Die Kammer für Arbeiter und Angestellte, kurz Arbeiterkammer oder AK, ist die gesetzliche Interessensvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Österreich. Die gesetzliche Grundlage ist im Arbeiterkammergesetz (AKG) geregelt.
In jedem der 9 Bundesländer gibt es eine eigene Arbeiterkammer, die zusammen die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte (BAK) mit Sitz in Wien bilden.
Beschäftigte, Lehrlinge, Arbeitslose sowie Personen in Karenz sind Pflichtmitglieder der Arbeiterkammer (ausgenommen Beamte und Beschäftigte in der Landwirtschaft). Die aktiven Beschäftigten müssen eine Kammerumlage von 0,5 Prozent des Bruttogehalts zahlen, die vom Arbeitgeber automatisch vom Lohn abgezogen und der Arbeiterkammern zugeleitet werden. Dadurch erfolgt die Finanzierung der AK "still" und wird von den Mitgliedern kaum wahrgenommen.
Die 2,7 Millionen Mitglieder haben Rechtanspruch auf Unterstützung in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Neben der Wirtschaftskammer, dem ÖGB und der Landwirtschaftskammer ist die BAK Teil der Sozialpartnerschaft und arbeitet eng mit dem ÖGB zusammen. Sie gibt Stellungsnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsvorschlägen ab und kümmert sich um den Verbraucherschutz.
Die Arbeiterkammern wurden 1920 gegründet und 1945 wieder hergestellt.
Alle fünf Jahre finden in den Bundesländern direkte und geheime Wahlen statt, in denen eine Vollversammlung gewählt wird.
Vor 1992 übernahm automatisch der Präsident der Wiener Arbeiterkammer die Funktion des Präsidenten des Arbeiterkammertages. (siehe auch http://wien.arbeiterkammer.at/www-397-IP-23620-AD-23613.html)
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"Kammer für Arbeiter und Angestellte".
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