Als so genannte Arbeitserziehungslager (AEL) wurden im Dritten Reich spezielle "Straflager" für Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen bezeichnet, die ab 1940 von der Geheimen Staatspolizei errichtet wurden. Dabei gab es auch etwa spezielle AEL für Frauen, wie zum Beispiel in Jenbach (für die Heinkel-Werke) und in der Stadt Salzburg (für ein Heeresbekleidungsmagazin). Manche ausdrücklich von den Verantwortlichen als "Arbeitserziehungslager" bezeichnete Haftstätten hatten andere Hintergründe, und gehören nur bedingt hierher (so etwa ein von der DAF Oberdonau in Absprache mit dem Gauleiter organisiertes Lager im Innviertel, wo vom Juni 1940 bis Jänner 1941 "arbeitsunwillige" Einheimische und einzelne Tschechen von SA-Wachen im Rahmen eines Entwässerungsprojektes gequält wurden). Anderseits wurden "eigentliche" AEL (nämlich die von Lotfi als "KZ der Gestapo" charakterisierten, in den späteren Phasen primär für AusländerInnen bestimmten Haftstätten) zeitweise auch anders bezeichnet: als "Arbeitsstraflager"(so das HGW-eigene AEL Salzgitter-Watenstedt bis 1941), als "Straflager" (so Dokumente für Eisenerz und Graz), oder auch als "Auffanglager" (so Lagerstempel des AEL Innsbruck - Reichenau). Hier ist ein Wirrwarr von irreführenden Bezeichnungen und widersprüchlichen Dokumenten zu finden, das öfters zu öffentlichem Wirbel bei gedankenloser (oder auch absichtlich irreführend-verharmlosender) Verwendung von Begriffen wie "Straflager" führt. Es besteht eine große Diskrepanz zwischen äußerem Anschein von Bezeichnungen und normale Ordnung vortäuschenden Dokumenten einerseits und der Realität, wie sie (oft untermauert von medizinischen Gutachten) in Schilderungen von Nachkriegsprozessen bis hin zu Anträgen in Sachen Zwangsarbeits-Zahlungen offenbar wird. Dabei darf man sich nicht dadurch täuschen lassen, dass etwa im Falle des AEL Kraut bei Seeboden die nutznießende Firma zumindest einen Teil der von ihr eingesetzten AEL-Häftlinge (v.a. Slowenen) sogar bei der Versicherung meldete. Bezeichnend ist, dass Häftlinge überhaupt nur in eher wenigen Fällen Entlassungsdokumente bekamen.
Dorthin konnten örtliche Gestapo-Beamte kurzfristig Arbeiter bzw. (seltener, aber doch) auch Arbeiterinnen wegen angeblicher "Nichterfüllung ihrer Arbeitspflicht" deportieren lassen. Nach einem Rund-Erlass des Reichsführers-SS Heinrich Himmler vom 15. Dezember 1942 wurden zusätzlich in den größeren Betrieben, in deren Nähe kein AEL war, behelfsmäßige "Straflager" unter Aufsicht der Staatspolizei-Leitstellen geschaffen, in denen die Eingesperrten durch Angehörige des Werkschutzes bewacht wurden. Es gab auch entsprechende Strafkommandos kleineren Umfanges, zum Teil sogar mobiler Art. Das hier noch längst nicht alles erforscht ist, zeigt zum Beispiel eine Gruppe quasi-externer AEL-Häftlinge: Eindeutig außerhalb eigentlicher AEL-Strukturen zwangseingesetzte Personen, deren (durchwegs von der Linzer Polizeidirektion ausgestellte) Arbeitsbücher auf Ausweisfoto und spezieller Nummer "A.E.L."-Vermerke als offenkundiges Zeichen entsprechend harter Behandlung in speziellen Kommandos aufweisen.
