ändern.

Aus diesem Grund beauftragte Kurfürst Johann von Sachsen Melanchthon, eine Apologie (griech. Verteidigung) der Reformation zu schreiben. Nach dem Bekanntwerden der 404 Artikel Ecks war die kurzgefasste Apologie aber nicht mehr ausreichend. So begann man auf dem Reichstag die Schrift umzuformulieren, und aus der Apologie wurde eine Confessio (lat. Bekenntnis). Gleichzeitig stand nun auch die Betonung der Übereinstimmung mit der katholischen Kirche in vielen Punkten im Vordergrund, da sich der Kaiser auf dem Reichstag durch sein Verhalten, insbesondere seinem Versuch, die Protestanten zur Teilnahme an der Fronleichnamsprozession zu zwingen, als wenig kompromissbereit offenbart hatte. Als Grundlage dienten die von Luther verfassten Schwabacher Artikel, ein Bekenntnis der lutherischen Reformation gegen Zwingli und die Torgauer Artikel. Die Schrift ist zeitgleich sowohl lateinisch als auch deutsch verfasst worden, wobei es bedeutende Unterschiede in den beiden Fassungen gibt. Die deutsche Version verlas Christian Beyer vor Karl V. Melanchthon hat an der lateinischen Fassung stilistisch bis zur letzten Minute gearbeitet und den 10. Artikel über das Abendmahl in seinem Sinne ein wenig angepasst die dann Gregor Brück dem Kaiser übergab. Aufgrund von Meinungsverschiedenheiten zum Abendmahl waren die oberdeutschen Städte und Zwingli nicht an der CA beteiligt und schrieben ihre eigenen Bekenntnisse, die aber nicht öffentlich verlesen wurden. Aus diesem Grund waren Anhänger der reformierten Kirche auch nicht beim Augsburger Religionsfrieden 1555 inbegriffen und wurden weiterhin verfolgt. Lediglich Anhänger der Confessio Augustana wurden als gleichbedeutend neben den Altgläubigen geduldet.

Zusammen mit den Bekenntnissen der Confessio Tetrapolitana und der Fidei Ratio von Zwingli wurde auf dem Augsburger Reichstag am 25. Juni 1530 die Confessio Augustana eingereicht, wobei nur die letzte verlesen wurde, die Philipp Melanchthon unter Mitarbeit von Johannes Brenz verfasst hatte. Martin Luther hielt sich aus politischen Gründen zu dieser Zeit in Coburg auf, stand mit Melanchthon aber in ständigem Briefkontakt. Mit der auf lateinisch und deutsch gehaltenen Schrift sollte eine Verständigung mit den Altgläubigen erreicht werden. Die katholischen Theologen Eck und Faber schrieben auf Karls Anweisungen die "Confutatio", womit die Confessio Augustana aus Sicht der Altgläubigen und des Kaisers widerlegt war. Die Apologie der Confessio Augustana wurde nicht mehr angenommen und Kaiser Karl V. bestätigte das Wormser Edikt in seiner Wirksamkeit.

Die evangelischen Reichsstände schlossen sich deshalb 1531 zum Schmalkaldischen Bund zusammen, der nach dem Schmalkaldischen Krieg 1546/47 das Augsburger Interim und 1555 endlich den Augsburger Religionsfrieden erreichte, in dem die Confessio Augustana (ob variata oder invariata blieb hier noch offen) anerkannt wurde.

Zu Streitpunkten führten Änderungen in der lateinischen Ausgabe der Confessio Augustana, die 1540 erschien. Darin wurden in manchen Standpunkten die Auffassungen Luthers gelockert. Auf dem Naumburger Fürstentag 1561 beschloss man deshalb, auf die unveränderte Fassung, die Confessio Augustana invariata, zu bestehen. Diese ist bis heute verbindliches Bekenntnis lutherischer Kirchen und Gemeinden.

Artikel


Von Gott

Zuerst wird festgehalten, dass es nur einen Gott in drei Personen gibt.

Von der Erbsünde

Seit Adams Sündenfall gibt es die Erbsünde.

Vom Sohn Gottes

Christus ist als Gottes Sohn Mensch geworden, geboren aus der reinen Jungfrau Maria, und vereinigt eine göttliche und menschliche Natur untrennbar in einer Person.

Von der Rechtfertigung

Vergebung der Sünden wird nicht durch Verdienste erlangt, sondern allein durch Gnade.

Vom Predigtamt

Um den rechtfertigenden Glauben zu erlangen (CA 4) hat Gott das heilige Amt der Wortverkündigung und Sakramentsspendung eingesetzt. Hiermit ist auch die Kernkompetenz des geistlichen Amtes umschrieben: Evangeliumsverkündigung und Sakramentsspendung. Denn diese sind die Mittel, durch die der Heilige Geist den rechtfertigenden Glauben schenkt, wo und wann er will. Nicht durch die menschlichen Verdienste ereignet sich die Rechtferigung des Sünders vor Gott, sondern um Christi willen allein aus Gnade. Verdammt werden die Wiedertäufer und die, die lehren, dass der Heilige Geist ohne das Evangelium durch eigene Gedanken und Werke zu erlangen sei.

