article

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist ein Organ des betrieblichen Arbeitsschutzes und wird in Deutschland ab einer Unternehmensgröße von 20 Mitarbeitern vorgeschrieben. Betriebe mit mehr als zwanzig Beschäftigten müssen einen Arbeitsschutzausschuss bilden (§11 Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG).

Mitglieder


Die Besetzung des Arbeitsschutzausschusses ist durch den §11 ASiG vorgeschrieben. Die Mitglieder sind:

Fallweise Experten und Verantwortliche aus den betrachteten Betriebsbereichen.

Zweck


Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.

Arbeitsschutz

 

This article is licensed under the GNU Free Documentation License. It uses material from the "Arbeitsschutzausschuss".

Home Pageartsbusinesscomputersgameshealthhospitalshomekids & teensnewsphysiciansrecreationreferenceregionalscienceshoppingsocietysportsworld