Um die Dimensionen und Hintergründe zu verdeutlichen: allein in der Provinz Schleswig-Holstein gab es 1943 knapp 130.000 Zwangsarbeiter. Das entsprach beinahe einem Viertel der im Lande arbeitenden Menschen. Eingesetzt waren sie vor allem in der Landwirtschaft. Für die damalige "Kriegswirtschaft" waren sie unentbehrlich. Lotfi schätzt, dass "während des Krieges jeder zwanzigste ausländische Zivilarbeiter im Deutschen Reich von einer AEL-Haft betroffen war". Natürlich war das regional und zeitlich verschieden, da ja manche Gestapo-Stellen eher spät "ihr" AEL einrichteten (so etwa Linz - Schörgenhub erst im Frühjahr 1943, in diesem Falle mit der Reichsbahn als Hauptnutznießerin der Zwangsarbeit - sowie natürlich, wie üblich, mit der regionalen Gestapo als finanzieller Nutznießerin der "vermieteten" Häftlinge).
Inhaftierte der AEL waren insgesamt zu etwa zwei Dritteln ausländische, aus den kriegsbesetzten Ländern verschleppte Zwangsarbeiter aus verschiedenen Betrieben, die einen Fluchtversuch unternommen hatten oder der Unbotmäßigkeit, der 'Bummelei' oder Sabotage beschuldigt worden waren. Ebenfalls fanden sich dort unversehens auch reichsdeutsche Arbeiter (weniger oft auch Arbeiterinnen), deren Eigenwillen gebrochen oder "diszipliniert" werden sollte.
Mit "Arbeitserziehungslager" wurde bedroht: "wer die Arbeit niederlegt, andere Arbeiter aufhetzt, die Arbeitsstelle eigenmächtig verlässt". Die Gestapo-Willkür reagierte auf Anzeigen und Denunziationen von Arbeitgebern und Behörden, machte vom Instrument der "vorläufigen Schutzhaft" Gebrauch und wies in ein AEL ein. Diese Willkür zeigt sich auch etwa bei den Einlieferungen durch die Wiener Gestapo nach Oberlanzendorf (da gibt es eine das erste Halbjahr 1944 abdeckende Quelle), aber auch in auf ähnlicher Weise überlieferten Überstellungsvermerken der Linzer Gestapo: "Haftgründe" wie etwa "auf Anordnung von ..." diversen Gestapobeamten (ohne sachliche Begründung) oder auch bloßer "Verdacht" auf irgendein Delikt sind dort neben angeblich zutreffenden "eigentlichen" Haftgründen zu finden, die aber (wie ein Abgleich mit dazugehörenden Schilderungen Betroffener zeigt) in vieler Hinsicht irreführend sein können. Oft verstanden der deutschen Sprache nicht Mächtige kein Wort von dem, was ihnen vorgeworfen wurde, und fragten sich noch Jahrzehnte später, warum sie eigentlich dort inhaftiert waren. Besonders häufig wird naturgemäß "Arbeitsvertragsbruch" genannt (also Fluchtversuch), aber auch etwa "Bedenklicher Besitz eines Autoreifens", "Begünstigung von Kriegsgefangenen", "Beleidigung eines deutschen Arbeiters", "Beleidigung des Führers", "Bettelei", "Diebstahl", "freches Verhalten", "nächtliche Ruhestörung", "Nichttragen des Ostabzeichens", "Sabotage", "Tierquälerei", "Tausch von Zigaretten gegen Brotmarken", "Verbreitung beunruhigender Gerüchte", "Verfolgen der Frontbewegungen der Roten Armee", etc. etc. Gleiche Delikte konnten bei verschiedenen Nationalitäten bzw. auch etwa nach Gutdünken lokaler Verantwortlicher unterschiedliche Folgen haben; so konnte "unbefugter Waffenbesitz" zu AEL-Haft, längerer Gefängnis-Haft oder auch gleich zur KZ-Einweisung führen.
