Arbeitsbewertung (als Teil des Arbeits- oder Tarifrechts) bezeichnet die Verfahren zur Bestimmung des Arbeitswertes einer Tätigkeit als primären Parameter zur Ermittlung der Entgelthöhe (siehe: Arbeitsentgelt). In der Praxis haben sich zwei unterschiedliche Verfahrensansätze bewährt: Die "summarische Methode" und die "analytische Methode" der Arbeitswertbestimmung.
Mit der Arbeitsbewertung wird angestrebt, unterschiedliche Tätigkeiten mittels vergleichbarer Bewertungskriterien so zu klassifizieren, dass auf dieser Grundlage annähernde Entgelt- Gerechtigkeit hergestellt werden kann. Hierzu wird der jeweilige Arbeitsplatz bzw. die jeweilige Tätigkeit nach bestimmten Anforderungsarten bewertet. Die Systematik der Arbeitsbewertung ist grundlegender Bestandteil in Lohn- und Gehaltstarifverträgen.
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