"Eine Aufgabe ist eine Verpflichtung, eine vorgegebene Handlung durchzuführen" (Frese 1980, S.207). Diese Verpflichtung richtet sich an Aufgabenträger.Da im engeren Sinn nur Menschen Aufgaben erfüllen können, spricht DIN V ENV 26385 "von einer aus dem Arbeitszweck abgeleiteten Aufforderung an die Arbeitsperson(en), eine Arbeit unter gegebenen Bedingungen nach einem vorgegebenen Verfahren auszuführen und ein bestimmtes Ergebnis anzustreben".
"Unter einer Aufgabe wird in der betriebswirtschaftlichen Organisationslehre ein zu erfüllendes Handlungsziel, eine durch physische oder geistige Aktivitäten zu verwirklichende Soll-Leistung verstanden" (Hoffmann 1980, S.200). Der Begriff der Aufgabe kann sich sowohl auf die Gesamtaufgabe wie auch auf Teilaufgaben einzelner Elemente oder Mitglieder beziehen.
Siehe auch: Aufgabenliste
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"Aufgabe (Pflicht)".
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