Es gibt in Deutschland den Beruf Arbeitsvermittler im Dienst der Arbeitsagentur sowie die freien privaten Arbeitsvermittler.
Arbeitsvermittler sind im wesentlichen in der Abteilung Arbeitsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit tätig und beraten dort Arbeitslose und andere Ratsuchende u. a. im Hinblick auf offene Stellenangebote auf dem Arbeitsmarkt und informieren über Möglichkeiten bezüglich Arbeitsaufnahme, Weiterbildung, Leistungsangelegenheiten und Förderung der Existenzgründung. Darüber hinaus sind Arbeitsvermittler auch Ansprechpartner der regional ansässigen Firmen und Wirtschaftsverbände (Arbeitgeber).
Im August 1994 fiel das Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit und im März 2002 die Erlaubnispflicht. Seitdem ist private Arbeitsvermittlung ein freies Gewerbe.
Private Arbeitsvermittler arbeiten gewöhnlich auf Provisionsbasis oder als Dienstleister von mitarbeitersuchenden Firmen. Seit der Hartz-IV-Gesetzgebung vermitteln sie auch gegen von der Arbeitsagentur ausgegebene Vermittlungsgutscheine im Wert von je 2.000,- €. Häufig besteht ihre Dienstleistung neben der Vermittlung auch in Hilfen für den Bewerber wie Erstellen von Lebensläufen und Anschreiben.
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