Der Artikel 5 ist in Zusammenhang mit den Artikeln über das Amt und der Kirche zu sehen: Folglich die Artikel 7 über die Kirche, 14 vom Kirchenregiment und 28 von den Bischöfen. Wenn hier also vom Predigtamt die Rede ist, sind bei der Interpretation die genannten Artikel hinzunehmen, um eine sachgemäße lutherische Lehre vom geistlichen Amt zu erlangen.

Für den hier zu behandelnden Artikel 5 ist festzuhalten:

  1. Gott hat das Amt eingesetzt (institum est)
  2. Das Amt hat die Aufgabe das Evangelium (doctrina) zu verkündigen und die Sakrament zu spenden
  3. Der Heilige Geist wirkt den rechtfertigenden Glauben durch die Gnadenmittel Wort und Sakrament
  4. Menschliche Verdienste oder gute Werke bewirken keine Rechtfertigung vor Gott
  5. Verdammung der Wiedertäufer

Vom neuen Gehorsam

Die Vergebung der Sünde wird nicht durch fromme Werke, sondern allein durch den Glauben erlangt.

Von der Kirche

CA 7 legt ein Bekenntnis zur einen heiligen christlichen Kirche und damit zur Katholizität ab. Diese eine Kirche wird immer bleiben. Näher bestimmt wird die Kirche als Versammlung der Heiligen, in der rein gelehrt und die Sakramente der Einsetzung Christi gemäß verwaltet wird. Reine Lehre und einsetzungsgemäße Verwaltung der Sakramente sind Kennzeichen der Kirche. Dieses sind dann auch die Kritieren zur wahren Einheit der Kirche. Es ist genug, dass Einigkeit in Lehre und Sakramentsverwaltung erzielt wird. Nicht notwendig sind menschliche Traditionen, Riten oder Zeremonien, die von Menschen eingeführt sind.

Es bleibt für CA 7 also festzuhalten:

  1. Bekenntnis zur Katholizität
  2. Bekenntnis, dass die einen Kirche bleibt
  3. Kirche ist Versammlung der Heiligen
  4. In der Kirche ereignet sich die Verkündigung der reinen Lehre und der einsetzungsgemäßen Verwaltung der Sakramente
  5. Notwendig zur Kirchengemeinschaft ist die Einheit in Lehre und Sakramentsverwaltung
  6. Nicht notwendig sind äußere Formen, wie Riten oder Traditionen

Was die Kirche sei?

CA 8 bildete mit CA 7 ursprünglich eine Texteinheit. Die Kirche, so CA 8, ist die Versammlung der Heiligen und wahrhaft Glaubenden. Dennoch ist die Kirche ein corpus permixtum, ein "durchmischter Körper", da sich in ihr auch Heuchler und Schlechte finden. Die Sakramente bleiben aber dennoch wirksam, auch wenn die Priester nicht fromm sind. Es hängt nicht am Glauben der Priester, sondern an den Worten Christi. Darum werden auch die altkirchlichen Donatisten als Ketzer verdammt, die die Wirksamkeit der Sakramente vom Glauben der Priester abhängig machen.

Für CA 8 gilt festzuhalten:

  1. Die Kirche ist die Versammlung der Heiligen und wahrhaft Glaubenden
  2. In ihr finden sich aber auch Heuchler
  3. Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung bleiben wirksam, auch wenn ein ungläubiger Priester amtiert
  4. Verdammung der altkirchlichen Donatisten

Von der Taufe

Die Taufe ist notwendig zum Heil, da auch durch die Taufe die Gnade Gottes dargeboten wird. Folglich müssen auch bereits die Kinder getauft werden, weil sie in die Gnade Gottes durch die Taufe aufgenommen werden. Die Wiedertäufer, die die Kindertaufe ablehnen, werden hier verworfen.

Für CA 9 ist festzuhalten:

  1. Die Taufe ist heilsnotwendig, d.h. zur Seligkeit notwendig.
  2. In der Taufe wird Gottes Gnade darboten
  3. Folglich sind auch Kinder zu taufen
  4. Wiedertäufer werden verdammt (aus der Kirche ausgeschlossen)

Vom Heiligen Abendmahl

CA 10 spricht sich für die Realpräsenz im Heiligen Abendmahl aus: Wahrer Leib und wahres Blut Christi sind wahrhaft und wirklich in Brot und Wein gegenwärtig und werden von den Abendmahlsgästen empfangen. Eine vergeistigte Auffassung (Brot bleibt Brot, Wein bleibt Wein) wird abgelehnt (reformierte und cyptocalvinistische Position).

