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Unter der Patient-Arzt-Beziehung (auch: Arzt-Patient-Beziehung) versteht man die Beziehung zwischen einem Arzt und dem Patienten, der sich vom Arzt beraten oder behandeln lässt. Wegen großer Informations- und Kompetenzunterschiede ist die Beziehung asymmetrisch. Wesentliche Orte der sind anamnestisches und therapeutisches Gespräch sowie Interaktionen bei der Diagnose oder bei therapeutischen Maßnahmen. Zu nichtärztlichen Therapeuten wie Psychologen, Heiltherapeut(inn)en, Heilpraktikern, Krankenschwestern und -pflegern besteht ein der eng verwandtes Verhältnis.

Allgemein-rechtliche Bestimmungen, u.a. bezüglich des Behandlungsauftrags, den der Patient dem Arzt erteilt, sind Grundlage des Verhältnisses zwischen Patient und Arzt. Die ärztliche Schweigepflicht soll gewährleisten, dass die Beziehung in einem geschützten Raum stattfindet. Regeln für die werden auch im Eid des Hippokrates, im Genfer Ärztegelöbnis und in berufsethischen oder standesrechtlichen Richtlinien angegeben.

Alle für die wichtigen Faktoren sind im Idealfall so zu gestalten, dass Patient und Arzt einander Vertrauen schenken, der Patient kompetente fachliche Beratung erhält, bestmögliche Behandlung erfährt und mit der Behandlung zufrieden ist. Das verlangt vom Arzt sowohl medizinische als auch psychosoziale Kompetenz. Der englische Arzt Michael Balint hat eine an der Psychoanalyse orientierte Methode entwickelt, die in Balint-Gruppen praktiziert wird und dem Arzt helfen kann, die und ihre Auswirkungen auf den Erfolg der Behandlung besser zu verstehen.

Einer guten wird ein wichtiger Einfluss auf Krankheitsverlauf, Gesundungswillen und Behandlungserfolg zugeschrieben. Ohne sie können therapeutische Maßnahmen erfolglos bleiben, weil der Patient nicht kooperiert, ärztliche Ratschläge nicht versteht bzw. befolgt oder verordnete Medikamente nicht einnimmt (Non-Compliance). Auf der anderen Seite kann eine allzu enge zu blindem Vertrauen in den Arzt führen, was sich verhängnisvoll auswirken kann. Eine Zweitmeinung oder ein Arztwechsel wäre dann angebracht.

Im Recht wird das Verhältnis zwischen Patient und Arzt im Auftragsrecht und im Medizinrecht im allgemeinen und im Arzthaftungsrecht im besonderen geregelt.

Gespräch Arzt-Patient


Während Ärzte i.a. medizinisch gut ausgebildet sind, mangelt es oft an ihrer Gesprächs- und psychosozialen Kompetenz. Untersuchungen in Deutschland und Österreich haben ergeben, dass beim Arztbesuch der einleitende Bericht des Patienten schon nach durchschnittlich 15 Sekunden durch Fragen des Arztes unterbrochen wird oder dieser in 50% der Fälle gleichzeitig kleine "Nebentätigkeiten" (Karteikarte, Computer etc.) ausführt. Dadurch können wesentliche Aspekte der Anamnese (z.B. über Diäten oder Diabetes) unter den Tisch fallen oder das Vertrauen gestört werden. Bei chronischen Kranken dauert das "Gespräch" sogar durchschnittlich nur 7 Sekunden (lt. Ö1-Radiokolleg 13.3.2006). In einem Wiener Feldversuch wurde getestet, ob der Arzt bzw. die Ärztin zunächst 1 Minute zuhören kann. Ist dies der Fall, steigt die spätere Zufriedenheit der Patienten signifikant an.

Bei ähnlichen Untersuchungen zeigte sich, dass sich nur ein Drittel der Artzbesucher ausreichend informiert fühlt. Ferner werden nur etwa 50% der ärztlichen Informationen zu Diagnose und Therapie medizinisch richtig verstanden, wovon wiederum die Hälfte nach 30 Minuten vergessen ist. Neben dem Wunsch nach Heilung ist ein Hauptanliegen der Patienten, vom Arzt ernstgenommen zu werden; wird der anfängliche "Redefluss" zu früh unterbrochen (siehe oben), kann nur schwer Vertrauen entstehen - mit negativen Folgen für die Befindlichkeit und den Krankheitsverlauf.

