Arbeitsschutz beschäftigt sich mit sicheren Arbeitsbedingungen (kurzfristige Einwirkung; z.B. Helmpflicht, Sicherheitsschuhe usw.), dem Gesundheitsschutz (langfristige = chronische sowie kurzzeitig auftretende = akute Einwirkung; z.B. Gefahrstoffe, Lärm usw.) und dem personenbezogenen Schutz (z.B. Mutterschutz, Jugendschutz) bei der Arbeit. Im Betrieb kann er über ein Arbeitsschutzmanagement umgesetzt werden.
Technischer und sozialer Arbeitsschutz wurde im 19. Jahrhundert in Preußen eingeführt, da sich durch Kinderarbeit die "Qualität" der Rekruten dramatisch verschlechtert hatte. 1884 wurde unter Bismarck das erste Unfallversicherungsgesetz im Deutschen Reich verabschiedet, das auch zur Gründung der Berufsgenossenschaften führte. 1924 wurde in Berlin die Klinik für Berufskrankheiten eingerichtet und 1933 zum Universitätsinstitut ausgebaut.
1974 trat das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) in Kraft.
Als weitere Rechtsgrundlage diente bis in die 1990er Jahre die Gewerbeordnung.
In Deutschland wird der Arbeitsschutz in einem dualen System überwacht:
Unter Arbeitsschutz (engl.: OSH: Occupational Safety and Health) versteht man die Summe aller Vorkehrungen und Aktivitäten, die den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Menschen bei ihrer beruflichen Tätigkeit zum Ziele haben. In Österreich wird dieses Gebiet exakter als Arbeitnehmerschutz bzw. ArbeitnehmerInnenschutz bezeichnet.
Der Arbeitsschutz in Österreich ist (wie in vielen anderen europäischen Ländern auch) wesentlich durch die grundsätzlichen Richtlinien der EU bestimmt. Auf diesen Richtlinien basieren die meisten der nationalen Arbeitsschutzgesetze und -Verordnungen, wie z. B. das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG).
Eine Übersicht über die Bestimmungen des ASchG gibt die Broschüre "Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz)".
Eine Volltextdatenbank aller österreichischen ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften und der relevanten Nebenbestimmungen samt erläuternden Anmerkungen erscheint als CD-ROM "ArbeitnehmerInnenschutz expert"seit 1997 und wird regelmäßig aktualisiert.
Die Arbeitsinspektion ist die größte gesetzlich beauftragte Organisation zur Bekämpfung von Defiziten im Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in Österreich. Durch eine bundesweit homogene Vollzugspraxis werden die Ansprüche nach gleichen Rechten und fairem Wettbewerb in der Arbeitswelt sichergestellt. Sie trägt so zur Vermeidung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen, zur Weiterentwicklung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sowie zur gesellschaftlichen Akzeptanz des Arbeitsschutzes bei.
Die Arbeitsinspektion in Österreich mit einer eigenen Website im Internet vertreten. Die Palette der Themen reicht von den allgemeinen Arbeitsschutzbestimmungen bei der Arbeit, der Gestaltung von Arbeitsstätten und dem Maschinenschutz bis zu Arbeitszeitregelungen und dem Schutz für bestimmte Personengruppen in der Arbeitswelt. Herunterladbare Informationsfolder und Broschüren sowie Formulare zur Wahrnehmung von Meldepflichten im Arbeitnehmerschutzergänzen das Angebot.
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Arbeitsschutz".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world