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Arzthopping (engl. doctor hopping) ist ein Begriff aus dem Gesundheitswesen. Er bezeichnet die wiederholte Inanspruchnahme von unterschiedlichen Ärzten der gleichen Fachgruppe ohne medizinische Notwendigkeit oder Überweisung durch einen Hausarzt.

Allgemeines


Arzthopping liegt beispielsweise vor, wenn sich ein Patient innerhalb eines Quartales bei mehreren Hausärzten oder Fachärzten derselben Fachgruppe behandeln lässt, ohne dass die beteiligten Ärzte davon wissen. Insofern stellt Arzthopping einen Missbrauch der freien Arztwahl dar. Holt sich ein Patient wegen einer Erkrankung lediglich die Meinung eines zweiten Arztes ein, spricht man im allgemeinen noch nicht von Arzthopping. Durch die Ablösung der Krankenscheine durch die Krankenversicherungskarte wurde das Arzthopping wesentlich erleichtert.

Gründe für das Arzthopping


Die Gründe für das Arzthopping können höchst unterschiedlicher Natur sein. Eine Ursache mag fehlendes Vertrauen in den Hausarzt oder den behandelnden Arzt oder die Ärzteschaft insgesamt sein. Häufiger dürfte das Arzthopping kranheitsbedingt sein, so beispielsweise bei psychischen Erkrankungen. Arzthopping tritt auch bei medikamentenabhängigen Menschen auf, die eine große Zahl von Ärzten aufsuchen, um sich die benötigten Medikamente verschreiben zu lassen und bei unheilbar Erkrankten, die sich von der Konsultation möglichst vieler Ärzte doch noch eine Heilungschance versprechen. Eine Ursache für scheinbares Arzthopping kann auch ein Missbrauch der Krankenversicherungskarte durch mehrere Personen sein.

Folgen des Artzhopping


Für die Krankenkassen führt Arzthopping zu Mehrausgaben, denn ärztliche Leistungen und Untersuchungen werden dabei mehrfach durchgeführt und müssen auch entsprechend vergütet werden. Außerdem schlägt sich Arzthopping durch die höhere Anzahl an Rezepten, die die einzelnen Ärzte ausstellen, auf die Arzneimittelkosten nieder.

Auch für den Patienten ist Arzthopping nicht ungefährlich, denn es kann beispielsweise bei verschiedener Medikation zu unerwünschten Wechselwirkungen kommen, die dann wiederum behandelt werden müssen und erneut zu unnötigen Kosten führen.

Gegenmaßnahmen


Sanktionen im Sinne von Strafen oder Leistungsbegrenzungen gegen das Arzthopping gibt es grundsätzlich nicht. Die Einführung der Praxisgebühr kann als ein Versuch des Gesetzgebers gesehen werden, unnötige Arztbesuche einzuschränken. Ärzte und Krankenkassen können in gemeinschaftlicher Zusammenarbeit versuchen, die Gründe für das Arzthopping zu analysieren und beratend auf ihre Versicherten und Patienten einzuwirken und Alternativen aufzuzeigen. Um solche Maßnahmen ergreifen zu können, muss das Arzthopping jedoch bekannt sein. Anhaltspunkte für die Krankenkassen können beispielsweise Arzneimitteldaten und Abrechnungen der kassenärztlichen Vereinigungen sein, problematisch ist jedoch, dass den Kassen diese Daten oft erst mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen zur Verfügung stehen und so ein rechtzeitiges Eingreifen erschwert wird.

Gesundheitswesen

 

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