Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung; Krankschreibung) ist die Bestätigung eines Arztes oder Zahnarztes über eine festgestellte Erkrankung des namentlich genannten Patienten, die den Kranken am Erbringen der Arbeitsleistung hindert. Die Bescheinigung über das Unvermögen zur Arbeit (Arbeitsunfähigkeit) muss dem Arbeitgeber gewöhnlich spätestens am vierten Tag der Erkrankung vorliegen, kann jedoch vom ihm auch schon vorher (unter Umständen bereits am ersten Tag) verlangt werden.
Der Arbeitnehmer hat nach deutschem Recht die arbeitsvertragliche Pflicht, bei einer Erkrankung die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzuzeigen und die voraussichtliche Dauer mitzuteilen (siehe auch § 5 EFZG). Die Erfüllung dieser Pflicht sichert die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Nach dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag können zeitlich abweichende Regelungen gelten.
Auch bei einer Erkrankung im Ausland muss grundsätzlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Arbeitgeber auf dessen Kosten zugehen. Zuvor sind ihm ebenfalls die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer schnellstmöglich (per Telefon, per Fax oder E-Mail) mitzuteilen.
Die deutsche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung richtet sich danach, ob der Patient Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder der privaten Krankenversicherung (PKV) ist.
Mitglieder der GKV erhalten ein dreiteiliges, selbstdurchschreibendes Formular (DIN A5 - hoch).
Auf der ersten und dritten Seite ist neben der Dauer der Arbeitsunfähigkeit, den Daten der Krankenversicherungskarte (KVK-Kopf) des Erkrankten und dem Namen des attestierenden Arztes auch die nach dem ICD-10 verschlüsselte Diagnose vermerkt (nicht jedoch bei AU-Bescheinigungen vom Zahnarzt), wegen welcher Arbeitsunfähigkeit besteht.
Auf der zweiten Seite (für den Arbeitgeber) fehlen aus Gründen des Datenschutzes die medizinische Indikation.
Die Krankenkasse benötigt die medizinischen Daten, um die Dauer des Anspruches auf Entgeltfortzahlung zu prüfen und ggfs. den Anspruch auf Krankengeld festzustellen.
Hier sind zwei verschiedene Formulare möglich: Zum Einen das vorgenannte Formular und zum Anderen eine Bescheinigung in einfacher - freitextlicher - Ausfertigung.
Siehe auch: Attest , Entgeltfortzahlung
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