Unter Arbeiterbildung wird die Bildung verstanden, die spezifisch auf die Situation und die Bedürfnisse von Arbeitern und Arbeiterinnen eingeht.
Da in der kapitalistischen Gesellschaft bislang eine Trennung von Handarbeit und Kopfarbeit vorgelegen hatte, wurde Bildung in erster Linie den Kopfarbeitern zugestanden.
Die Arbeiterbildung beginnt im Vormärz als Handwerkerbildung. Ihr erster Theoretiker ist Wilhelm Weitling, der selber aus der Arbeiterschaft kam. Durch Weitlings Bemühen beginnt die Politisierung der Handwerks-Proletarier. Über Mitglieder des Bundes der Gerechten kommt Weitlings Argumentation in die ersten Arbeiterbildungsvereine.
Die Ursprünge der Arbeiterbildung in Deutschland gehen zurück auf Bemühungen der Arbeiterbildungsvereine im 19. Jahrhundert, die anfänglich deutlich einem emanzipatorischen Ansatz verschrieben waren. Hier gründen sich auch die ersten gewerkschaftlichen und sozialistischen Weiterbildungsinitiativen. Sie waren ebenfalls wegweisend für die Erwachsenenbildung. Die Arbeiterbildungsarbeit nahm unter der schwierigen Situation der |bismarkschen Sozialistengesetze ihren Anfang. Durch das Verbot politischer Parteien erhielten Arbeiterbildungsvereine, Arbeitermusikvereine und -sportvereine Zulauf. Schulbildung, Wissen über politische und ökonomische Grundlagen, Kunst, Literatur, Theater und Geistes- und Naturwissenschaften sollten auch Arbeitern und Arbeiterinnen zustehen. So gründete Max Hirsch im 19. Jahrhundert die erste Volksuniversität, die Humboldt-Akademie. 1890 schuf Bruno Wille zusammen mit Wilhelm Bölsche und Julius Türk die Freie Volksbühne um auch "dem einfachen Arbeiter aus dem Volke" (Zitat Wille) das Theater nahe zu bringen. Die Premiere hatte die Volksbühne mit Henrik Ibsens Stützen der Gesellschaft am 19. Oktober 1890 im dafür angemieteten Ostend-Theater. Bereits zwei Jahre später war Wille mit dem politischen Konzept (für das u.a Franz Mehring verantwortlich zeichnete) nicht mehr einverstanden und deshalb gründete er die Neue Freie Volksbühne. Die künstlerische, pädagogische und politische Leitung übernahnen neben Wille Max Dreyer, Ludwig Jacobowski, Gustav Landauer, Emil Lessing und Fritz Mauthner. Mit der Zulassung der Gewerkschaften und der SPD kam es zur Einrichtung von Schulen mit hauptamtlichen Lehrkräften im Bereich der politischen bzw. gewerkschaftlichen Bildung. Allerdings dienten diese Einrichtungen fast ausschließlich der (Aus-)Bildung zukünftiger Funktionäre. Arbeiterbildung als Massenbildung wurde vor allem von den sogenannten Wanderlehrern getragen.
Daneben spielte noch die Heimvolkshochschulbewegung eine Rolle. 1901 eröffnete Bruno Wille zusammen mit Bölsche in Friedrichshagen die Freie Hochschule im Sinne der Arbeiterbildung und wurde dort auch Dozent für Theologie und Philosophie. Die ersten deutschen Volkshochschulen entstanden in der Zeit der Weimarer Republik. Im Artikel 148 der Reichsverfassung von 1919 wurde die Förderung des Bildungswesens, einschließlich der Volkshochschulen, erstmalig gesetzlich verankert. Sie waren beeinflusst durch die Heim-Volkshochschulbewegung Grundtvig’scher Prägung. 1948 gründete Willi Hammelrath die "Arbeiterhochschule Burg Vondern" in Oberhausen im Rheinland, einer der ersten Neugründungen einer Volkshochschule nach dem Kriege. Sie war die Vorläuferin der späteren Städtischen Volkshochschule Oberhausen, die dann von Hilmar Hoffmann übernommen wurde. Während dieser Zeit betätigte er sich als Lehrer am Gymnasium. Gleichzeitig betätigte er sich intensiv in der Erwachsenenbildung, insbesondere bei Bergarbeitern, auch in anderen Städten des Ruhrgebiets.
Für die klassische Arbeiterbildung der Gewerkschaften sind die Arbeiten Oskar Negts immer von starkem Interesse gewesen. Negt geht von dem sogenannten Erfahrungsansatz. Erfahrungen, bilden sich in der Praxis, sie sind ein Handlungswissen. Durch Lernprozesse können Erkenntnisse aus der eigenen sozialen Situation gewonnen werden, welche mitunter zu aktiven Gestalten führt. Dieser Ansatz kommt in der Arbeiterbildung z.B. in den Bildungsurlaubs-Seminaren vor.
Anders als andere Urlaubsformen ist der Bildungsurlaub auch bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen nicht bundesgesetzlich geregelt. Stattdessen gibt es in vielen Bundesländern Landesgesetze, die ihnen einen Anspruch auf die Gewährung von Bildungsurlaub einräumen. In der Regel gehen diese Landesgesetze von einer bezahlten Freistellung von fünf Arbeitstagen pro Jahr aus. Derzeit nehmen nur etwa 1,5 bis 2 Prozent aller Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Bildungsurlaub auch wahr.
Von 1984 bis 2004 existierte an der Westfälischen Wilhelms-Universität ein Kooperationsprojekt zwischen dem Arbeitskreis Gewerkschaftliche Bildungsarbeit, gegründet 1984 als interdisziplinäres Projekt des Instituts für Soziologie und des Instituts für Sozialpädagogik betreut seit 1985 in Kooperation mit dem DGB-Bildungswerk Nordrhein-Westfalen e. V. die Seminare des Bildungsurlaubs, die vom Bildungswerk nach dem Arbeitnehmer-Weiterbildungs-Gesetz (AwbG) angeboten werden. Die Mitglieder des Arbeitskreises waren in der Mehrzahl Studierende oder ehemalige Studierende der Universität Münster.
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