Arbeitgeberdarlehen sind Darlehen des Arbeitgebers zu meist günstigen Bedingungen an Betriebsangehörige zum Beispiel für den Erwerb von Wohneigentum.
Die daraus für den Arbeitnehmer entstehenden Vergünstigungen müssen als Geldwerter Vorteil versteuert und ggf. in der Sozialversicherung verbeitragt werden, wenn die (Rest)Darlehenssumme den Betrag von 2.600 Euro überschreitet und der dem Arbeitnehmer berechnete Effektivzinssatz 5 Prozent unterschreitet.
Siehe auch:
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Arbeitgeberdarlehen".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world