article

Arbeitslager sind Stätten, an denen Menschen zur Zwangsarbeit festgehalten werden.

Einweisung in ein Arbeitslager kann aus verschiedenen Gründen erfolgen und ist auf der einen Seite als Strafe für kriminelle Handlungen, aber auch unerwünschte politische oder religiöse Betätigung gedacht, bedient aber auf der anderen Seite gleichzeitig immer auch das wirtschaftliche Interesse des Einweisenden an der Ausbeutung der Arbeitskraft des Eingewiesenen.

Am 24. November 1933 wurde im Nazi-Deutschland durch das Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung die Maßregel Arbeitshaus eingeführt. Neben den heute noch zulässigen Unterbringungen in einem psychatrischen Krankenhaus, in einer Entziehungsanstalt oder in Sicherungsverwahrung war auch die Unterbringung in einem Arbeitshaus (StGB § 42d) vorgesehen.

Arbeitslager hat es in verschiedensten Ausprägungen in der Geschichte immer wieder gegeben. Sie sind oft ein Kennzeichen undemokratischer (zum Beispiel faschistischer) oder kommunistischer Regime. Ihre Verbreitung nimmt zusammen mit der solcher Regime seit einiger Zeit ab.

Beispiele sind unter anderen:

Eine häufige - falsche - Annahme ist, dass in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitslager durch Artikel 12 des Grundgesetzes verboten sind. Dies stimmt jedoch nicht, es wird folgendes gesagt:

(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Siehe auch


Weblinks


Konzentrationslager | Zwangsarbeit

Labor camp | Lagăr de muncă | Delovno taborišče | Arbetsläger

 

This article is licensed under the GNU Free Documentation License. It uses material from the "Arbeitslager".

Home Pageartsbusinesscomputersgameshealthhospitalshomekids & teensnewsphysiciansrecreationreferenceregionalscienceshoppingsocietysportsworld