Die Verfügung zur "Einweisung" erfolgte meist ohne Gerichtsverfahren und ohne Bekanntgabe der Haftdauer, wobei es aber auch ausdrückliche Urteile auf "AEL" oder auch "Straflager" gab (die dann etwa zur Abschreckung per Aushang in Firmen oder in Werkszeitungen aufgelistet wurden - letzteres etwa im Falle der Enzesfelder Metallwerke nachweisbar, wo bezeichnenderweise für ähnliche Delikte etliche Tschechen und Franzosen ins AEL kamen, während über Einheimische nur Geldstrafen verhängt wurden). Die Inhaftierungsdauer war nominell meist begrenzt, damit die Häftlinge bald wieder am kriegswichtigen Arbeitsplatz zur Verfügung ständen. Die vielzitierte Grenze von "56 Tagen" war aber in der Praxis irrelevant. Zwar genügten oft zwei oder drei Wochen, um Betroffene krankenhausreif zu machen (sodass manche Firmen darauf verzichteten, weiterhin Leute ins AEL einweisen zu lassen; gelegentlich ist auch eine spezielle Baracke nachweisbar, wo Betroffene in ein oder zwei Wochen wieder "arbeitsfähig" werden sollten; generell war aber die medizinische Versorgung dort mangelhaft oder oft auch gar nicht vorhanden). Bei den Anträgen auf Zwangsarbeits-Zahlung sind aber auch etliche Fälle von längeren Inhaftierungen nachweisbar, in einigen Fällen ein halbes Jahr oder noch länger; da war viel Willkür seitens der lokal Verantwortlichen im Spiel, oder auch Interessen bestimmter Firmen. So verlangte eine mit dem Bau einer Talsperre bei Lüdenscheid befasste Firma offenbar erfolgreich, daß die Haftdauer im AEL Hunswinkel "auf mindestens drei Monate verlängert würde, damit die Gefangenen während der neuen Bausaison von Frühjahr bis Dezember 1941 nicht mehr so häufig wechselten" (so Lotfi).
In verschiedenen Phasen hatten einzelne AEL auch andere Funktionen als die "offiziell" angegebenen. So diente etwa Innsbruck - Reichenau zeitweise auch als Internierungslager für nordafrikanisch-italienische Familien, die auf Grund der Nürnberger Rassengesetze verfolgt wurden; Wien - Oberlanzendorf war anfänglich "Umerziehungslager" der Gemeinde Wien für "asoziale" Einheimische, zeitweise Durchgangslager etwa für serbische Zwangsarbeiter oder dann auch für ungarische Opfer der Nürnberger Rassengesetze; Linz - Schörgenhub war zugleich zeitweise Internierungslager für politische (Nobel-)Häftlinge in einer abgesonderten Baracke (die keineswegs "KZ-ähnlich" behandelt wurden), außerdem war dort (wie auch in vielen anderen AEL) zeitweise der Charakter eines "erweiterten Polizeigefängnisses" gegeben (vor allem nach luftkriegsbedingter Zerstörung von innerstädtischen Gefängnissen, mit kompletter Transferierung Überlebender in ein AEL wie etwa im Falle von Linzer Gefängnissen) etc.
AEL dürfen nicht mit echten Schulungsstätten wie Berufserziehungswerk, Umschulungslagern, etc. verwechselt werden. Es ist sehr empfehlenswert, für die KZ-artigen Verfolgungsstätten nicht die vollständige Benennung, sondern nur die Abkürzung "AEL" zu verwenden, den vollständigen Begriff "Arbeitserziehungslager" - ähnlich wie bei den sogenannten "Straflagern" der NS-Zeit - aber höchstens in Anführungszeichen bzw. mit Zusätzen wie "sogenannte". Ein eigenes Problem stellen hier terminologisch auch die gelegentlich ebenfalls als "AEL" gesehenen "Umschulungslager" für Einheimische dar, die von den Nürnberger Rassengesetzen betroffen waren; selbst wenn dort nicht immer KZ-Überstellung, sondern auch oft Auswanderung folgte, zeigen viele Schilderungen, das schon dort von KZ-Ähnlichkeit gesprochen werden kann.
