Als Assay bezeichnet man v.a. in der Labormedizin einen standardisierten Reaktionsablauf zum Nachweis einer Substanz mit einer spezifischen Methode.
Aufgebaut ist ein Assay grundsätzlich aus einem mit einem spezifischen Antikörper beschichteten Träger (Reagenzglas, Titerplatte o.ä.) und einem unspezifischen Antikörper, der mit einer gut nachweisbaren Substanz konjugiert ist. Der spezifische Antikörper reagiert dabei nur mit der gesuchten Substanz (Hormone, Proteine). Der unspezifische Antikörper reagiert mit dem Protein des spezifischen Antikörpers. Beide Antikörper werden nach gezielter Antigen-Gabe von Tieren produziert (Ziege, Schaf, Kaninchen, Pferd).
In der medizinischen Chemie bzw. Laborchemie werden überwiegend Substanzen aus menschlichen Körperflüssigkeiten (Blut, Serum, Liquor, Urin usw.) nachgewiesen.
Der mit Antikörper gegen die gesuchte Substanz beschichtete Träger wird zunächst mit einer standardisierten Menge der eingesetzten Körperflüssigkeit, z.B. Serum inkubiert. Dabei bindet der Antikörper das vorhandene Antigen. Im nächsten Schritt wird der Träger gewaschen und damit alles nicht gebundene Antigen entfernt. Jetzt wird ein unspezifischer Antikörper z.B. gegen Humanalbumin zugegeben, der entweder mit einer radioaktiven Substanz oder einem Enzym verbunden ist.
Bei Bindung einer radioaktiven Substanz (RIA - RadioImmunoAssay) kann nach Auswaschen des nicht gebundenen Antikörpers direkt die noch vorhandene Radioaktivität gemessen werden, die direkt proportional zur vorhandenen Antigenmenge ist.
Ist ein Enzym an den Antikörper gebunden (EIA - EnzymImmunoAssay) schließt sich noch eine Farbreaktion an. Dabei spaltet das Enzym einen in definierter Menge zugegeben Stoff, wobei es sich bei mindestens einem der Spaltprodukte um einen photometrisch gut nachweisbaren Farbstoff handelt. Die Menge des produzierten Farbstoffs ist direkt proportional zur vorhanden Antigenmenge.