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Die Assistenten an einer Universität haben die Aufgabe, Forschung und Lehre¹) im Fachbereich des Instituts durchzuführen und Professoren darin zu unterstützen. Sie sind meist Absolventen von Hochschulstudien in verwandten Fächern (Magister, Dipl.-Ing.) und streben in der Regel das einschlägige Doktorat an.

In Deutschland ist ein Assistent einem Professor zugeordnet und wird von diesem während seiner Ausbildungszeit²) wissenschaftlich angeleitet. Diese dauert - je nach deutschen Landesgesetzen - etwa 3 bis 5 Jahre. Meist wird danach über eine Verlängerung des Vertrags entschieden, was u.a. vom Fortgang der Dissertation (Doktorarbeit) abhängt. Nachher kann der Assistent im Regelfall gewisse Vorlesungen selbständig halten und die Dozentur (Lehrberechtigung) anstreben.

In der Wirtschaft arbeitet der kaufmännische Assistent der Geschäftsführung zu. Zum Assistenten in EDV-Programmen siehe Assistent (Datenverarbeitung).

¹) Manche Forschungs- oder technische Prüfanstalten haben auch Assistentenstellen ohne Lehrtätigkeit. Früher waren dafür auch andere Bezeichnungen gebräuchlich, an Sternwarten z.B. Adjunkt.

²) Die Vorstufe zum Assistenten können schon Studenten höherer Semester antreten (wissenschaftliche Hilfskraft, Studienassistent und dgl.).

Berufliche Funktion

Research assistant | 助手 | Asistent

 

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