Formale Gerichtsurteile auf "Straflager" wurden oft nicht von AEL-Haft, sondern von Zwangsarbeit in Justizanstalten wie Göllersdorf oder Suben gefolgt. Dabei hatten damals viele "normale" Gefängnisse spezielle Außenlager, die durchaus AEL-Charakter hatten, zumindest von Betroffenen gelegentlich später auch so bezeichnet wurden, und auch einem eigentlichen AEL (oder auch KZ-Außenkommando) benachbart sein konnten. Auch diese Dinge gehören im Rahmen der Zwangsarbeits-Zahlungen mit den AEL zum Komplex "sonstige Haftstätten" - KZ-ähnliche Stätten von Zwangsarbeit meinend, die nicht im Rahmen der eigentlichen KZ-Struktur standen.
Die Menschen waren sehr häufig KZ-ähnlichen Bedingungen ausgesetzt, wie viele Schilderungen in Anträgen auf Zwangsarbeits-Zahlungen zeigen (sehr viele Todesfälle, sehr häufige körperliche Dauerschäden und psychische Traumatisierungen). Laut Ernst Kaltenbrunners vielzitierter (wenngleich mit Vorsicht zu betrachtender) Nachkriegs-Aussage seien im AEL "Arbeitsbedingungen und Lebensverhältnisse" sogar "im allgemeinen härter als in einem Konzentrationslager gewesen". Die enge Verknüpfung mit dem KZ-System (trotz der unterschiedlichen Träger Gestapo bzw. SS) zeigt sich auch daran, dass gelegentlich AEL-Gruppen direkt neben KZ-Außenkommandos arbeiteten (so in einer Werkshalle der Nibelungenwerke St. Valentin).
Die zumindest gelegentlich enge Verzahnung zeigt sich auch etwa daran, dass eine Gruppe polnischer Widerstandskämpferinnen aus einem schlesischen Gestapogefängnis zuerst für wenige Tage in das KZ Mauthausen und von dort in das AEL Schörgenhub transferiert wurde, das damals offenbar mit dem KZ eng kooperierte. Diese Kooperation betraf öfters auch die Wachmannschaften, die in manchen AEL von der SS gestellt wurde (so Berlin - Wuhlheide, von wo zumindest ein Häftling später im KZ Steyr-Münichholz war; die Abfolge AEL - KZ kam, etwa bei einem weiteren Fluchtversuch, oft vor; Fälle von zweimaliger AEL-Haft sind zwar nachweisbar, waren aber selten). Diverse Schilderungen weisen darauf hin, dass damals zumindest vor Ort in Aufschriften etc. gezielt mit dem KZ-Begriff gearbeitet wurde (wohl zu Einschüchterungszwecken, gerade dabei offenbar gezielt die nicht ganz "korrekte", aber "schärfere" Bezeichnung "KZ" anstelle der sonst eher "korrekten" Bezeichnung "K.L." verwendend). Auch das war mit ein Grund dafür, dass sogar viele Ex-Häftlinge mit eindeutigen, zeitgenössischen AEL-Dokumenten ihr Leben lang fest daran glaub(t)en, in einem KZ-Außenlager gewesen zu sein.
Zu Kriegsende waren auch diese Häftlinge vielerorts Kriegsendphasenverbrechen ausgesetzt, wie zum Beispiel im Rahmen von Todesmärschen. So wurde vor Kriegsende ein Teil der Häftlinge des AEL Oberlanzendorf auf einen echten "Todesmarsch" Richtung KZ Mauthausen getrieben. Wie beim KZ-Personal (allerdings in geringerem Ausmaß) kam es nach dem Krieg auch zu Prozessen gegen AEL-Wachpersonal. Nachweis bzw. Glaubhaftmachung von Zwangsarbeit in solchen Haftstätten war sowohl bei der deutschen Stiftung EVZ als auch (bei AEL auf heute österreichischem Gebiet) beim Österreichischen Versöhnungsfonds im allgemeinen Anlass für gleich hohe Zahlungen wie für eigentliche KZ-Zwangsarbeit.
