Die Arbeitsmedizin ist das Fachgebiet der Medizin, das sich in Forschung, Lehre und Praxis mit der Untersuchung, Bewertung, Begutachtung und Beeinflussung der Wechselbeziehungen zwischen
Arbeitsmedizin ist das klassische ärztliche Fachgebiet der Prävention, der Gesundheitsförderung und der Rehabilitation. Die Arbeitsmedizin ist somit vor allem auch eine beratende Medizin und hat keine kurativen Aufgaben zu erfüllen. Sie ist sprechende Medizin, das heißt auf den Dialog mit der Zielgruppe ausgerichtet. Diese ist in der Mehrzahl nicht krank. Um präventiv wirken zu können, dürfen Arbeitsmediziner jedoch nicht abwarten, bis Erkrankte zu ihnen kommen, sondern müssen aktiv auf die Menschen zugehen.
Neben der für die arbeitsmedizinische Diagnostik besonders wichtigen Anamnese und der internistisch orientierten Untersuchung kommen je nach Fragestellung Methoden aus den unterschiedlichsten Fachgebieten hinzu: Ergometrie, Messung der Sehschärfe und anderer Augen-Parameter, Audiometrie, Spirometrie, Röntgendiagnostik, dermatologische, allergologische, neurologische Untersuchungsmethoden und andere mehr.
Deutschland
Vom Facharzt für Arbeitsmedizin werden insbesondere folgende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten gefordert:
Die Weiterbildungszeit beträgt 60 Monate. Weiterbilder und Weiterbildungsstätte müssen von der Ärztekammer zugelassen sein. Von den 60 Monaten sind 24 Monate in der Inneren Medizin und Allgemeinmedizin, 36 Monate in der Arbeitsmedizin zu leisten. Davon können bis zu 12 Monate in anderen Gebieten angerechnet werden.
Als Besonderheit muss während der arbeitsmedizinischen Fach-Weiterbildung ein 360 Stunden umfassender Kurs über Spezialthemen wie zum Beispiel Psychologie, Ergonomie, Recht, Wirtschaft, Technik, Sozialversicherungswesen absolviert werden. Veranstalter sind die Akademien für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin in Bad Nauheim, Berlin, Bochum, Dresden, Düsseldorf, München und Ulm/Stuttgart.
Neben der Facharztbezeichnung Arbeitsmedizin gibt es auch die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin. Sie wurde eingeführt und bis heute vom Deutschen Ärztetag beibehalten, weil ein überaus großer Bedarf an betriebsmedizinisch tätigen Ärzten, insbesondere zur Betreuung unzähliger Kleinbetriebe bestehe und dieser Bedarf zum jetzigen Zeitpunkt durch Fachärzte für Arbeitsmedizin allein nicht zu decken sei.
Die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin setzt eine bereits vorhandene Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung voraus. Zum Beispiel können also Fachärzte für Allgemeinmedizin oder Internisten diese Zusatzbezeichnung erwerben. Dafür müssen sie 36 Monate Weiterbildung nachweisen, davon 12 Monate Innere Medizin und Allgemeinmedizin und 24 Monate Betriebsmedizin/Arbeitsmedizin, jeweils bei einem Weiterbildungsbefugten an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte. Wie bei der Facharzt-Weiterbildung ist die Teilnahme am 360-Stunden Kurs (s. o.) nachzuweisen.
Andere Länder
Einheitliche fachärztliche Befähigungsnachweise gibt es in Europa für folgende Länder:
Dänemark: samfundsmedicin/arbejdsmedicin, Deutschland: Arbeitsmedizin, Belgien: médicine du travail/arbedsgeneeskunde, Finnland: työterveyshuolto/ företagshälsovård, Frankreich: médecine du travail, Griechenland, Großbritannien (Vereinigtes Königreich): occupational medicine, Irland: occupational medicine, Italien: medicine del lavoro, Luxemburg: médicine du travail, Niederlande: Arbeid en gezondheid: bedrijfs - en verzekeringsgeneeskunde, Österreich: Arbeits- und Betriebsmedizin, Polen: medycyna pracy, Portugal: medicina do trabalho, Schweden: yrkes- och miljömedicin, Island: atvinnulækningar, Norwegen: arbeidsmedisin.
