article

Das Arbeitsschutzgesetz ist ein deutsches Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien zum Arbeitsschutz.

Seine vollständige Bezeichnung lautet: Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit.

Basisdaten
bgcolor="#F7F8FF"
Titel: Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen
des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der
Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der
Beschäftigten bei der Arbeit

bgcolor="#F7F8FF"
Kurztitel: Arbeitsschutzgesetz
bgcolor="#F7F8FF"
Abkürzung: ArbSchG
bgcolor="#F7F8FF"
Art: Bundesgesetz
bgcolor="#F7F8FF"
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
bgcolor="#F7F8FF"
Rechtsmaterie: Arbeitsrecht
bgcolor="#F7F8FF"
FNA: 805-3
bgcolor="#F7F8FF"
Datum des Gesetzes: 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246)
bgcolor="#F7F8FF"
Inkrafttreten am: 21. August 1996
bgcolor="#F7F8FF"
Letzte Änderung durch: Artikel 11 Nr. 20 des Zuwanderungsgesetzes
vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950)

bgcolor="#F7F8FF"
Inkrafttreten der
letzten Änderung: 1)
1. Januar 2005
1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Ziel des Gesetzes ist es, die Gesundheit aller Beschäftigten – einschließlich der des öffentlichen Dienstes – durch Maßnahmen des Arbeitschutzes zu sichern und zu verbessern (§ 1).

Wesentliche Neuerung bei der Einführung war die Gefährdungsbeurteilung (§ 5).

Der Arbeitgeber hat ferner für eine regelmäßige Unterweisung seiner Mitarbeiter zu sorgen (§ 12).

Der Arbeitgeber kann Aufgaben und Pflichten auf geeignete Mitarbeiter übertragen (§§ 7, 13), bleibt aber in jedem Fall verpflichtet, die Erfüllung der übertragenen Aufgaben zu kontrollieren.

Die Mitarbeiter haben ihrerseits die Hinweise des Arbeitgebers zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass durch ihre Tätigkeit andere Personen nicht gefährdet werden (§ 15). Sie sind ferner verpflichtet, festgestellte Mängel, die Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit haben können, dem Arbeitgeber zu melden (§ 16).

Verordnungen


Das Arbeitsschutzgesetz ist zudem die Ermächtigungsgrundlage zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (§§ 17, 18). Auf dieser Grundlage wurden bislang folgende Verordnungen erlassen:

Literatur


  • Norbert Franz Kollmer (Hrsg.): Arbeitsschutzgesetz. Kommentar. 1. Auflage. Verlag C. H. Beck, München 2005.

siehe auch


Weblinks


Rechtsquelle (Deutschland) | Arbeitsschutz

 

This article is licensed under the GNU Free Documentation License. It uses material from the "Arbeitsschutzgesetz".

Home Pageartsbusinesscomputersgameshealthhospitalshomekids & teensnewsphysiciansrecreationreferenceregionalscienceshoppingsocietysportsworld