Das Arbeitsmarktservice - kurz AMS - ist ein Dienstleistungsunternehmen am Arbeitsmarkt in Österreich. Es vermittelt Arbeitskräfte auf offene Stellen und unterstützt die Eigeninitiative von Arbeitsuchenden und Unternehmen durch Beratung, Information, Qualifizierung und finanzielle Förderung.
Das Arbeitsmarktservice ist in eine Bundes-, neun Landes- und 104 Regionalorganisationen gegliedert. Auf all diesen Ebenen werden die Sozialpartner (Vertreter von Wirtschaftskammer, Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, Österreichischer Gewerkschaftsbund und Vereinigung der österreichischen Industrie) in die Geschäfte miteinbezogen und wirken auf jeder Organisationsebene an der Gestaltung der Arbeitsmarktpolitik (Arbeitsprogramme der Länder) und am Controlling der Organisation mit. Auf Bundesebene agiert der Verwaltungsrat.
Die Durchführung der Aufgaben obliegt geschäftsführenden Organen:
Die jeweilige Geschäftsführung wird bei der Umsetzung der Arbeitsmarktpolitik durch Geschäftsstellen unterstützt.
Der Personalplan 2003 sah 4.190,67 Planstellen vor. Im Jahr 2003 waren durchschnittlich 4.188,35 Planstellen mit rund 4.547 (teilzeitbeschäftigten) MitarbeiterInnen (davon 26,65 % Beamte/Beamtinnen) bei der Bundesgeschäftsstelle sowie den Landes- und Regionalgeschäftsstellen besetzt. Zum Stichtag 31. Dezember 2003 waren 63,3 % der Beschäftigten Frauen. 17% der Mitarbeiter arbeiten in Teilzeit, darunter auch einige der Führungskräfte. 30% der Führungspositionen sind derzeit mit Frauen besetzt.
Seit Mitte der 90er-Jahre machten Politik und AMS das verhaltene Wirtschaftswachstum in Österreich und Europa für die wachsende Arbeitslosigkeit verantwortlich und legten sich in der Hoffnung auf Beseitigung der Arbeitslosigkeit durch beschleunigtes Wirtschaftswachstum strategisch auf ein Abwarten der nächsten Konjunkturphase fest; das, obwohl zu dieser Zeit internationale Beispiele bereits belegten, dass der sogenannte Jobless Growth (Wirtschaftswachstum ohne Beschäftigungszuwachs) diese Hoffnung enttäuschen würde. So folgte einer Phase der Stagnation mit wachsender Arbeitslosigkeit eine Phase des Wachstums mit wachsender Arbeitslosigkeit.
Die Vergabe von Aufträgen für die Abhaltung von Kursen ist seit 2002 einheitlich geregelt: Bund, Länder und Gemeinden hatten bis dahin eigene Ausführungsregeln. Institute, die Kurse im Bereich der Erwachsenenbildung anbieten, müssen sich um die bisher durchgeführten Kurse neu bewerben. Als Folge davon ist vielfach ein Wettbewerb um den Preis (Billigstbieter), aber kein Qualitätswettbewerb (Bestbieter) zu beobachten. In diesem Vergabeverfahren ist keine Evaluation vorgesehen, d.h., die Erfahrungen mit einem Kursanbieter dürfen lt. Gesetz die Vergabe nicht beeinflussen.
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