Für die gegenseitige Anerkennung wird eine vergleichbare Facharztausbildung verlangt. Im Einzelfall prüft dies die zuständige Ärztekammer.
In den USA werden Qualifikation und Qualitätssicherung in der Arbeits- und Umweltmedizin von der ärztlichen Fachgesellschaft American College of Occupational and Environmental Medicine (ACOEM) wahrgenommen, wie dort für die ärztliche Tätigkeit allgemein üblich. Eine ausführliches Curriculum ist Pflicht für die Anerkennung durch das ACOEM.
Die Gefahrstoffverordnung definiert den Begriff arbeitsmedizinische Vorsorge genauer. Zu ihr gehören insbesondere
Näheres regelt auch das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG). Es bestimmt unter anderem, dass nur fachlich qualifizierte Ärzte vom Arbeitgeber mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragt werden dürfen.
Spezielle Vorsorgeuntersuchungen sind bei bestimmten Belastungen, zum Beispiel durch Gefahrstoffe oder Lärm, verbindlich vorgeschrieben. Die Berufsgenossenschaften und andere gesetzliche Unfallversicherungen haben eine Reihe sogenannter Untersuchungs-Grundsätze herausgegeben. Diese haben Empfehlungscharakter und sollen dem Stand der Wissenschaft entsprechend Anhaltspunkte für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen geben.
Definitionen und Regelungen der Gefahrstoffverordnung gelten häufig als Orientierung bei der derzeitigen Neuordnung auch anderer Bereiche des Arbeitsschutzrechts.
Die Industrialisierung bringt auch arbeitsbedingte Krankheiten mit sich, deren Erforschung, Behandlung und Verhütung sich die Ärzte widmen müssen. 1839 wird das erste "Arbeitsschutzgesetz" in Preußen erlassen. Der Begriff Arbeitsmedizin wird 1929 von der "ständigen Kommission für Berufskrankheiten und Arbeitshygiene" der Weltgesundheitsorganisation in den offiziellen Sprachgebrauch eingeführt. Bismarck setzt 1884 das erste Unfallversicherungsgesetz im neuen Deutschen Reich durch, mit dem die Berufsgenossenschaften geschaffen werden.
1914 wird in Berlin das Kaiser-Wilhelm-Institut für Arbeitsphysiologie gegründet. Nach der Schließung während des zweiten Weltkriegs wird es als Max-Planck-Institut in Dortmund wieder aufgebaut. Unter der Leitung von E.W.Baader wird 1924 die Klinik für Berufskrankheiten in Berlin eingerichtet. Sie wird 1933 zum Universitätsinstitut ausgebaut. Nach weiteren gesetzlichen Regelungen tritt schließlich 1974 das Arbeitssicherheitsgesetz in Kraft, 1996 das Arbeitsschutzgesetz als nationale Umsetzung der entsprechenden EU-Vorgaben.
Wie die gesamte heutige Arbeitswelt ist auch die Arbeitsmedizin einem ständigen Wandel unterworfen. Körperliche Belastungen am Arbeitsplatz treten zurück, psychomentale nehmen zu. Umweltmedizinische Fragestellungen haben an Bedeutung gewonnen. An die Stelle von Routine-Untersuchungen wegen Grenzwertüberschreitungen treten Beratungs-, Aufklärungs- und Schulungsaufgaben, die zum Teil völlig neue Anforderungen an Qualifikation und Rollenverständnis des Betriebsarztes stellen.
Arbeitsmedizin | Arbeitsschutz
Arbejdsmedicin | Occupational medicine | Médecine du travail | Medycyna pracy | Medicina do trabalho | Medicina muncii
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