Der Ausdruck Auflage bezeichnet
- allgemein eine besondere Bedingung, die jemand erfüllen muss, um die Erlaubnis für etwas Anderes zu erhalten, siehe Auflage (Bedingung)
- im Jugendstrafrecht eine Sanktion, siehe Auflage (Jugendstrafrecht).
- im Erbrecht eine Anordnung in einer letztwilligen Verfügung, siehe Auflage (Erbrecht).
- im Verwaltungsrecht eine belastende Nebenbestimmung in einem Verwaltungsakt, siehe Auflage (Nebenbestimmung).
- in der Kunst das mit einer Matrize einer Gefäßform aufgedrückte Relief als ornamentale oder figürliche Verzierung.
- siehe Auflagedruck, siehe Lage