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Eine Arbeitsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder juristischer Personen um gemeinsame Ziele zu erreichen.

Wirtschaftliche Arbeitsgemeinschaft


Bei einer Arbeitsgemeinschaft (abgekürzt in dieser Bedeutung ARGE) handelt es sich im Wirtschaftsleben meist um die Kooperation mehrerer Unternehmen zum Zwecke der Durchführung eines gemeinschaftlichen (Bau-)Projekts in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Gelegenheitsgesellschaft). In der jüngeren Rechtsprechung wird verschiedentlich die Frage aufgeworfen, in welchen Fällen statt einer GbR eine Offene Handelsgesellschaft vorliegt.

Arbeitsgemeinschaft öffentlicher Körperschaften


In Deutschland können die Länder und die Kommunen zur Zusammenarbeit auf verschiedensten Gebieten (z.B. Planungskoordination und interkommunale Zusammenarbeit) Arbeitsgemeinschaften bilden. llll

Arbeitsgemeinschaft nach SGB II

Auch bei der Verwaltung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, 2. Buch (Grundsicherung für Arbeitssuchende, Arbeitslosengeld II), können Arbeitsagenturen und kommunale Träger Arbeitsgemeinschaften nach privatem oder öffentlichem Recht bilden, die als ARGE bezeichnet werden. Rechtgrundlage dazu bildet § 44b SGB II *. Siehe dazu auch Job-Center.

Arbeitsgemeinschaft in Schulen


An den meisten Schulen in Deutschland werden ebenfalls – Arbeitsgemeinschaften – (hier Abkürzung AG) angeboten, die außerhalb des Unterrichts von Schülern freiwillig besucht werden können. AGs können zu fast allen erdenklichen Themen gegründet werden, traditionell gibt es an den meisten Schulen Arbeitsgemeinschaften für Musik (z. B. Schulchor, Schulband) und Sport (z. B. Leichtathletik). Man unterscheidet AGs, die von Schülern und AGs, die von Lehrern geleitet werden.

Arbeitsgemeinschaft (AG) in der DDR: Gruppe von Schülern mit gemeinsamen Interessen, z.B. Technik, Foto, Naturschutz, die sich meist wöchentlich unter Anleitung eines Lehrers traf, in Schulen, aber oft auch in Pionierhäusern u.ä. Einrichtungen.

Arbeitsgemeinschaft an Universitäten


An Universitäten werden manche Lehrveranstaltungen als Arbeitsgemeinschaft abgehalten – Abkürzung: AG. Ziel ist es, den in der Vorlesung vermittelten Stoff in kleineren Gruppen zu vertiefen bzw. anhand von Aufgaben einzuüben.

Arbeitsgemeinschaft einzelner Personen


Auch Personen bilden Arbeitsgemeinschaften, wenn zur Erreichung gemeinsamer Ziele zusammenarbeiten. Beispiele http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Special:Search&search=Arbeitsgemeinschaft&fulltext=Search

Gesellschaftsrecht | Unternehmensform | Sozialrecht | Organisation

 

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