Für CA 10 gilt festzuhalten:

  1. Die Lutherische Kirche bekennt sich zur wirklichen Gegenwart von Christi wahrem Leib und Blut unter Brot und Wein im Heiligen Abendmahl
  2. Den Abendmahlsgästen wird Christi wahrer Leib und Blut ausgeteilt und sie empfangen diese auch
  3. Die reformierte Position wird abgelehnt.

Von der Beichte

CA 11 bekennt sich zur Beichte. Diese soll nicht abgeschafft werden, sondern die Fehlentwicklungen korrigiert werden. Die Lossprechung (Privatbeichte oder Ohrenbeichte im Beichtstuhl) soll beibehalten werden. Hier ereignet sich CA 4 von der Rechtfertigung und wird für den Glaubenden konkret. Es ist in der Beichte jedoch nicht nötig, alle Sünden aufzuzählen, da dies nicht möglich ist.

Es ist für CA 11 festzuhalten:

  1. Die Beichte ist in der lutherischen Kirche nicht abgeschafft worden
  2. Die Beichte soll als Privatbeichte weiter bestehen bleiben
  3. In der Beichte müssen nicht alle Sünden aufgezählt werden.

Hinweis

Die Stellung von CA 11 lässt vermuten, dass die Väter der CA die Beichte als Sakrament verstanden haben. Unstrittig als Sakramente sind die Taufe (CA 9), Abendmahl (CA 10) und jetzt die Beichte (CA 11). CA 11 wiederum muss inhaltlich zusammengesehen werden mit CA 12 über die Buße. Der Abschluss dieser inhaltlichen Reihe bietet CA 13, der sich mit den Sakramenten beschäftigt. Der Schluss liegt nahe, dass die CA Taufe, Abendmahl und Beichte als Sakramente sieht.

Von der Buße

Wahre Buße ist Reue und Schrecken über die Sünde.

Vom Gebrauch der Sakramente

Sakramente sind Zeichen des göttlichen Willens, die den Glauben erwecken und stärken sollen.

Vom Kirchenregiment

Niemand darf ohne ordentliche Berufung in der Kirche predigen oder Sakramente reichen. Von CA 5 aus wurde gezeigt welche Funktion das geistliche Amt nach Auffung der CA hat. In diesem 14. Artikel geht es um die Frage, wer rechtmäßig das geistliche Amt öffentlich in der Kirche ausüben darf. Hierbei liegt der Schwerpunkt auf ordentlich berufen (rite vocatus).

Es bleibt festzuhalten:

  1. Öffentlich in der Kirche zu predigen und die Sakramente zu spenden ist dem dafür berufenen vorbehalten.

Von Kirchenordnungen

Von Kirchenordunugen, von Menschen gemacht, lehrt man diejenigen zu halten, die ohne Sünde gehalten werden können und zu Frieden und guter Ordnung in der Kirche dienen, wie gewisse Feiern, Feste und dergleichen. Doch diese sind nicht nötig zur Seligkeit. Darüber hinaus wird gelehrt, dass alle Satzungen und Traditionen, von Menschen gemacht, dass man dadurch Gott versöhne und Gande verdiene, dem Evangelium und der Lehre vom Glauben an Christus entgegen sind. So sind Klostergelübde und Unterscheidung von Speisen und Tagen, durch die man Gnade verdienen kann sind wider das Evangelium.



Von der Polizei (Staatsordnung) und dem weltlichen Regiment

Obrigkeit und Gesetze sind von Gott eingesetzt.

Von der Wiederkunft Christi zum Gericht

Jesus Christus wird am jüngsten Tage kommen, um die Toten aufzuerwecken.

Vom freien Willen

Ohne Gnade und Hilfe des Heiligen Geistes kann der Mensch nicht Gott gefällig werden.

Über die Ursache der Sünde

Ursache der Sünde ist der Teufel.

Vom Glauben und guten Werken

Vom Dienst der Heiligen

Von den beiden Gestalten des Sakraments,

Vom Ehestand der Priester,

Von der Messe,

Von der Beichte,

Von der Unterscheidung der Speisen,

Von Klostergelübden,

Von der Gewalt (Vollmacht) der Bischöfe.

Literatur


  • Leif Grane: Die Confessio Augustana, Einführung in die Hauptgedanken der lutherischen Reformation, Göttingen 1996 5. Auflage
  • Holger Bauer: Nikolaus Ludwig von Zinzendorf und das lutherische Bekenntnis. Zinzendorf und die Augsburger Konfession von 1530. (Diss. Münster 2002), Beiheft der UNITAS FRATRUM Nr. 12, Herrnhuter Verlag, Herrnhut 2004, ISBN 3-931956-19-9.

Siehe auch


Weblinks


  • www.ekd.de/ revidierter Text der CA (Nur Teil I, gekürzt)
  • www.ctsfw.edu Vollständiger Text, frühneuhochdeutsch, Inhaltsverzeichnis englisch
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