Unter Audienz (latein: audire, „(an)hören“) versteht man eine Vorlassung zu einer höhergestellten Person. Hat man die Erlaubnis, diese Person zu besuchen, dann spricht man von Audienz erhalten. Heute wird der Begriff meist im Zusammenhang mit einem Besuch beim Papst oder bei einem Mitglied des Adels gebraucht.
In der früheren Gerichtssprache verstand man unter Audienz auch eine Gerichtssitzung, insbesondere beim deutschen Reichskammergericht und den französischen Parlamenten, aber auch ein Verhör, einen Vorbescheid oder eine mündliche Verhandlung. In Kastilien und später in Spanien und seinem Kolonialreich war die Real Audiencia (dt. Königliche Audienz) das höchste Justizorgan. Die Audiencia Nacional de España ist noch immer eines der höchsten Gerichte Spaniens.
Bei einer Papstaudienz kann man nach der Zahl der Teilnehmer drei Arten unterscheiden:
Mehr als eine Million Menschen haben 1995 an Audienzen oder Gottesdiensten von Papst Johannes Paul II. teilgenommen. 536.000 Besucher kamen zu den Generalaudienzen, 185.700 Personen traf der Papst in Einzel- oder Gruppenaudienzen, und 335.500 Gläubige wurden bei den liturgischen Feiern mit dem Papst gezählt.