Ein Arbeitgeberverband ist ein Zusammenschluss von Arbeitgebern (Unternehmer) aus gleichen Sparten, zum Zwecke gemeinsamer Interessenvertretung. Ein Arbeitgeberverband ist das tarif-, sozial- und gesellschaftspolitische Sprachrohr seiner Mitglieder. Mehrere regionale Verbände sind häufig zu einem Dachverband zusammengeschlossen.
Einer der größten Arbeitgeberverbände Deutschlands ist der Dachverband Gesamtmetall, in dem die Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie aus ganz Deutschland zusammengeschlossen sind. Daneben ist der BAVC, der Chemie-Arbeitgeberverband, ein großer und einflussreicher Verband.
Das Haupttätigkeitsgebiet von Arbeitgeberverbänden sind Tarifverhandlungen. Durch Austritt aus dem Arbeitgeberverband kann sich ein Arbeitgeber, nach einer Nachwirkungszeit, dem Flächentarifvertrag entziehen. Er wird dann in der Regel mit der Gewerkschaft einen "Haustarifvertrag" abschließen.
Auf europäischer Ebene arbeitet für die Jungunternehmer z. B. der Interessenverband Yes for Europe. Näheres zu den deutschen Arbeitgeberverbänden siehe: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Mittlerweile haben sich zwei grundlegende Formen von Arbeitgeberverbänden entwickelt: a) Tarifverband: Der Tarifverband handelt für seine Mitgliedsunternehmen den Flächentarifvertrag aus und die Mitglieder sind an diesen Tarifvertrag gebunden. b) OT-Verband: Dieser Verband bietet seinen Mitgliedern alle Vorteile und Dienstleistungen eines klassischen Arbeitgeberverbandes, ohne dass die Unternehmer an einen Flächentarifvertrag gebunden sein müssen.
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