| Heutiges Land, Bundesland, Gebiet | Unterstellt Gestapo | Ort | Nutznießende Firma | Produkt | Sonstige Info |
|---|---|---|---|---|---|
| Frankreich | mehrere wechselnde Orte | Organisation Todt | Westwall | ||
| Deutsches Reich | viele wechselnde Orte | Organisation Todt | Reichsautobahn | ||
| Schleswig-Holstein | Arbeitserziehungslager Nordmark bei Kiel am Russee | Holsten-Brauerei, Land- und See-Leichtbau GmbH, Betonbaufirma Ohle & Lovisa, Nordland Fisch-Fabrik | Kiesgrube, Bunkerbau | ||
| Hamburg | Hamburg-Wilhelmsburg | ||||
| Bremen | Marinelager Bremen-Farge, zuletzt Rekumer Heide | Bau von U-Bootbunkern | mehrmals verlegt ab 1943 | ||
| Niedersachsen | Ohrbeck bei Osnabrück an der Hase | Klöckner Werke GM-Hütte | Eisenerz | [[Arbeitserziehungslager | und Arbeitszuchtlager "Augustaschacht"]]|
| Niedersachsen | Liebenau bei Nienburg an der Weser | Firma Wolff & Co und ihre Tochterfirma EIBIA | Pulverfabrikbau | ||
| Nordrhein-Westfalen | Aachen | Aachen-Burtscheid | * | ||
| Nordrhein-Westfalen | Aachen, Gestapochef Kriminalrat Richard Bach | Eilendorf | EBV | Bergbau | * |
| Nordrhein-Westfalen | Aachen, Gestapochef Kriminalrat Richard Bach | Hückelhoven | EBV, Grube Sophia Jacoba | Bergbau | * |
| Nordrhein-Westfalen | Aachen, Gestapochef Kriminalrat Richard Bach | Alsdorf | EBV, Grube Anna | Bergbau | * |
| Nordrhein-Westfalen | Lahde an der Weser mit Außenkommando in Steinbergen | Preußischen Elektrizitäts-Aktiengesellschaft (Preussen Elektra) | Bau eines Steinkohlekraftwerks und Staustufe des Mittellandkanals in Petershagen | ||
| Nordrhein-Westfalen | Hunswinkel bei Lüdenscheid | Firma "Hochtief" | Schotter für Gleis- und Straßenbau, Bau der Versetalsperre | ||
| Nordrhein-Westfalen | Ahaus | Juteverarbeitung | "Arbeitszuchtlager für deutsche Bummelantinnen (AZL)" | ||
| Hessen | AEL Frankfurt-Heddernheim, mit Aussenstellen Hirzenhain und Hundstadt | Rangierlokbau | Breuer-Werke | ||
| Hessen | Affoldern | ||||
| Rheinland-Pfalz | |||||
| Saarland | |||||
| Bayern | Allach | BMW, Porzellan-Manufaktur, OT Bau | |||
| Bayern | Augsburg | BMW, OT Bau | |||
| Baden-Württemberg | Oberndorf-Aistaig | Mauser-Werke AG (Oberndorf am Neckar), Maschinenfabrik MAFELL (Aistaig), Buntweberei Sulz GmbH | |||
| Mecklenburg-Vorpommern | |||||
| Sachsen-Anhalt | |||||
| Thüringen | AEL Römhild mit Außenstellen Poppenhausen (Thüringen) | ||||
| Berlin | Berlin | AEG | |||
| Brandenburg | AEL Fehrbellin, zentrales Frauen AEL bei Berlin | Flachs- und Hanfentholzung | |||
| Sachsen | Rattwitz | AEL Radwietz | |||
| Sachsen | Zwickau | Basser, Flugzeugreparaturwerk | |||
| Polen | |||||
| Österreich |
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