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Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst bzw. Zivildienst. Während der Zeit ruht das Arbeitsverhältnis. Von der Zustellung des Bescheids bis zur Beendigung des Grund- oder Zivildienstes darf der Arbeitnehmer nicht gekündigt werden. Der Bescheid muss dem Arbeitgeber unverzüglich vorgelegt werden.

Gehört dem Individuellen Arbeitsrecht an.

Weblinks


Arbeitsrecht | Rechtsquelle (Deutschland)

 

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