Daher wird empfohlen, das Medizinstudium oder die anschließenden Jahre um Ausbildungsschwerpunkte zur Gesprächsführung und Förderung des emotionalen Verständnises zu ergänzen. Dagegen wird allerdings manchmal eingewendet, dass Ärzte (und analog Therapeuten und die Krankenpflege) emotional nicht zu sehr betroffen sein sollen, um die fachliche Behandlungsqualität nicht zu gefährden und einer langfristigen Überforderung vorzubeugen. Die wichtigste Maßnahme wäre allerdings, die mögliche Zeit pro Patient (die durchschnittlich meist unter 10 Minuten liegt)zu verlängern. Dieser seit langem geforderten Maßnahme sehen allerdings ebenso lang die finanziellen und organisatorischen Engpässe des Gesundheitssystems entgegen. Diese in Arztpraxen und Ambulanzen und bei Spitalsaufenthalten deutlich werdende Einschränkung existiert (etwas gemildert) auch bei Kuraufenthalten und verschwindet allenfalls bei Privatpatienten.

Unstandesgemäßes Verhalten


Sowohl aus ethischen als auch aus therapeutischen Gründen widerspricht es der ärztlichen Rolle, wenn der Arzt mit einem Patienten eine sexuelle Beziehung eingeht. Es wird von einem Arzt erwartet, dass er solche Beziehungen nicht zustande kommen lässt, weil sich der Patient in einer Form von Abhängigkeit befindet, die wesentlich zur gehört. Wenn der Arzt registriert, dass von Patientenseite oder von ihm aus die Beziehung einen erotischen Anteil hat, muss er dies dem Patienten gegenüber ansprechen und im Gespräch als Übertragung therapeutisch zu bearbeiten versuchen. Noch besser und sicherer ist es, dem Patienten einen Arztwechsel zu empfehlen.

Zusammenfassung


Zu einer befriedigenden gehört gegenseitiges Vertrauen und ausreichende Information, obwohl die zwischenmenschliche Beziehung in jedem Fall asymmetrisch bleibt. Die Qualität der Anamnese und der Therapie steigt deutlich, wenn sich der Patient verstanden fühlt, sich den Ärzten nicht ausgeliefert fühlt und so ihre Empfehlungen besser akzeptieren kann.

Unter der Patient-Arzt-Beziehung (auch: Arzt-Patient-Beziehung) versteht man die Beziehung zwischen einem Arzt und dem Patienten, der sich vom Arzt beraten oder behandeln lässt. Wegen großer Informations- und Kompetenzunterschiede ist die Beziehung asymmetrisch. Wesentliche Orte der sind anamnestisches und therapeutisches Gespräch sowie Interaktionen bei der Diagnose oder bei therapeutischen Maßnahmen. Zu nichtärztlichen Therapeuten wie Psychologen, Heiltherapeut(inn)en, Heilpraktikern, Krankenschwestern und -pflegern besteht ein der eng verwandtes Verhältnis. Allgemein-rechtliche Bestimmungen, u.a. bezüglich des Behandlungsauftrags, den der Patient dem Arzt erteilt, sind Grundlage des Verhältnisses zwischen Patient und Arzt. Die ärztliche Schweigepflicht soll gewährleisten, dass die Beziehung in einem geschützten Raum stattfindet. Zudem existieren (fast ausnahmslos unverbindliche) Regeln für die im Eid des Hippokrates, im Genfer Ärztegelöbnis und in berufsethischen oder standesrechtlichen Richtlinien.

Daher wird empfohlen, das Medizinstudium oder die anschließenden Jahre um Ausbildungsschwerpunkte zur Gesprächsführung und Förderung des emotionalen Verständnises zu ergänzen. Dagegen wird allerdings manchmal eingewendet, dass Ärzte (und analog Therapeuten und die Krankenpflege) emotional nicht zu sehr betroffen sein sollen, um die fachliche Behandlungsqualität nicht zu gefährden und einer langfristigen Überforderung vorzubeugen. Die wichtigste Maßnahme wäre allerdings, die mögliche Zeit pro Patient (die durchschnittlich meist unter 10 Minuten liegt)zu verlängern. Dieser seit langem geforderten Maßnahme sehen allerdings ebenso lang die finanziellen und organisatorischen Engpässe des Gesundheitssystems entgegen. Diese in Arztpraxen und Ambulanzen und bei Spitalsaufenthalten deutlich werdende Einschränkung existiert (etwas gemildert) auch bei Kuraufenthalten und verschwindet allenfalls bei privatpatienten.

Alle für die wichtigen Faktoren sind im Idealfall so zu gestalten, dass Patient und Arzt einander Vertrauen schenken, der Patient kompetente fachliche Beratung erhält, bestmögliche Behandlung erfährt und mit der Behandlung zufrieden ist. Das verlangt vom Arzt sowohl medizinische als auch psychosoziale Kompetenz. Der englische Arzt Michael Balint hat eine an der Psychoanalyse orientierte Methode entwickelt, die in Balint-Gruppen praktiziert wird und dem Arzt helfen kann, die und ihre Auswirkungen auf den Erfolg der Behandlung besser zu verstehen.

Siehe auch


Weblinks


Medizin | Soziale Beziehung

 

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