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Die Arbeitnehmerkammer Bremen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als solche nimmt sie die Gesamtinteressen der kammerzugehörigen Arbeitnehmer wahr, insbesondere ihrer wirtschaftlichen, beruflichen, sozialen oder die Gleichberechtigung der Geschlechter fördernden Belange im Einklang mit dem Allgemeinwohl. Mitglieder der Kammer sind alle im Lande Bremen tätigen Arbeitnehmer sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Sie finanzieren die Arbeitnehmerkammer durch 0,15 % des Bruttoeinkommens, die ähnlich wie die Pflichtbeiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung direkt vom Arbeitgeber abgeführt werden.

Die Arbeitnehmerkammer stellt ein umfangreiches Dienstleistungsangebot zur Verfügung, das u. a. Information, Beratung und Qualifizierung einzelner Mitglieder beinhaltet. Aber auch fachliche Unterstützung und Beratung z. B. von Betriebsräten ist Teil der Aufgaben der Arbeitnehmerkammer. Auch die öffentliche Verwaltung wird mit Anregungen, Vorschlägen, Stellungnahmen und Gutachten unterstützt.

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Arbeitnehmerkammer Bremen

Bremen | Körperschaft des öffentlichen Rechts

 

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